1552/AB XXI.GP

Eingelangt am:22.01.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

vom 24. November 2000, Nr. 1570/J, betreffend Konsequenzen aus den aktuellen BSE - Fäl -

len, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 11:

 

Zu diesen Fragen darf grundsätzlich auf die federführende Zuständigkeit des Bundesminis -

ters für soziale Sicherheit und Generationen und dessen Beantwortung der schriftlichen par -

lamentarischen Anfrage Nr. 1571/J verwiesen werden.

 

Ergänzend darf bemerkt werden, dass beim Agrarministerrat vom 4. Dezember 2000, der nur

dem Thema BSE gewidmet war, vereinbart wurde, dass ab 1. Jänner 2001 alle Rinder über

30 Monate einem BSE - Test nach der Schlachtung unterzogen werden sollen.

Gleichzeitig wurde ein grundsätzliches Verfütterungsverbot für Tiermehl an Nutztiere be -

schlossen. Dieser Beschluss gilt zunächst bis 30. Juni 2001.

 

Neben den bestehenden Importverboten (Frankreich, Deutschland und Schweiz) hat sich die

Wirtschaft verpflichtet, vorläufig auf Lebendrinder- und Rindfleischimporte zu verzichten. Die

AMA Marketing GesmbH wird in ihren Marketingaktivitäten verstärkt das Gütesiegelpro -

gramm darstellen, das neben gewissen Qualitätsaspekten auch die österreichische Herkunft

garantiert.

 

Zu Frage 12:

 

Beide Ministerien sind in engem Kontakt, um die BSE - Maßnahmen zu koordinieren. Bis zum

jetzigen Zeitpunkt hat es keine Koordinationsprobleme gegeben, sodass die Zusammenar -

beit auf allen Arbeitsebenen in der bewährten Form weitergeführt wird.