1550/AB XXI.GP
Eingelangt am:22.01.2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1547/J betreffend
der geplanten Entsendung eines residenten österreichischen Handelsdelegierten
nach Bagdad, welche die Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde am 23.
November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Nach Mitteilung der Wirtschaftskammer Österreich erfolgt die Besetzung des
Postens mit 1.1.2001.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Entscheidung der Wirtschaftskammer Österreich, die Außenhandelsstelle
Bagdad wieder mit einem residenten Handelsdelegierten zur besetzen, wurde mit
dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten abgestimmt. Nach
telefonischer Auskunft der Wirtschaftskammer Österreich wurde die Entsendung
eines residenten Handelsdelegierten nach Bagdad mit dem Leiter der Sektion VI des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten akkordiert. Der Beschluss zur
Entsendung eines residenten Handelsdelegierten
datiert vom 30.8.2000.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Eine Befassung von EU - Behörden betreffend der Wiederbesetzung der
Außenhandelsstelle Bagdad ist nicht erfolgt. Administrative Entscheidungen der
Wirtschaftskammer Österreich werden nicht mit EU - Stellen in Brüssel akkordiert.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
In Bagdad werden im französischen Interessensbüro in der rumänischen Botschaft
und in der spanischen Botschaft eigene Handelsabteilungen unterhalten. Weiters
verfügt Griechenland über eine eigene Botschaft, sowie Italien über ein
Interessensbüro in der ungarischen Botschaft. Die Vertreter dieser Länder
beschäftigen sich auch mit Handelsfragen.
Andere EU - Mitgliedsländer, wie bis dato auch Österreich, betreuen den Irak von
Amman aus.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Wirtschaftskammer Österreich akkordiert die Entscheidung über Eröffnung oder
Besetzung von Außenhandelsstellen immer mit dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Bei der wirtschaftskammerinternen Entscheidung über Eröffnung einer
Außenhandelsstelle oder, wie im Fall Bagdad, Wiederbesetzung mit einem
Handelsdelegierten muss als Grundlage ein besonderes wirtschaftliches Interesse
der österreichischen Wirtschaft bestehen. Handelsvolumen zwischen Österreich und
dem Gastland, Handels - und Wirtschaftstrends, aber vor allem auch der Bedarf von
praktischer Hilfe für österreichische Firmen in ihren Exportbemühungen bei lokalen
Behörden und Firmen im Gastland sind die
wichtigsten Kriterien.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Zunächst ist festzuhalten, dass das Wirtschaftsembargo gegen den Irak in der UN -
SR Resolution 661(1990) und nicht im ,,Oil - for - Food Programm“ geregelt ist.
Für die Entscheidung der Eröffnung einer Botschaft oder der Entsendung von
Handelsdelegierten bedarf es keiner besonderen Genehmigung der UNO. Die
Unterstützung österreichischer Firmen in Bagdad erfolgt aber streng im rechtlichen
Rahmen der UN - Resolutionen betreffend den Irak. Gerade um österreichischen
Firmen im Rahmen des ,,Oil - for - Food Programms“ bessere Hilfeleistung zu
gewähren, hat sich die Wirtschaftskammer Österreich entschlossen, die
Außenhandelsstelle Bagdad wieder mit einem Handelsdelegierten zu besetzen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Eine definitive Zusage der irakischen Behörden, dass es bei einer Wiederbesetzung
der österreichischen Botschaft zu konkreten wirtschaftlichen Aufträgen kommt, gibt
es nicht. Auf der anderen Seite erleichtert natürlich die örtliche Präsenz eines
Handelsdelegierten in Bagdad die Projektakquirierung und - verfolgung.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Nach Auskunft der Wirtschaftskammer Österreich waren weder die
Außenhandelsstelle Amman noch die Außenhandelsstelle Bagdad über die in der
Anfrage zitierte Delegation vorab informiert worden. Die Außenhandelsstelle Bagdad
wurde von dieser Delegation oder einzelnen Mitgliedern nicht kontaktiert.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
An die Fachsektion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurden keine
diesbezüglichen konkreten Anträge gestellt.