1550/AB XXI.GP

Eingelangt am:22.01.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1547/J betreffend

der geplanten Entsendung eines residenten österreichischen Handelsdelegierten

nach Bagdad, welche die Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde am 23.

November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Nach Mitteilung der Wirtschaftskammer Österreich erfolgt die Besetzung des

Postens mit 1.1.2001.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Entscheidung der Wirtschaftskammer Österreich, die Außenhandelsstelle

Bagdad wieder mit einem residenten Handelsdelegierten zur besetzen, wurde mit

dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten abgestimmt. Nach

telefonischer Auskunft der Wirtschaftskammer Österreich wurde die Entsendung

eines residenten Handelsdelegierten nach Bagdad mit dem Leiter der Sektion VI des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten akkordiert. Der Beschluss zur

Entsendung eines residenten Handelsdelegierten datiert vom 30.8.2000.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Eine Befassung von EU - Behörden betreffend der Wiederbesetzung der

Außenhandelsstelle Bagdad ist nicht erfolgt. Administrative Entscheidungen der

Wirtschaftskammer Österreich werden nicht mit EU - Stellen in Brüssel akkordiert.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

In Bagdad werden im französischen Interessensbüro in der rumänischen Botschaft

und in der spanischen Botschaft eigene Handelsabteilungen unterhalten. Weiters

verfügt Griechenland über eine eigene Botschaft, sowie Italien über ein

Interessensbüro in der ungarischen Botschaft. Die Vertreter dieser Länder

beschäftigen sich auch mit Handelsfragen.

Andere EU - Mitgliedsländer, wie bis dato auch Österreich, betreuen den Irak von

Amman aus.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Wirtschaftskammer Österreich akkordiert die Entscheidung über Eröffnung oder

Besetzung von Außenhandelsstellen immer mit dem Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Bei der wirtschaftskammerinternen Entscheidung über Eröffnung einer

Außenhandelsstelle oder, wie im Fall Bagdad, Wiederbesetzung mit einem

Handelsdelegierten muss als Grundlage ein besonderes wirtschaftliches Interesse

der österreichischen Wirtschaft bestehen. Handelsvolumen zwischen Österreich und

dem Gastland, Handels - und Wirtschaftstrends, aber vor allem auch der Bedarf von

praktischer Hilfe für österreichische Firmen in ihren Exportbemühungen bei lokalen

Behörden und Firmen im Gastland sind die wichtigsten Kriterien.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Zunächst ist festzuhalten, dass das Wirtschaftsembargo gegen den Irak in der UN -

SR Resolution 661(1990) und nicht im ,,Oil - for - Food Programm“ geregelt ist.

 

Für die Entscheidung der Eröffnung einer Botschaft oder der Entsendung von

Handelsdelegierten bedarf es keiner besonderen Genehmigung der UNO. Die

Unterstützung österreichischer Firmen in Bagdad erfolgt aber streng im rechtlichen

Rahmen der UN - Resolutionen betreffend den Irak. Gerade um österreichischen

Firmen im Rahmen des ,,Oil - for - Food Programms“ bessere Hilfeleistung zu

gewähren, hat sich die Wirtschaftskammer Österreich entschlossen, die

Außenhandelsstelle Bagdad wieder mit einem Handelsdelegierten zu besetzen.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Eine definitive Zusage der irakischen Behörden, dass es bei einer Wiederbesetzung

der österreichischen Botschaft zu konkreten wirtschaftlichen Aufträgen kommt, gibt

es nicht. Auf der anderen Seite erleichtert natürlich die örtliche Präsenz eines

Handelsdelegierten in Bagdad die Projektakquirierung und - verfolgung.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Nach Auskunft der Wirtschaftskammer Österreich waren weder die

Außenhandelsstelle Amman noch die Außenhandelsstelle Bagdad über die in der

Anfrage zitierte Delegation vorab informiert worden. Die Außenhandelsstelle Bagdad

wurde von dieser Delegation oder einzelnen Mitgliedern nicht kontaktiert.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

An die Fachsektion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurden keine

diesbezüglichen konkreten Anträge gestellt.