1563/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1511/J - NR/2OOO, betreffend
Lärmschutz im Raum St. Pölten, die die Abgeordneten Heinzl und GenossInnen am
22. November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Lärmpegelmessungen dienen der Kalibrierung des Rechenmodells. Durch eine
Messung in einzelnen Punkten kann das Ergebnis einer Lärmberechnung justiert
werden. Dadurch werden z.B. Abschirmkanten, reflektierende Flächen oder
Bodenabsorbtionen, die im Rechenmodell nicht ausreichend genau erfasst werden
können, berücksichtigt.
Zu Frage 2:
Bei der Projektierung von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen können naturgemäß
ausschließlich objektive Faktoren berücksichtigt werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen als Mittel zur Reduktion des
Verkehrslärms unterstütze ich nur dann, wenn die Lärmbelastung durch Lärmschutz -
maßnahmen an der Straße allein über dem Grenzwert liegt.
Zu Frage 5:
Für den Bereich St. Pölten der A 1 West Autobahn besteht ein lärmtechnisches
Projekt, das Maßnahmen vorschlägt, die den Lärm der Autobahn und der geplanten
Güterzugumfahrung gemeinsam abschirmen sollen. Sobald Klarheit über die weitere
Vorgangsweise bei der Güterzugumfahrung besteht, muss das lärmtechnische
Projekt eventuell angepasst werden. Konkrete Realisierungstermine für Lärmschutz -
maßnahmen an der Autobahn können derzeit nicht genannt werden.