1556/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.01.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am 23. November
2000 unter der Nr. 1533/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zum 1. Dezember 2000 waren in meinem Büro neben der erforderlichen Anzahl von Se -
kretariats -, Kanzlei - und - Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal 10 Mitarbeiter
als Fachreferenten beschäftigt. 4 Personen sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen
beschäftigt, 5 Personen gehören der Verwendungsgruppe A1 an und 1 Person gehört
der Verwendungsgruppe A an.
Im Büro des Herrn Staatssekretärs Morak sind neben dem bereits oben erwähnten Hilfs -
personal 5 Mitarbeiter als Fachreferenten beschäftigt. Mit 1 Person wurde ein Sonder -
vertrag abgeschlossen, 2 Mitarbeiter sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäf -
tigt, 2 Personen gehören der Verwendungsgruppe A1 an.
Mit welchen Bediensteten welche Verträge abgeschlossen wurden, kann aus Gründen
des Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden.
Zu Frage 2:
Kabinett des Bundeskanzlers:
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Fr. Dr. PLASSNIK |
Kabinettschefin |
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Hr. Mag. FALB |
Ministerrat, Öffentlicher Dienst |
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Hr. Mag. BEYRER |
Wirtschaftspolitik, Verkehrspolitik, Landwirtschaft |
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Fr. Dr. FRAUWALLNER |
Finanzpolitik |
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Hr. Dr. PINGGERA |
Sozialpolitik |
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Hr. BÖCKLE |
Parlament, Umweltpolitik |
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Hr. Dr. MANZ |
Außen - und Integrationspolitik |
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Hr. Dr. OBENAUS |
Verfassung, Volksgruppen, Menschenrechte, Minderheiten |
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Hr. Dr. KRENKEL |
Pressesprecher |
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Fr. GLÜCK |
Medien und Öffentlichkeitsarbeit |
Büro Staatssekretär Morak:
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Hr. Dr. WOHNOUT |
Büroleitung, Ministerratskoordination, |
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EU - Angelegenheiten, Parlament |
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Hr. Mag. STEINER |
Budget, Rechtsangelegenheiten, darstellende Kunst, |
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Literatur |
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Fr. Mag. STROURZH |
Presse, Kultur, Wirtschaft |
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Fr. HOYOS |
Bildende Kunst, Film, Kulturkontakte |
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Hr. GRÜNBERGER |
Medien |
Zu Frage 3:
Je nach Wertigkeit des Arbeitsplatzes erhalten die öffentlich Bediensteten zusätzlich zu
ihrem Gehalt bzw. Monatsentgelt die entsprechende Funktionszulage.
Betreffend Überstunden:
Bei jenen öffentlich Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete), die der Funktions -
gruppe 7 bzw. 8 der Verwendungsgruppe A1 bzw. der Bewertungsgruppe v1/5 bzw.
v1/6 angehören - und somit ein Fixgehalt beziehen - gelten 13,65% ihres Gehaltes als
Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen.
Bei den übrigen öffentlich Bediensteten wurden die angeordneten und geleisteten Über -
stunden einzeln oder pauschal abgegolten bzw. im Wege des Zeitausgleichs vergütet.
Zu Frage 4:
Das Bundeskanzleramt nimmt das Institut des Arbeitsleihvertrages nur ausnahmsweise
und nur dann in Anspruch, wenn Personen mit von Bundesbediensteten gewöhnlich
nicht zu erwartenden außergewöhnlichen Fähigkeiten und Wissen zu besonderen Auf -
gaben herangezogen werden solle, wobei derartige Kenntnisse essentielle Vorausset -
zungen für die ordnungsgemäße Aufgabenbewältigung sind und im Hinblick auf diese
besonderen Anforderungen mit den Möglichkeiten des relativ starren Systems des
Dienst - und Besoldungsrechtes des Bundes nicht das Auslangen gefunden werden
kann.
In meinem Kabinett wurden 4 Arbeitsleihverträge und im Büro des Herrn Staatssekretärs
2 Arbeitsleihverträge abgeschlossen.
Diese Arbeitsleihverträge wurden mit privatwirtschaftlichen Unternehmungen, sozialpart -
nerschaftlichen Interessensvertretungen und Geldinstituten abgeschlossen.
Die Höhe der Refundierungen sowie die Überstundenregelungen bei den Mitarbeitern im
Einzelnen können im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen nicht bekannt gegeben
werden.
Ausdrücklich wird festgehalten, daß das Bundeskanzleramt die dem jeweiligen Arbeit -
geber entstehenden Lohnkosten ersetzt.
Zu Frage 5:
Es wurde lediglich ein Sondervertrag (im Büro StSekr. Morak) abgeschlossen.
Der Abschluß des Sondervertrages war erforderlich, da ein persönlicher Mitarbeiter
eines Regierungsmitgliedes aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen und der mit
der Verwendung verbundenen Verantwortung nicht notwendigerweise in die nach dem
Vertragsbedienstetengesetz vorgesehene Ausbildungsphase fallen muß.
Zur Frage, welcher Mitarbeiter einen Sondervertrag hat bzw. welchen Inhalt dieser
Vertrag hat, kann im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen keine Aussage ge -
macht werden.
Zu Frage 6:
Der Gesamtpersonalaufwand für die Referenten im Jahr 2000 ab dem Zeitpunkt des In -
krafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle in meinem Kabinett beläuft sich auf
rund 5,5 MioS (exkl. Dienstgeberbeiträge).
Der Personalaufwand für die Referenten im Büro des Herrn Staatssekretärs ab dem
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle beläuft sich auf rund
2 MioS (exkl. Dienstgeberbeiträge).
Der Personalaufwand für das Jahr 2001 wird nicht wesentlich vom Personalaufwand des
Jahres 2000 abweichen. In jedem Fall wird sich die generelle Gehaltserhöhung wieder -
spiegeln. Bei dieser Gelegenheit darf ich erwähnen, daß sich auch der Personalaufwand
2001 ausschließlich an persönlichen Einstufungskriterien in Verbindung mit dem zeitli -
chen Aspekt orientiert.