1551/AB XXI.GP
Eingelangt am:
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15731J betreffend
Energieabgabe, welche die Abgeordneten Oberhaidinger und Genossen am 24.
November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. 201/1996, wurde eine Abgabe auf
die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt
(Elektrizitätsabgabengesetz)
Mit der letzten Änderung wurde die Abgabe auf 0,015 Euro je kWh erhöht.
Gemäß § 8 des genannten Bundesgesetzes ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes
das Bundesministerium für Finanzen, hinsichtlich des § 6 Abs. 2 und 3 das
Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Justiz betraut.
Die mit dem Energieabgabenvergütungsgesetz eingeführte Deckelung für
energieintensive Unternehmen ist aus der Sicht des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit notwendig, um Wettbewerbsverzerrungen auf internationaler
Ebene zu verhindern, da auf europäischer Ebene keine einheitliche Ökologisierung
des Steuersystems bisher durchgeführt worden ist.