1553/AB XXI.GP
Eingelangt am:22.01.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde vom
24. November 2000, Nr. 1568/J, betreffend Zeitbombe BSE und Symptompolitik, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Zu diesen Fragen darf auf die Beantwortung der an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen gerichteten schriftlichen Anfrage Nr. 1567/J (Fragen 1, 2, 4, 5,
6 und 7) und ergänzend auf nachfolgende Beantwortung zu den Fragen 7, 9 und 10
verwiesen werden.
Zu den Fragen 7. 9 und 10:
Das Verbot der Verfütterung von tierischen Proteinen an Nutztiere wurde von den EU
Landwirtschaftsministern am 4. Dezember 2000 durch die Entscheidung 20001766/EG
- vorerst befristet bis 30. Juni 2001 - beschlossen. In Österreich wurde diese Entscheidung
durch das Bundesgesetz zur Umsetzung der
Entscheidung des Rates über Schutzmaß
nahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die
Verfütterung von tierischem Protein vom 4.12.2000, BGBl. I Nr.143, umgesetzt. Demnach ist
das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermittelerzeugnissen, die Tiermehl,
Fleisch - und Knochenmehl, Fleischmehl, Knochenmehl, Blutmehl, getrocknetes Plasma und
andere Blutprodukte, hydrolysierte Proteine, Hufmehl, Hornmehl, Mehl aus Geflügelabfällen,
Federmehl, Trockengrieben, Fischmehl, Dicalciumphosphat, Gelatine und andere
vergleichbare Produkte enthalten, seit 1.1.2001 für Zwecke der Verfütterung an Nutztiere
verboten.
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen war Tiermehl bei Einhaltung der
vorgeschriebenen Verfahren (Drucksterilisation größer als 133° C, 3 bar, Teilchengröße 50
mm, Durchlaufzeit 20 Minuten) seuchenhygienisch als sicher einzustufen. Die
Weiterentwicklung des diesbezüglichen Wissensstandes wird vom hiefür zuständigen
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen weiterverfolgt werden.
Ergänzend verweise ich auf die Beantwortung der an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1567/J (Frage 9).
Zu Frage 8:
In Österreich wird Tiermehl seit rund 20 Jahren ausschließlich nach den strengen Kriterien
der EU hergestellt (Kriterien: 3 bar, 20 min, 133° C, max 50 mm Korngröße). Dieser
Standard soll auch weiterhin aufrecht bleiben.
Zu Frage 11:
Das österreichische Futtermittelrecht schafft aufgrund seiner strengen Vorgaben dauerhafte
Grundlagen für die Erzeugung sicherer Lebensmittel. So ist auch seit dem Jahre 1990 das
Verfüttern von tierischen Eiweißen an Wiederkäuer verboten. Ergänzend darf auf die
Beantwortung zu den Fragen 17 und 21 bis 23
verwiesen werden.
Zu Frage 12:
Ein derartiges Verbot ist bei Rindfleischprogrammen angesichts des seit über zehn Jahren
geltenden allgemeinen Verfütterungsverbotes von Tiermehl an Wiederkäuer ohnehin nicht
relevant. Aber auch bei den bekannten Markenfleischprogrammen der Agrarmarkt Austria für
Rind - und Schweinefleisch gibt es bereits seit der Einführung dieser Programme ein über die
gesetzlichen Vorschriften hinausgehendes Verbot der Verfütterung von Tiermehl.
Zu Frage 13:
Pro Jahr werden etwa 330.000 t tierische Abfälle verarbeitet. Von dem jährlichen Anfall
werden rund 82.000 t zu Futtermittelausgangsstoffen und 30.000 t zu Tierfett verarbeitet.
Seit 1997 wurden folgende Mengen importiert:
1997: 1314,8 t
1998: 1659,1 t
1999: 1045,1 t
Seit 1997 wurden folgende Mengen exportiert:
1997: 35518,6 t
1998: 33362,1 t
1999: 33537,7 t
Zu Frage 14:
Die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates Landwirtschaft vom 21.11.2000 erfolgten
einstimmig.
Zu Frage 15:
Zu dieser Frage darf auf die Beantwortung des hiefür zuständigen Bundesministers für
soziale Sicherheit und Generationen (schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1567/J,
Frage 14) verwiesen werden.
Zu Frage 16:
Initiativen zur besseren Information der Verbraucher durch zusätzliche Angaben über die Art
der Haltung, Fütterung oder Schlachtung werden vom Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft grundsätzlich unterstützt. Beispielsweise hat
sich Österreich in den letzten Monaten für eine EU - weite Einführung einer verpflichtenden
Kennzeichnung von Eiern nach Art der Legehennenhaltung stark gemacht, da in diesem
Sektor ein größerer Bedarf nach zusätzlichen Informationen von Seiten der Konsumenten
herrscht. Die zwingende Kennzeichnung von Rindfleisch wurde bereits mit der Verordnung
des Rates und des Parlamentes 1760/2000/EG festgelegt.
Zu den Fragen 17 und 21 bis 23:
In der österreichischen Landwirtschaft sind immer noch kleinbetriebliche Strukturen
vorherrschend. Die Erhaltung einer flächendeckenden, nachhaltigen, multifunktionalen und
ökologisch orientierten Landwirtschaft bäuerlicher Prägung ist auch seit langem Kernpunkt
der österreichischen Agrarpolitik. Der außerordentlich hohe Anteil an Biobetrieben zeigt
deutlich das Ergebnis dieser Agrarpolitik. Diese Entwicklung wird auch durch die vermehrte
Berücksichtigung ökologischer Aspekte im Rahmen der GAP - wie z.B. das ÖPUL -
verstärkt.
Die Einbeziehung der tierischen Produktion in die Verordnung (EWG) 2092/91 über den
biologischen Landbau war ein weiterer wichtiger Schritt, sowohl tiergerechte Haltungsweisen
zu fördern als auch Konsumentenwünsche zu berücksichtigen. Diese Abänderung des
Geltungsbereiches ging zurück auf eine im Dezember 1998 vom Rat unter meinem Vorsitz
verabschiedete politische Leitlinie. Ich werde auch weiterhin bemüht sein, diese positiven
Entwicklungen sowohl in den maßgeblichen Gremien der Gemeinschaft als auch auf
nationaler Ebene zu unterstützen.
Österreich war, was das Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer betrifft,
Vorreiter in der EU, nunmehr wurde dieses Verbot auch von der Gemeinschaft beschlossen
und auf alle Nutztiere ausgedehnt (siehe
oben). Im Übrigen darf auf die Beantwortung der an
den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1567/J (zu den Fragen 1 lit i und 23) hingewiesen werden.
Zu den Fragen 18 und 19:
Ich darf Ihnen versichern, dass ein umfassender, vorbeugender Konsumentenschutz und
auch die notwendige Information der Konsumenten sowohl dem Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen als auch mir ein großes Anliegen ist. In diesem Sinne haben
der Bundesminister für soziale Sicherheit und ich die anderen Regierungsmitglieder im
Ministerrat vom 16. Jänner 2001 davon informiert, dass alle verfügbaren Daten, die für
Transmissible Encephalopathien direkt oder indirekt relevant sind, aus Human - und
Veterinärmedizin, Biologie, Biochemie, Futtermittelproduktion etc. laufend erfasst, zentral
zusammengeführt, verwahrt und auf Abruf allen Interessenten zur Verfügung gestellt werden
sollen. Die zuständigen Bundesministerien werden unter Federführung des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen die notwendigen Maßnahmen
vorbereiten.
Ergänzend darf bemerkt werden, dass die Agrarmarkt Austria zur Frage der Herkunft und
Qualitätskennzeichnung von Rindfleisch unmittelbar Informationsmaßnahmen gesetzt hat.
Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist
selbstverständlich bemüht, alle Tätigkeiten des auf diesem Gebiet für die Forschung
zuständigen Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen zu unterstützen.
Ergänzend darf ich auf die Beantwortung der an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen gerichteten Anfrage Nr. 1567/J (Fragen 19 und 20) verweisen.
Aufgrund meiner Initiative soll demnächst ein Runder Tisch stattfinden, zu dem Vertreter der
Wirtschaft, des Handels, des Konsumentenschutzes, der Landwirtschaft sowie der
zuständigen Ressorts teilnehmen werden, um die weitere Entwicklung im
Lebensmittelbereich zu diskutieren und um
einen nationalen Konsens zu erarbeiten.
Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass in Entsprechung des Vorhabens der
Europäischen Kommission zur raschen Gründung einer Lebensmittelagentur auch in
Österreich eine entsprechende Institution aufgebaut werden wird. Ziel ist die Bündelung und
Konzentration der Zuständigkeiten im Bereich der gesamten Ernährungsproduktion und
Qualitätssicherung in einer Stelle, um den Konsumentenwünschen nach steigenden
Sicherheits -, Kennzeichnungs - und Kontrollstandards am besten Rechnung zu tragen.