1561/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2000
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert Rada und Kollegen vom
23. November 2000, Nr. 1557/J, betreffend Zuckerquote, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Bei dem von Ihnen angesprochenen Themenbereich handelt es sich um eine Angelegenheit
des GATT und der WTO, wofür gemäß Bundesministeriengesetz 1986, idgF, der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit führend zuständig ist. Den meisten Punkten in
dieser beabsichtigten Verordnung der EU betreffend einen freien EU - Marktzutritt der Least
Developed Countries (LDCs) steht Österreich grundsätzlich positiv gegenüber.
Was allerdings die Auswirkungen dieses freien Marktzutritts auf die GMO Zucker betrifft,
wurde ua. von österreichischer Seite gemeinsam mit anderen EU - Mitgliedstaaten eine
genaue Analyse gefordert. Diese Analyse wurde von der EU - Kommission in Auftrag gegeben
und es bleibt das Ergebnis dieser Studie abzuwarten. Es ist aber damit zu rechnen, dass
diese Analyse demnächst präsentiert
wird.
Zu Frage 2:
Die unkontrollierte Öffnung des europäischen Zuckermarktes würde die GMO Zucker stark
gefährden, da ohne den Eckpfeiler Außenhandelsschutz die weiteren Elemente,
Produktionsbeschränkung und Selbstfinanzierung, unwirksam sind, was mittel - bis langfristig
unweigerlich auch zu Auswirkungen auf den österreichischen Zuckermarkt führt.
Jedenfalls kann derzeit noch nicht beurteilt werden, wie die im Kommissionsvorschlag
vorgesehene Schutzklausel, die noch verstärkt werden soll, bei einem freien EU - Marktzutritt
der LDCs tatsächlich greift.
Beim Rat Landwirtschaft am 19. Dezember 2000 hat die Präsidentschaft festgestellt, dass
sich im Rat eine qualifizierte Mehrheit für die Beibehaltung der Zuckermarktordnung
abzeichnet. Österreich wird zur qualifizierten Mehrheit dazugezählt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die entsprechenden Rahmenbedingungen, die auch auf die speziellen
Produktionsbedingungen der Mitgliedstaaten Rücksicht zu nehmen haben, werden durch die
Zuckermarktordnung vorgegeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind jedenfalls die
Ergebnisse der oben angeführten Auswirkungsanalyse abzuwarten.
Zu Frage 5:
Die Zuckerrübenkampagne beginnt in der Regel anfangs Oktober und endet im Dezember.
Für Lieferungen vor Kampagnebeginn werden nach Vereinbarung Frühlieferprämien bezahlt.
Bis zum 26. Oktober kann jeder Bauer 55 % der vertraglichen Liefermenge liefern, die
restliche Rübenmenge erst danach. Die Rüben werden, anders als in der übrigen EU, auf
dezentralen Übernahmeplätzen übernommen und von dort in die jeweilige Zuckerfabrik
weitertransportiert.
Zu Frage 6:
Zur Weiterführung der im Interesse der Bauern gelegenen und auf den Beginn des 20. Jahr -
hunderts und die damaligen Strukturen - mehrere kleinere Zuckerfabriken, einfachere bäuer -
liche Transportmittel - zurückgehenden dezentralen Rübenübernahme, wurde eine nationale
Förderung gewährt. Für die erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen wurden 60 % der
kosten vom Bund und 40 % von den betroffenen Ländern getragen. Diese nationale
Förderung bedurfte aus Wettbewerbsgründen der Zustimmung der EU, die diese nach
langwierigem Verfahren und mit entsprechenden Auflagen erteilte.
So sah diese Entscheidung der EU, um die Wettbewerbsneutralität zwischen den Mit -
gliedstaaten zu wahren und die Förderung als Strukturmaßnahme (Voraussetzung für eine
Förderung) gelten zu lassen, eine Reduzierung der Rübenübernahmeplätze um 60 % vor, da
die übrigen EU - Mitbewerber kein vergleichbares staatlich gefördertes Übernahmesystem
hatten.
Es wird daher künftig 54 statt bisher 128 Übernahmeplätze geben. Diese Maßnahme
schöpfte den Rahmen der EU - Entscheidung und die finanziellen Möglichkeiten Österreichs
vollständig aus und war zur Erhaltung traditioneller Anbaugebiete erforderlich, da man sonst
von der dezentralen Rübenübernahme abgehen hätte müssen. Was den von Ihnen
angesprochenen ökologischen Aspekt betrifft, ist auszuführen, dass der Weitertransport in
die Zuckerfabrik zu etwa 50 % mit der Bahn erfolgt.