1556/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.01.2001

 

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am 23. November

2000 unter der Nr. 1533/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Zum 1. Dezember 2000 waren in meinem Büro neben der erforderlichen Anzahl von Se -

kretariats -, Kanzlei - und - Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal 10 Mitarbeiter

als Fachreferenten beschäftigt. 4 Personen sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen

beschäftigt, 5 Personen gehören der Verwendungsgruppe A1 an und 1 Person gehört

der Verwendungsgruppe A an.

 

Im Büro des Herrn Staatssekretärs Morak sind neben dem bereits oben erwähnten Hilfs -

personal 5 Mitarbeiter als Fachreferenten beschäftigt. Mit 1 Person wurde ein Sonder -

vertrag abgeschlossen, 2 Mitarbeiter sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäf -

tigt, 2 Personen gehören der Verwendungsgruppe A1 an.

 

Mit welchen Bediensteten welche Verträge abgeschlossen wurden, kann aus Gründen

des Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden.

 

Zu Frage 2:

 

Kabinett des Bundeskanzlers:

 

Fr. Dr. PLASSNIK

Kabinettschefin

Hr. Mag. FALB

Ministerrat, Öffentlicher Dienst

Hr. Mag. BEYRER

Wirtschaftspolitik, Verkehrspolitik, Landwirtschaft

Fr. Dr. FRAUWALLNER

Finanzpolitik

Hr. Dr. PINGGERA

Sozialpolitik

Hr. BÖCKLE

Parlament, Umweltpolitik

Hr. Dr. MANZ

Außen - und Integrationspolitik

Hr. Dr. OBENAUS

Verfassung, Volksgruppen, Menschenrechte, Minderheiten

Hr. Dr. KRENKEL

Pressesprecher

Fr. GLÜCK

Medien und Öffentlichkeitsarbeit


 

Büro Staatssekretär Morak:

 

Hr. Dr. WOHNOUT

Büroleitung, Ministerratskoordination,

 

EU - Angelegenheiten, Parlament

Hr. Mag. STEINER

Budget, Rechtsangelegenheiten, darstellende Kunst,

 

Literatur

Fr. Mag. STROURZH

Presse, Kultur, Wirtschaft

Fr. HOYOS

Bildende Kunst, Film, Kulturkontakte

Hr. GRÜNBERGER

Medien

 

Zu Frage 3:

 

Je nach Wertigkeit des Arbeitsplatzes erhalten die öffentlich Bediensteten zusätzlich zu

ihrem Gehalt bzw. Monatsentgelt die entsprechende Funktionszulage.

 

Betreffend Überstunden:

 

Bei jenen öffentlich Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete), die der Funktions -

gruppe 7 bzw. 8 der Verwendungsgruppe A1 bzw. der Bewertungsgruppe v1/5 bzw.

v1/6 angehören - und somit ein Fixgehalt beziehen - gelten 13,65% ihres Gehaltes als

Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen.

 

Bei den übrigen öffentlich Bediensteten wurden die angeordneten und geleisteten Über -

stunden einzeln oder pauschal abgegolten bzw. im Wege des Zeitausgleichs vergütet.

 

Zu Frage 4:

 

Das Bundeskanzleramt nimmt das Institut des Arbeitsleihvertrages nur ausnahmsweise

und nur dann in Anspruch, wenn Personen mit von Bundesbediensteten gewöhnlich

nicht zu erwartenden außergewöhnlichen Fähigkeiten und Wissen zu besonderen Auf -

gaben herangezogen werden solle, wobei derartige Kenntnisse essentielle Vorausset -

zungen für die ordnungsgemäße Aufgabenbewältigung sind und im Hinblick auf diese

besonderen Anforderungen mit den Möglichkeiten des relativ starren Systems des

Dienst - und Besoldungsrechtes des Bundes nicht das Auslangen gefunden werden

kann.

 

In meinem Kabinett wurden 4 Arbeitsleihverträge und im Büro des Herrn Staatssekretärs

2 Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

 

Diese Arbeitsleihverträge wurden mit privatwirtschaftlichen Unternehmungen, sozialpart -

nerschaftlichen Interessensvertretungen und Geldinstituten abgeschlossen.

 

Die Höhe der Refundierungen sowie die Überstundenregelungen bei den Mitarbeitern im

Einzelnen können im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen nicht bekannt gegeben

werden.

 

Ausdrücklich wird festgehalten, daß das Bundeskanzleramt die dem jeweiligen Arbeit -

geber entstehenden Lohnkosten ersetzt.

Zu Frage 5:

 

Es wurde lediglich ein Sondervertrag (im Büro StSekr. Morak) abgeschlossen.

 

Der Abschluß des Sondervertrages war erforderlich, da ein persönlicher Mitarbeiter

eines Regierungsmitgliedes aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen und der mit

der Verwendung verbundenen Verantwortung nicht notwendigerweise in die nach dem

Vertragsbedienstetengesetz vorgesehene Ausbildungsphase fallen muß.

 

Zur Frage, welcher Mitarbeiter einen Sondervertrag hat bzw. welchen Inhalt dieser

Vertrag hat, kann im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen keine Aussage ge -

macht werden.

 

Zu Frage 6:

 

Der Gesamtpersonalaufwand für die Referenten im Jahr 2000 ab dem Zeitpunkt des In -

krafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle in meinem Kabinett beläuft sich auf

rund 5,5 MioS (exkl. Dienstgeberbeiträge).

 

Der Personalaufwand für die Referenten im Büro des Herrn Staatssekretärs ab dem

Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle beläuft sich auf rund

2 MioS (exkl. Dienstgeberbeiträge).

 

Der Personalaufwand für das Jahr 2001 wird nicht wesentlich vom Personalaufwand des

Jahres 2000 abweichen. In jedem Fall wird sich die generelle Gehaltserhöhung wieder -

spiegeln. Bei dieser Gelegenheit darf ich erwähnen, daß sich auch der Personalaufwand

2001 ausschließlich an persönlichen Einstufungskriterien in Verbindung mit dem zeitli -

chen Aspekt orientiert.