1564/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1510/J - NR/2000, betreffend
Lärmschutzmaßnahmen für die Gemeinde Erl, die die Abgeordneten Schweisgut und
Kollegen am 22. November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Zu Frage 1:
Der Tiroler Ort Erl erfährt Lärm von der deutschen Autobahn A 93 Rosenheim -
Kiefersfelden. Um diesen Lärm zu verringern, wäre der Bau einer Lärmschutzwand
(Länge 2500 m, Höhe 2,5 m) an der deutschen Autobahn notwendig. Auf der Basis
österreichischer Preise errechnen sich für diese Wand Kosten von rd. 16 Mio. S. Weil
der auf Deutschen Autobahnen geltende Grenzwert von 60 dB nachts für
bestehende Straßen (in Österreich gilt 50 dB nachts) nur bei 8 Häusern (100
Fenstern) überschritten wird, ist eine Lärmschutzmaßnahme aus Sicht Deutschlands
wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen (Das Kostenverhältnis Lärmschutzfenster zu
Lärmschutzwand beträgt ca. 1:10,7). Es ist für Deutschland auch nicht möglich, hier
ausnahmsweise Lärmschutz zu bauen, da stärker belastete deutsche Ortschaften an
dieser Autobahn nach den deutschen Richtlinien keinen Lärmschutz erhalten.
Eine von der Bundesstraßenverwaltung Tirol beauftragte Projektierung für einen
Lärmschutz Erl (an der deutschen Autobahn) wurde im Hinblick auf die inzwischen
geänderte Dienstanweisung Lärmschutz an Bundesstraßen aktualisiert. Nach der für
Österreich geltenden Dienstanweisung Lärmschutz an Bundesstraßen sind ca. 660
Fenster schutzwürdig. Bei einem Kostenverhältnis Lärmschutzfenster zu
Lärmschutzwand von 1 : 1,6 ist diese Maßnahme in Österreich lärmtechnisch und
wirtschaftlich vertretbar.
Nach rechtlicher Prüfung durch die Sektion dürfen allerdings finanzielle Mittel, die für
den Straßenbau in Österreich gewidmet sind, nicht für den Bau einer
Lärmschutzmaßnahme an einer deutschen Autobahn verwendet werden.
Unabhängig davon, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, versucht die ASFINAG
trotzdem gemeinsam mit der obersten Baubehörde in Bayern eine Kulanzlösung zu
finden.
Zu Frage 2:
Weder dem Verkehrsressort noch der Bundesstraßenverwaltung Tirol ist derzeit ein
deutscher Ort bekannt, der durch Lärm einer österreichischen Bundesstraße gestört
wird. Aus diesem Grunde besteht derzeit keine Kompensationsmöglichkeit.