1563/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.01.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1511/J - NR/2OOO, betreffend

Lärmschutz im Raum St. Pölten, die die Abgeordneten Heinzl und GenossInnen am

22. November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Lärmpegelmessungen dienen der Kalibrierung des Rechenmodells. Durch eine

Messung in einzelnen Punkten kann das Ergebnis einer Lärmberechnung justiert

werden. Dadurch werden z.B. Abschirmkanten, reflektierende Flächen oder

Bodenabsorbtionen, die im Rechenmodell nicht ausreichend genau erfasst werden

können, berücksichtigt.

 

Zu Frage 2:

 

Bei der Projektierung von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen können naturgemäß

ausschließlich objektive Faktoren berücksichtigt werden.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen als Mittel zur Reduktion des

Verkehrslärms unterstütze ich nur dann, wenn die Lärmbelastung durch Lärmschutz -

maßnahmen an der Straße allein über dem Grenzwert liegt.

 

Zu Frage 5:

 

Für den Bereich St. Pölten der A 1 West Autobahn besteht ein lärmtechnisches

Projekt, das Maßnahmen vorschlägt, die den Lärm der Autobahn und der geplanten

Güterzugumfahrung gemeinsam abschirmen sollen. Sobald Klarheit über die weitere

Vorgangsweise bei der Güterzugumfahrung besteht, muss das lärmtechnische

Projekt eventuell angepasst werden. Konkrete Realisierungstermine für Lärmschutz -

maßnahmen an der Autobahn können derzeit nicht genannt werden.