1564/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.01.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1510/J - NR/2000, betreffend

Lärmschutzmaßnahmen für die Gemeinde Erl, die die Abgeordneten Schweisgut und

Kollegen am 22. November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt

zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Der Tiroler Ort Erl erfährt Lärm von der deutschen Autobahn A 93 Rosenheim -

Kiefersfelden. Um diesen Lärm zu verringern, wäre der Bau einer Lärmschutzwand

(Länge 2500 m, Höhe 2,5 m) an der deutschen Autobahn notwendig. Auf der Basis

österreichischer Preise errechnen sich für diese Wand Kosten von rd. 16 Mio. S. Weil

der auf Deutschen Autobahnen geltende Grenzwert von 60 dB nachts für

bestehende Straßen (in Österreich gilt 50 dB nachts) nur bei 8 Häusern (100

Fenstern) überschritten wird, ist eine Lärmschutzmaßnahme aus Sicht Deutschlands

wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen (Das Kostenverhältnis Lärmschutzfenster zu

Lärmschutzwand beträgt ca. 1:10,7). Es ist für Deutschland auch nicht möglich, hier

ausnahmsweise Lärmschutz zu bauen, da stärker belastete deutsche Ortschaften an

dieser Autobahn nach den deutschen Richtlinien keinen Lärmschutz erhalten.

 

Eine von der Bundesstraßenverwaltung Tirol beauftragte Projektierung für einen

Lärmschutz Erl (an der deutschen Autobahn) wurde im Hinblick auf die inzwischen

geänderte Dienstanweisung Lärmschutz an Bundesstraßen aktualisiert. Nach der für

Österreich geltenden Dienstanweisung Lärmschutz an Bundesstraßen sind ca. 660

Fenster schutzwürdig. Bei einem Kostenverhältnis Lärmschutzfenster zu

Lärmschutzwand von 1 : 1,6 ist diese Maßnahme in Österreich lärmtechnisch und

wirtschaftlich vertretbar.

 

Nach rechtlicher Prüfung durch die Sektion dürfen allerdings finanzielle Mittel, die für

den Straßenbau in Österreich gewidmet sind, nicht für den Bau einer

Lärmschutzmaßnahme an einer deutschen Autobahn verwendet werden.

 

Unabhängig davon, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, versucht die ASFINAG

trotzdem gemeinsam mit der obersten Baubehörde in Bayern eine Kulanzlösung zu

finden.

Zu Frage 2:

 

Weder dem Verkehrsressort noch der Bundesstraßenverwaltung Tirol ist derzeit ein

deutscher Ort bekannt, der durch Lärm einer österreichischen Bundesstraße gestört

wird. Aus diesem Grunde besteht derzeit keine Kompensationsmöglichkeit.