156/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom
15.12.1999, Nr. 161/J, betreffend Tierzucht für den biologischen Landbau, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft sind insbesondere 3 Bereiche zu nen -
nen, die sich mit dem Schutz der genetischen Vielfalt landwirtschaftlicher Nutztiere beschäf -
tigen:
- Am Bundesamt für Agrarbiologie in Linz besteht ein eigenes Institut für Generhaltung und
Biodiversität. Dieses Institut legt soweit als möglich Samenbanken der in Österreich noch
vorhandenen Tierrassen an, arbeitet fachlich eng mit jenen Organisationen zusammen,
die sich der Erhaltung von Tierrassen vor Ort widmen und ist zuständig für die internatio -
nalen Kontakte in diesem Bereich, zum Beispiel mit der FAO.
- Im österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft ist seit dem Jahre
1995 eine Möglichkeit der Förderung der Haltung seltener Tierrassen gegeben. Diese
Möglichkeit wird von den Bauern gerne in Anspruch genommen. Im neu ausgearbeiteten
ÖPUL 2000 ist eine
deutliche Verbesserung dieser Maßnahme vorgesehen.
- In der Dienstleistungsrichtlinie besteht in der Sparte Tierzucht eine eigene Förderungs -
maßnahme zur Unterstützung von Organisationen, die Maßnahmen zur Generhaltung
setzen.
Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft ist in der beim Bundesministerium für
Umwelt, Jugend und Familie eingerichteten Nationalen Biodiversitätskommission vertreten.
Den alten Haustierrassen wurde sowohl im Rahmen des „Ersten nationalen Berichtes“
(1997) als auch im „Strategiepapier“ (1998) ein breiter Raum gegeben.
Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft bietet also ein breites Spektrum von
Maßnahmen an, die sich der wichtigen Frage der Generhaltung widmen.
Forschungsaufträge seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie unter -
stützen den Bedarf nach Zuchtprogrammen für die gefährdeten Haustierrassen.
Zu Frage 2:
Aufgrund der Fragestellung ist zu vermuten, dass das Schließen von zwei Mastprüfanstalten
für Schweine und der Ausbau der bestehenden Einheit in Niederösterreich zur österreichi -
schen Zentrale gemeint ist. Dazu möchte ich anmerken, dass sich die Landwirtschaftskam -
mern als Betreiber der bisherigen Prüfanstalten zur Errichtung einer österreichischen Zen -
trale entschlossen haben. Dadurch kommt es zu einer Steigerung des Fortschrittes in der
österreichischen Schweinezucht und zu einer Einsparung von öffentlichen Mitteln und Bei -
trägen der österreichischen Bäuerinnen und Bauern.
Die in Prüfanstalten durchgeführte Leistungsprüfung kann nur im Einklang mit bestehenden
Zuchtzielen und Zuchtprogrammen erfolgen. Da biologisch wirtschaftende Betriebe ganz
andere Ziele verfolgen, hätte eine Prüfung nach dem derzeit üblichen System keinen Sinn.
Die biologisch wirtschaftenden Betriebe, welche sich mit der Schweinezucht befassen, müs -
sen zunächst ihre Zuchtziele klar und deutlich definieren und dann die Vorstellungen und
Wünsche an die zuständigen
Organisationen und Interessenvertretungen herantragen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Im Bereich der Rinderzucht bestehen seitens der ARGE Biolandbau informelle Kontakte so -
wohl mit der Zentralen Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter als auch mit der
zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft. Der
ARGE Biolandbau wurde das System der österreichischen Rinderzucht und die schon jetzt
zur Verfügung stehenden Daten und Auswertungen - wie zum Beispiel ein eigener Zuchtwert
für Fitness - dargelegt.
Ich halte es jedenfalls für erforderlich, dass die Biobauern ihre Vorstellungen näher konkreti -
sieren.
Folgende Institute beschäftigen sich unter anderem auch mit Forschungsarbeiten für den
Biolandbau:
- das Institut für Nutztierwissenschaften der Universität für Bodenkultur,
- die Institute für Tierzucht und Genetik sowie Tierhaltung und Tierschutz der Universität
für Veterinärmedizin Wien,
- die Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie der Universität für Veterinärmedi -
zin Wien.
Im Rahmen der Auftragsforschung des BMLF werden derzeit die folgenden Forschungspro -
jekte durchgeführt, die dem Biolandbau zu Gute kommen:
- Projekt Nr. 0697/95 - Ganzheitlicher Rinderrassenvergleich auf betriebseigener Futter -
basis - erste Projektphase (1996 - 2000); Institut für Nutztierwissenschaften der Univer -
sität für Bodenkultur;
- Projekt Nr. 1064 - Untersuchung über die Umsetzungswege von Erkenntnissen der an -
gewandten Ethologie in der österreichischen landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (1997 -
1999); Institut für Tierhaltung und Tierschutz der Universität für Veterinärmedizin Wien;
- Projekt Nr. 1087 - Zuchtplanung und Optimierung der Zuchtprogramme für die Rassen
Fleckvieh und Braunvieh (1997 - 2000); Institut für Nutztierwissenschaften der Universi -
tät für
Bodenkultur;
- Projekt Nr. 1137 - Kombination von Pedigree - und Markerinformationen für die Erstellung
von Anpaarungsplänen zur Erhaltung gefährdeter Haustierrassen (1998 — 2002); Institut
für Nutztierwissenschaften der Universität für Bodenkultur;
- Projekt Nr. 1145 - Erfassung von Samenqualität, Fruchtbarkeit und Deckinfektionen so -
wie molekulargenetische Identifikationssicherung bei Noriker Zuchthengsten (1999 -
2001); Institut für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie der Universität für Veteri -
närmedizin Wien;
Für die genannten Forschungsprojekte wurden vom Bundesministerium für Land - und Forst -
wirtschaft im Jahre 1999 in Summe 1,110.500,-- ATS aufgewendet.
Die Ressortzuständigkeit für die Universitäten liegt beim Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr. Eine Vorsorge für bauliche Maßnahmen im Versuchsgut Großenzersdorf der
Universität für Bodenkultur kann daher nur vom Bundesminister für Wissenschaft und Ver -
kehr sowie im Rahmen der Autonomie der Universität erfolgen.