1560/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.01.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1535/J - NR/2000 betreffend Ministerbüros der

FP/VP - Bundesregierung, die die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen am 23. No -

vember 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Neben dem erforderlichen Hilfspersonal (Sekretariats -, Schreibkräfte, Chauffeure) sind derzeit

folgende Mitarbeiter (Büroleiter und Ministersekretäre) im Ministerbüro tätig:

2 Beamte der Verwendungsgruppe Al, von denen einer auch eine Sektion und der andere eine

Abteilung leitet,

3 Vertragsbedienstete der Entlohungsgruppe v1,

1 Vertragsbediensteter der Entlohnungsgruppe v2,

2 Mitarbeiter mit einem Arbeitsleihvertrag,

1 Beamter der Verwendungsgruppe A2.

 

Ad 2.:

 

Sektionschef Dr. Peter Mahringer

Büroleiter, Budget, Personal, Ministerrat

Mag. Oliver Henhapel

Parlament, Dienstrecht, Lehrerpersonal

Dr. Reinhold Hohengartner

Bilaterale Angelegenheiten, kulturelle Angelegenheiten, internationale Forschungskooperatio -

nen, Kultur - und Medienpädagogik, Schulpartnerschaften, Schüler - und Lehreraustausch, Aus -

landschulen, Forschung

Ronald Zecha

Pressearbeit und Gesundheitserziehung

Mag. Mirjam Rinderer

EU - Agenden und internationale Organisationen, Bundesländertage, Frauen, Erwachsenenbil -

dung, Politische Bildung, Unterrichtsprinzipien,

Amtsdirektor Karl Havlicek

Allgemeinbildendes Schulwesen, Lehrplanentwicklung, Pädagogische Akademien und Pädago -

gische Institute, Religionsfragen

Günter Sinzonitsch

Universitäten, Fachhochschulen, IT - Universitäten

Mag. Elisabeth Alrichter

Berufsbildendes Schulwesen, Qualitätsmanagement, IKT - Schule, e - learning, NAP, ESF

Mag. Heidi Zikulnig

Pressesprecherin, Presse und Marketing,

Die Änderungen gegenüber der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 585/J -

NR/2000 (601 AB XXI. GP) sind bedingt durch Karenzurlaube bzw. Ausscheiden von Refe -

renten des Ministerbüros.

 

Ad 3.:

 

Je nach der Wertigkeit des Arbeitsplatzes erhalten die öffentlich Bediensteten zu ihrem Gehalt

bzw. Monatsentgelt die entsprechende Funktionszulage. Bei jenen öffentlich Bediensteten (Be -

amte und Vertragsbedienstete), die der Funktionsgruppe 7, 8 oder 9 der Verwendungsgruppe A1

bzw. der Bewertungsgruppe v1/5, v1/6, v1/7 angehören und somit ein Fixgehalt beziehen, gelten

13,65 % des Gehalts als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen. Bei den übrigen öffentlich Be -

diensteten werden die angeordneten und geleisteten Überstunden einzeln abgegolten.

 

Ad 4.:

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bedient sich nur ausnahmsweise

Arbeitsleihverträgen, wenn Personen mit von Bundesbediensteten gewöhnlich nicht zu erwar -

tenden außergewöhnlichen Fähigkeiten und Wissen zu besonderen Aufgaben herangezogen

werden sollen, wobei derartige Kenntnisse essentielle Voraussetzung für die ordnungsgemäße

Aufgabenbewältigung sind und im Hinblick auf diese besonderen Anforderungen mit den Mög -

lichkeiten des relativ starren Systems des Dienst - und Besoldungsrechtes des Bundes nicht das

Auslangen gefunden werden kann. Im Ministerbüro wurden zwei derartige Arbeitsleihverträge

abgeschlossen und zwar mit einer sozialpartnerschaftlichen Interessenvertretung bzw. einem

Bundesland. Die Höhe der Refundierungen sowie die Überstundenregelungen bei den Mitar -

beitern im Einzelnen können im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen nicht bekannt ge -

geben werden. Ausdrücklich wird festgehalten, dass das Bundesministerium für Bildung, Wis -

senschaft und Kultur, die dem jeweiligen Arbeitgeber entstehenden Lohnkosten ersetzt.

 

Ad 5.:

 

Es gibt keine Sonderverträge, da sich seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage

Nr. 585/J - NR/2000 (601 AB XXI. GP), in welcher der Abschluss von Sonderverträgen wegen

des Ausschlusses der Ausbildungsphase für Referenten im Ministerbüro angeführt wurde, die

gesetzlichen Bestimmungen des § 66 VBG 1948 (Ausbildungsphase) geändert haben (siehe

BGBl. I Nr. 94 vom 11. August 2000). Demnach sind Vertragsbedienstete während ihrer Ver -

wendung im Kabinett eines Bundesministers von der Ausbildungsphase ausgenommen.

Ad 6.:

 

Aus dem Personalaufwand werden nur die Bediensteten des Bundes entlohnt. Die Bezahlung

der Bediensteten mit Arbeitsleihverträgen erfolgt aus dem Sachaufwand.

 

Der Personalaufwand der zum Zeitpunkt der Anfragestellung im Ministerbüro tatigen Bundes -

bediensteten beträgt im Zeitraum April bis Dezember 2000 ca. 3 Mio. S (exkl. Dienstgeber -

beiträge, inkl. Sonderzahlungen), für das Jahr 2001 wird er auf voraussichtlich 4,2 Mio. S (exkl.

Dienstgeberbeiträge, inkl. Sonderzahlungen) geschätzt.