1562/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.01.2001

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea KUNTZEL und GenossInnen haben

am 30. November 2000 unter der Nr.16074/J - NR/2000 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Werkverträge gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Gemäß der Einleitung der vorliegenden Anfrage wird davon ausgegangen, daß sie jene

einschlägigen Werkverträge betrifft, die seit 04. Februar 2000 geschlossen wurden. Das

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat seither derartige Werkverträge

weder abgeschlossen noch in Ausarbeitung oder in Planung.

 

Zur Frage 5:

 

Gemäß dem Bundesfinanzgesetz 2000 standen dem Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten zur Bedeckung der Kosten von Werkverträgen, die weder auf Grund des

Österreichischen OSZE - Vorsitzes 2000 noch in Durchführung der vom Bundesministerium

wahrzunehmenden Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit oder der kulturellen

Angelegenheiten im Ausland abgeschlossen wurden, folgende Budgetmittel (in öS) zur

Verfügung:

 

Ansatz 1/20008/5700 Werkverträge                                                                300.000,--

Ansatz 1/20008/5710 Werkverträge Z                                                            200.000,--

Ansatz 1/20008/7270 Entgelte an Einzelpersonen (Werkleistungen)        1,015.000,--

Ansatz 1/20008/7280 Entgelte an Unternehmungen (Werkleistungen)    10,000.000,--

Ansatz 1/20028/5710 Werkverträge Z                                                            150.000,--

Ansatz 1/20028/7270 Entgelte an Einzelpersonen (Werkleistungen)        30.000,--

Ansatz 1/20028/7280 Entgelte an Unternehmungen (Werkleistungen)    7,000.000,--

Ansatz 1/20028/7283 Ausgaben für Information                                          400.000,--

Ansatz 1/20078/5710 Werkverträge Z                                                            1.000,--

Ansatz 1/20078/7270 Entgelte an Einzelpersonen                                        317.000,--

Ansatz 1/20078/7280 Entgelte an Unternehmungen                                    308.000.--

somit insgesamt:                                                                                                19,721.000,--

Gemäß dem Bundesfinanzgesetz 2001 stehen dem Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten zur Bedeckung der Kosten derartiger Werkverträge heuer folgende

Budgetmittel (in öS) zur Verfügung:

 

Ansatz 1/20008/5700 Werkverträge                                                                300.000,--

Ansatz 1/20008/5710 Werkverträge Z                                                            100.000,--

Ansatz 1/20008/7270 Entgelte an Einzelpersonen (Werkleistungen)        1,000.000,--

Ansatz 1/20008/7280 Entgelte an Unternehmungen (Werkleistungen)    16,700.000,--

Ansatz 1/20028/5710 Werkverträge Z                                                            150.000,--

Ansatz 1/20028/7270 Entgelte an Einzelpersonen (Werkleistungen)        28.000,--

Ansatz 1/20028/7280 Entgelte an Unternehmungen (Werkleistungen)    6,500.000,--

Ansatz 1/20028/7283 Ausgaben für Information                                          400.000,--

Ansatz 1/20078/5710 Werkverträge Z                                                            14.000,--

Ansatz 1/20078/7270 Entgelte an Einzelpersonen                                        300.000,--

Ansatz 1/20078/7280 Entgelte an Unternehmungen                                    299.000,--

somit insgesamt                                                                                                 25,791.000,--

 

Die im Sinne der Anfrage maßgeblichen Budget - Ansätze wurden für das Jahr 2001

gegenüber den für das Jahr 2000 bei den betreffenden Ansätzen zugewiesenen

Budgetmitteln insgesamt um öS 6,070.000,-- angehoben, um die im Jahre 2000

entstandene Unterbudgetierung auszugleichen und die budgetäre Bedeckung des für den

laufenden Dienstbetrieb im Jahre 2001 absehbaren Aufwands für Werkleistungen (wie

z.B. Reinigung und Instandhaltung der Amtsräume) zu gewährleisten.