1558/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.01.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1521/J betreffend

Behindertenmilliarde, welche die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und

Freunde am 22. November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass ich die wesentlichen Grundlagen für

die Umsetzung der Behindertenmilliarde bereits in meiner Beantwortung der

parlamentarischen Anfrage Nr. 1295/J ausgeführt habe. Zu den einzelnen Punkten

darf ich wie folgt antworten:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Mittel der ,,Behindertenmilliarde“ könnten den Bestimmungen des Europäischen

Sozialfonds entsprechend grundsätzlich für die Kofinanzierung der EU - Mittel

herangezogen werden, weil in den Strukturfondsprogrammen ähnliche Zielsetzungen

verfolgt werden, so dass eine rein budgetäre Trennung gleichartiger Maßnahmen

nicht immer zielführend sein wird. Ob bzw. inwieweit eine kofinanzierung von ESF -

Maßnahmen erfolgen wird, liegt jedoch im alleinigen Entscheidungsbereich des

Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Transparenz bei der Vergabe der ,,Behindertenmilliarde“ wurde von

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen mit der Durchführung der

Enquete zu diesem Thema am 18. Dezember 2000 gemeinsam mit der

österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation deutlich unter Beweis

gestellt. Im Rahmen dieser Veranstaltung, in deren Verlauf das Konzept präsentiert

wurde, wurden die anwesenden Vertreter der Behindertenorganisationen

ausdrücklich zur Diskussion über die geplanten Maßnahmen eingeladen und diesen

Diskussionen auch breiter Raum gegeben. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sind

in die weitere Planung eingeflossen.

 

Zur Beratung bei der Festlegung von Zielgruppen, Schwerpunkten und Maßnahmen

wird unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und

Generationen ein Komitee eingerichtet, in dem alle relevanten Organisationen

vertreten sein werden.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Die genauen Schwerpunkte der Umsetzung werden - wie bereits zu Punkt 2

ausgeführt - derzeit in Zusammenarbeit mit den Vertretern und Vertreterinnen der

Behindertenorganisationen entwickelt. Dabei wird auf einen umfassenden und

integrierenden Ansatz größtmöglicher Wert gelegt. Das Konzept geht dabei von der

Integration der behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, d.h. von

sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitsverhältnissen aus.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Verhandlungen über die Verwendung der ,,Behindertenmilliarde“ werden vom

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen geleitet.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Wie bereits bekannt ist, handelt es sich bei Maßnahmen der Behindertenpolitik um

eine Querschnittsmaterie. Angesichts der ausgesprochen komplexen

Problemstellung, die über rein arbeitsmarktpolitische Fragen weit hinaus geht, hat

die Bundesregierung die Administration der ,,Behindertenmilliarde“ durch das

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen beschlossen. Das

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist jedoch in die Planungsarbeiten

eingebunden und wird auch über das Arbeitsmarktservice an der Umsetzung

mitwirken, da diesem bei der Vermittlung der Behinderten führende Position

zukommen soll.