1559/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1544/J betreffend
Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung, welche die Abgeordneten Kostelka und
Genossen am 23.11.2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Neben der erforderlichen Anzahl von Sekretariats, Kanzlei - und Schreibkräften sowie
sonstigem Hilfspersonal sind zum Stand 1.12.2000 neun Mitarbeiter im Ministerbüro
und drei Mitarbeiter im Staatsekretariat beschäftigt.
a) Ministerbüro
1 Mitarbeiter mittels Sondervertrag
2 Beamte der Verwendungsgruppe Al (doppelt zugeteilt>
6 Mitarbeiter im Rahmen von Arbeitsleihverträgen
b) Staatssekretariat
2 Mitarbeiter mittels Sondervertrag
1 Mitarbeiter im
Rahmen eines Arbeitsleihvertrages
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Mitarbeiter haben nachfolgende Aufgabengebiete zu betreuen.
a) Ministerbüro
Dipl.-Ing. Christoph STADLHUBER Kabinettchef
Dr. Ingrid NEMEC Pressesprecherin
MMag. Erika UMMENBERGER Gewerbe, KMU, Lehlinge, Ingenieurwe -
sen, Industrie und Wettbewerbsrecht
MMag.Dr. Thomas KOHLERT Außenwirtschaft, EU - Koordination und
Bergrecht
Dr. Henrietta EGERTH Wirtschaftspolitik, Tourismus und Be -
schäftigungspolitik
Mag. Helmut STAUDINGER Energiepolitik und Parlament
Dr. Rosemarie SCHÖN Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion
Dr. Arnold PREGERNIG Bundeshochbau, Arbeitsmarktpolitik und
AMS
Mag. Alexander MÄDER Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosen -
versicherung und Allgemeine Sozialpolitik
b) Staatssekretariat
Mag.Dr. Fritz SIMHANDL Büroleiter
Mag.Dr. Esther LAJTA Pressesprecherin
Mag. Susanne TÖPKER Tourismus und Freizeitwirtschaft
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die öffentlichen Bediensteten des Ministerbüros und des Staatssekretariats erhalten
zusätzlich zu ihrem Gehalt bzw. Monatsentgelt die ihnen laut Gehaltsgesetz bzw.
Vertragsbedienstetengesetz gebührenden Zulagen.
Überstunden werden einzeln angeordnet und nach deren Leistung entsprechend
abgegolten bzw. im Wege des Zeitausgleiches
vergütet.
Im Einzelnen kann auf die jeweiligen Zulagen aus datenschutzrechtlichen Bestim -
mungen nicht näher eingegangen werden
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Mit sechs Mitarbeitern im Ministerbüro und einem Mitarbeiter im Staatssekretariat
wurden Arbeitsleihverträge mit Interessensvertretungen (Wirtschaftskammer Öster -
reich, Wirtschaftskammer Niederösterreich und Bildungswerk der Industrie) abge -
schlossen.
Bemerkt wird, dass das Institut des Arbeitsleihvertrages nur in Ausnahmefällen in
Anspruch genommen wird, wenn keine geeigneten Bundesbediensteten zur Verfü -
gung stehen, die die besonders verantwortungsvolle Tätigkeit im Ministerbüro bzw.
Staatssekretariat erfüllen können.
Die Arbeitsleihverträge enthalten gegebenenfalls Überstundenpauschalen.
Auf die Höhe der Refundierungen bei den Mitarbeitern im Einzelnen kann aus da -
tenschutzrechtlichen Gründen nicht eingegangen werden.
Jedenfalls ersetzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit dem jeweiligen
Arbeitgeber ausschließlich die entstehenden Lohnkosten im Wege der Refundle-
rung.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Mit einem Mitarbeiter im Ministerbüro und zwei Mitarbeitern im Staatssekretariat
wurden im Einvernehmen mit dem BM für Finanzen (öffentliche Leistung und Sport)
Sonderverträge nach dem
Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen.
Von der vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit zum Abschluss von Sonder -
verträgen wird in jenen Fällen Gebrauch gemacht, in denen keine geeigneten Bun -
desbediensteten zur Verfügung stehen und für besonders verantwortungsvolle Tä -
tigkeiten fachlich hoch qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter für das Ressort gewon -
nen werden können.
Auf die Frage welche Mitarbeiter einen Sondervertrag haben bzw. deren Vertragsin -
halte im Einzelnen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Aussage getätigt
werden.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Der Personalaufwand der Mitarbeiter im Ministerbüro bzw. Staatssekretariat wird für
die Zeit vom 1.4.2000 bis 31.12.2000 ca. ATS 1,926.970,50 (exklusive Dienstgeber -
beiträge) betragen.
Der Personalaufwand für 2001 wird sich auf ca. ATS 2,590.294,-- (exklusive Dienst -
geberbeiträge) belaufen.
(Bei dieser Berechnung sind die Kosten für Arbeitsleihverträge1 da diese unter
„Sachaufwand“ budgetiert werden sowie die Kosten für doppeltzugeteilte Beamte,
die der Stammabteilung zugerechnet werden, nicht enthalten.)