1553/AB XXI.GP

Eingelangt am:22.01.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde vom

24. November 2000, Nr. 1568/J, betreffend Zeitbombe BSE und Symptompolitik, beehre ich

mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Zu diesen Fragen darf auf die Beantwortung der an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen gerichteten schriftlichen Anfrage Nr. 1567/J (Fragen 1, 2, 4, 5,

6 und 7) und ergänzend auf nachfolgende Beantwortung zu den Fragen 7, 9 und 10

verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 7. 9 und 10:

 

Das Verbot der Verfütterung von tierischen Proteinen an Nutztiere wurde von den EU

Landwirtschaftsministern am 4. Dezember 2000 durch die Entscheidung 20001766/EG

- vorerst befristet bis 30. Juni 2001 - beschlossen. In Österreich wurde diese Entscheidung

durch das Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaß

nahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die

Verfütterung von tierischem Protein vom 4.12.2000, BGBl. I Nr.143, umgesetzt. Demnach ist

das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermittelerzeugnissen, die Tiermehl,

Fleisch -  und Knochenmehl, Fleischmehl, Knochenmehl, Blutmehl, getrocknetes Plasma und

andere Blutprodukte, hydrolysierte Proteine, Hufmehl, Hornmehl, Mehl aus Geflügelabfällen,

Federmehl, Trockengrieben, Fischmehl, Dicalciumphosphat, Gelatine und andere

vergleichbare Produkte enthalten, seit 1.1.2001 für Zwecke der Verfütterung an Nutztiere

verboten.

 

Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen war Tiermehl bei Einhaltung der

vorgeschriebenen Verfahren (Drucksterilisation größer als 133° C, 3 bar, Teilchengröße 50

mm, Durchlaufzeit 20 Minuten) seuchenhygienisch als sicher einzustufen. Die

Weiterentwicklung des diesbezüglichen Wissensstandes wird vom hiefür zuständigen

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen weiterverfolgt werden.

Ergänzend verweise ich auf die Beantwortung der an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1567/J (Frage 9).

 

Zu Frage 8:

 

In Österreich wird Tiermehl seit rund 20 Jahren ausschließlich nach den strengen Kriterien

der EU hergestellt (Kriterien: 3 bar, 20 min, 133° C, max 50 mm Korngröße). Dieser

Standard soll auch weiterhin aufrecht bleiben.

 

Zu Frage 11:

 

Das österreichische Futtermittelrecht schafft aufgrund seiner strengen Vorgaben dauerhafte

Grundlagen für die Erzeugung sicherer Lebensmittel. So ist auch seit dem Jahre 1990 das

Verfüttern von tierischen Eiweißen an Wiederkäuer verboten. Ergänzend darf auf die

Beantwortung zu den Fragen 17 und 21 bis 23 verwiesen werden.

Zu Frage 12:

 

Ein derartiges Verbot ist bei Rindfleischprogrammen angesichts des seit über zehn Jahren

geltenden allgemeinen Verfütterungsverbotes von Tiermehl an Wiederkäuer ohnehin nicht

relevant. Aber auch bei den bekannten Markenfleischprogrammen der Agrarmarkt Austria für

Rind - und Schweinefleisch gibt es bereits seit der Einführung dieser Programme ein über die

gesetzlichen Vorschriften hinausgehendes Verbot der Verfütterung von Tiermehl.

 

Zu Frage 13:

 

Pro Jahr werden etwa 330.000 t tierische Abfälle verarbeitet. Von dem jährlichen Anfall

werden rund 82.000 t zu Futtermittelausgangsstoffen und 30.000 t zu Tierfett verarbeitet.

Seit 1997 wurden folgende Mengen importiert:

1997: 1314,8 t

1998: 1659,1 t

1999: 1045,1 t

 

Seit 1997 wurden folgende Mengen exportiert:

1997: 35518,6 t

1998: 33362,1 t

1999: 33537,7 t

 

Zu Frage 14:

 

Die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates Landwirtschaft vom 21.11.2000 erfolgten

einstimmig.

 

Zu Frage 15:

 

Zu dieser Frage darf auf die Beantwortung des hiefür zuständigen Bundesministers für

soziale Sicherheit und Generationen (schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1567/J,

Frage 14) verwiesen werden.

Zu Frage 16:

 

Initiativen zur besseren Information der Verbraucher durch zusätzliche Angaben über die Art

der Haltung, Fütterung oder Schlachtung werden vom Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft grundsätzlich unterstützt. Beispielsweise hat

sich Österreich in den letzten Monaten für eine EU - weite Einführung einer verpflichtenden

Kennzeichnung von Eiern nach Art der Legehennenhaltung stark gemacht, da in diesem

Sektor ein größerer Bedarf nach zusätzlichen Informationen von Seiten der Konsumenten

herrscht. Die zwingende Kennzeichnung von Rindfleisch wurde bereits mit der Verordnung

des Rates und des Parlamentes 1760/2000/EG festgelegt.

 

Zu den Fragen 17 und 21 bis 23:

 

In der österreichischen Landwirtschaft sind immer noch kleinbetriebliche Strukturen

vorherrschend. Die Erhaltung einer flächendeckenden, nachhaltigen, multifunktionalen und

ökologisch orientierten Landwirtschaft bäuerlicher Prägung ist auch seit langem Kernpunkt

der österreichischen Agrarpolitik. Der außerordentlich hohe Anteil an Biobetrieben zeigt

deutlich das Ergebnis dieser Agrarpolitik. Diese Entwicklung wird auch durch die vermehrte

Berücksichtigung ökologischer Aspekte im Rahmen der GAP - wie z.B. das ÖPUL -

verstärkt.

 

Die Einbeziehung der tierischen Produktion in die Verordnung (EWG) 2092/91 über den

biologischen Landbau war ein weiterer wichtiger Schritt, sowohl tiergerechte Haltungsweisen

zu fördern als auch Konsumentenwünsche zu berücksichtigen. Diese Abänderung des

Geltungsbereiches ging zurück auf eine im Dezember 1998 vom Rat unter meinem Vorsitz

verabschiedete politische Leitlinie. Ich werde auch weiterhin bemüht sein, diese positiven

Entwicklungen sowohl in den maßgeblichen Gremien der Gemeinschaft als auch auf

nationaler Ebene zu unterstützen.

 

Österreich war, was das Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer betrifft,

Vorreiter in der EU, nunmehr wurde dieses Verbot auch von der Gemeinschaft beschlossen

und auf alle Nutztiere ausgedehnt (siehe oben). Im Übrigen darf auf die Beantwortung der an

den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten schriftlichen

parlamentarischen Anfrage Nr. 1567/J (zu den Fragen 1 lit i und 23) hingewiesen werden.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

 

Ich darf Ihnen versichern, dass ein umfassender, vorbeugender Konsumentenschutz und

auch die notwendige Information der Konsumenten sowohl dem Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen als auch mir ein großes Anliegen ist. In diesem Sinne haben

der Bundesminister für soziale Sicherheit und ich die anderen Regierungsmitglieder im

Ministerrat vom 16. Jänner 2001 davon informiert, dass alle verfügbaren Daten, die für

Transmissible Encephalopathien direkt oder indirekt relevant sind, aus Human - und

Veterinärmedizin, Biologie, Biochemie, Futtermittelproduktion etc. laufend erfasst, zentral

zusammengeführt, verwahrt und auf Abruf allen Interessenten zur Verfügung gestellt werden

sollen. Die zuständigen Bundesministerien werden unter Federführung des

Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen die notwendigen Maßnahmen

vorbereiten.

 

Ergänzend darf bemerkt werden, dass die Agrarmarkt Austria zur Frage der Herkunft und

Qualitätskennzeichnung von Rindfleisch unmittelbar Informationsmaßnahmen gesetzt hat.

 

Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist

selbstverständlich bemüht, alle Tätigkeiten des auf diesem Gebiet für die Forschung

zuständigen Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen zu unterstützen.

Ergänzend darf ich auf die Beantwortung der an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen gerichteten Anfrage Nr. 1567/J (Fragen 19 und 20) verweisen.

 

Zu Frage 20

 

Aufgrund meiner Initiative soll demnächst ein Runder Tisch stattfinden, zu dem Vertreter der

Wirtschaft, des Handels, des Konsumentenschutzes, der Landwirtschaft sowie der

zuständigen Ressorts teilnehmen werden, um die weitere Entwicklung im

Lebensmittelbereich zu diskutieren und um einen nationalen Konsens zu erarbeiten.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass in Entsprechung des Vorhabens der

Europäischen Kommission zur raschen Gründung einer Lebensmittelagentur auch in

Österreich eine entsprechende Institution aufgebaut werden wird. Ziel ist die Bündelung und

Konzentration der Zuständigkeiten im Bereich der gesamten Ernährungsproduktion und

Qualitätssicherung in einer Stelle, um den Konsumentenwünschen nach steigenden

Sicherheits -, Kennzeichnungs - und Kontrollstandards am besten Rechnung zu tragen.