1558/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1521/J betreffend
Behindertenmilliarde, welche die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde am 22. November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass ich die wesentlichen Grundlagen für
die Umsetzung der Behindertenmilliarde bereits in meiner Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 1295/J ausgeführt habe. Zu den einzelnen Punkten
darf ich wie folgt antworten:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Mittel der ,,Behindertenmilliarde“ könnten den Bestimmungen des Europäischen
Sozialfonds entsprechend grundsätzlich für die Kofinanzierung der EU - Mittel
herangezogen werden, weil in den Strukturfondsprogrammen ähnliche Zielsetzungen
verfolgt werden, so dass eine rein budgetäre Trennung gleichartiger Maßnahmen
nicht immer zielführend sein wird. Ob bzw. inwieweit eine kofinanzierung von ESF -
Maßnahmen erfolgen wird, liegt jedoch im alleinigen Entscheidungsbereich des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit
und Generationen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Transparenz bei der Vergabe der ,,Behindertenmilliarde“ wurde von
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen mit der Durchführung der
Enquete zu diesem Thema am 18. Dezember 2000 gemeinsam mit der
österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation deutlich unter Beweis
gestellt. Im Rahmen dieser Veranstaltung, in deren Verlauf das Konzept präsentiert
wurde, wurden die anwesenden Vertreter der Behindertenorganisationen
ausdrücklich zur Diskussion über die geplanten Maßnahmen eingeladen und diesen
Diskussionen auch breiter Raum gegeben. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sind
in die weitere Planung eingeflossen.
Zur Beratung bei der Festlegung von Zielgruppen, Schwerpunkten und Maßnahmen
wird unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen ein Komitee eingerichtet, in dem alle relevanten Organisationen
vertreten sein werden.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Die genauen Schwerpunkte der Umsetzung werden - wie bereits zu Punkt 2
ausgeführt - derzeit in Zusammenarbeit mit den Vertretern und Vertreterinnen der
Behindertenorganisationen entwickelt. Dabei wird auf einen umfassenden und
integrierenden Ansatz größtmöglicher Wert gelegt. Das Konzept geht dabei von der
Integration der behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, d.h. von
sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitsverhältnissen aus.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Verhandlungen über die Verwendung der ,,Behindertenmilliarde“ werden vom
Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen geleitet.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Wie bereits bekannt ist, handelt es sich bei Maßnahmen der Behindertenpolitik um
eine Querschnittsmaterie. Angesichts der ausgesprochen komplexen
Problemstellung, die über rein arbeitsmarktpolitische Fragen weit hinaus geht, hat
die Bundesregierung die Administration der ,,Behindertenmilliarde“ durch das
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen beschlossen. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist jedoch in die Planungsarbeiten
eingebunden und wird auch über das Arbeitsmarktservice an der Umsetzung
mitwirken, da diesem bei der Vermittlung der Behinderten führende Position
zukommen soll.