1551/AB XXI.GP

Eingelangt am:

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15731J betreffend

Energieabgabe, welche die Abgeordneten Oberhaidinger und Genossen am 24.

November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. 201/1996, wurde eine Abgabe auf

die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt

(Elektrizitätsabgabengesetz)

Mit der letzten Änderung wurde die Abgabe auf 0,015 Euro je kWh erhöht.

 

Gemäß § 8 des genannten Bundesgesetzes ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes

das Bundesministerium für Finanzen, hinsichtlich des § 6 Abs. 2 und 3 das

Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für

Justiz betraut.

 

Die mit dem Energieabgabenvergütungsgesetz eingeführte Deckelung für

energieintensive Unternehmen ist aus der Sicht des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Arbeit notwendig, um Wettbewerbsverzerrungen auf internationaler

Ebene zu verhindern, da auf europäischer Ebene keine einheitliche Ökologisierung

des Steuersystems bisher durchgeführt worden ist.