1560/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1535/J - NR/2000 betreffend Ministerbüros der
FP/VP - Bundesregierung, die die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen am 23. No -
vember 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Neben dem erforderlichen Hilfspersonal (Sekretariats -, Schreibkräfte, Chauffeure) sind derzeit
folgende Mitarbeiter (Büroleiter und Ministersekretäre) im Ministerbüro tätig:
2 Beamte der Verwendungsgruppe Al, von denen einer auch eine Sektion und der andere eine
Abteilung leitet,
3 Vertragsbedienstete der Entlohungsgruppe v1,
1 Vertragsbediensteter der Entlohnungsgruppe v2,
2 Mitarbeiter mit einem Arbeitsleihvertrag,
1 Beamter der Verwendungsgruppe A2.
Ad 2.:
Sektionschef Dr. Peter Mahringer
Büroleiter, Budget, Personal, Ministerrat
Mag. Oliver Henhapel
Parlament, Dienstrecht, Lehrerpersonal
Dr. Reinhold Hohengartner
Bilaterale Angelegenheiten, kulturelle Angelegenheiten, internationale Forschungskooperatio -
nen, Kultur - und Medienpädagogik, Schulpartnerschaften, Schüler - und Lehreraustausch, Aus -
landschulen, Forschung
Ronald Zecha
Pressearbeit und Gesundheitserziehung
Mag. Mirjam Rinderer
EU - Agenden und internationale Organisationen, Bundesländertage, Frauen, Erwachsenenbil -
dung, Politische Bildung, Unterrichtsprinzipien,
Amtsdirektor Karl Havlicek
Allgemeinbildendes Schulwesen, Lehrplanentwicklung, Pädagogische Akademien und Pädago -
gische Institute, Religionsfragen
Günter Sinzonitsch
Universitäten, Fachhochschulen, IT - Universitäten
Mag. Elisabeth Alrichter
Berufsbildendes Schulwesen, Qualitätsmanagement, IKT - Schule, e - learning, NAP, ESF
Mag. Heidi Zikulnig
Pressesprecherin, Presse und Marketing,
Die Änderungen gegenüber der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 585/J -
NR/2000 (601 AB XXI. GP) sind bedingt durch Karenzurlaube bzw. Ausscheiden von Refe -
renten des Ministerbüros.
Ad 3.:
Je nach der Wertigkeit des Arbeitsplatzes erhalten die öffentlich Bediensteten zu ihrem Gehalt
bzw. Monatsentgelt die entsprechende
Funktionszulage. Bei jenen öffentlich Bediensteten (Be -
amte und Vertragsbedienstete), die der Funktionsgruppe 7, 8 oder 9 der Verwendungsgruppe A1
bzw. der Bewertungsgruppe v1/5, v1/6, v1/7 angehören und somit ein Fixgehalt beziehen, gelten
13,65 % des Gehalts als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen. Bei den übrigen öffentlich Be -
diensteten werden die angeordneten und geleisteten Überstunden einzeln abgegolten.
Ad 4.:
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bedient sich nur ausnahmsweise
Arbeitsleihverträgen, wenn Personen mit von Bundesbediensteten gewöhnlich nicht zu erwar -
tenden außergewöhnlichen Fähigkeiten und Wissen zu besonderen Aufgaben herangezogen
werden sollen, wobei derartige Kenntnisse essentielle Voraussetzung für die ordnungsgemäße
Aufgabenbewältigung sind und im Hinblick auf diese besonderen Anforderungen mit den Mög -
lichkeiten des relativ starren Systems des Dienst - und Besoldungsrechtes des Bundes nicht das
Auslangen gefunden werden kann. Im Ministerbüro wurden zwei derartige Arbeitsleihverträge
abgeschlossen und zwar mit einer sozialpartnerschaftlichen Interessenvertretung bzw. einem
Bundesland. Die Höhe der Refundierungen sowie die Überstundenregelungen bei den Mitar -
beitern im Einzelnen können im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen nicht bekannt ge -
geben werden. Ausdrücklich wird festgehalten, dass das Bundesministerium für Bildung, Wis -
senschaft und Kultur, die dem jeweiligen Arbeitgeber entstehenden Lohnkosten ersetzt.
Ad 5.:
Es gibt keine Sonderverträge, da sich seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 585/J - NR/2000 (601 AB XXI. GP), in welcher der Abschluss von Sonderverträgen wegen
des Ausschlusses der Ausbildungsphase für Referenten im Ministerbüro angeführt wurde, die
gesetzlichen Bestimmungen des § 66 VBG 1948 (Ausbildungsphase) geändert haben (siehe
BGBl. I Nr. 94 vom 11. August 2000). Demnach sind Vertragsbedienstete während ihrer Ver -
wendung im Kabinett eines Bundesministers von
der Ausbildungsphase ausgenommen.
Ad 6.:
Aus dem Personalaufwand werden nur die Bediensteten des Bundes entlohnt. Die Bezahlung
der Bediensteten mit Arbeitsleihverträgen erfolgt aus dem Sachaufwand.
Der Personalaufwand der zum Zeitpunkt der Anfragestellung im Ministerbüro tatigen Bundes -
bediensteten beträgt im Zeitraum April bis Dezember 2000 ca. 3 Mio. S (exkl. Dienstgeber -
beiträge, inkl. Sonderzahlungen), für das Jahr 2001 wird er auf voraussichtlich 4,2 Mio. S (exkl.
Dienstgeberbeiträge, inkl. Sonderzahlungen) geschätzt.