1565/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1516/J - NR/2000, betreffend Häufung
von Unfällen auf der S6 im Raum Gloggnitz, die die Abgeordneten Petrovic,
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 22. November 2000 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1, 2, 6, 7:
Eine im Jahre 1995 durchgeführte Unfalluntersuchung des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit ergab als mögliche Ursache für Unfälle im gegenständlichen
Bereich ungünstige Fahrbahnbedingungen bei zu hohen Fahrgeschwindigkeiten und
wurden demzufolge entsprechende Beschilderungen (Geschwindigkeitsbe -
schränkungen etc.) sowie zusätzliche Sicherheitseinrichtungen angeordnet.
Nach Durchführung dieser Maßnahmen stellte sich die Unfallsituation bei den
Personenschäden im Bereich von km 13,0- km 14,0 der S6 folgendermaßen dar:
Fahrtrichtung 1 (Bruck/Mur)
1996 1 Unfall, ‚winterlicher Straßenzustand (Unfall allein)
1997 1 Unfall, nasse Fahrbahn (Unfall allein)
1998 4 Unfälle (3 Unfälle allein, 1 Unfall mehrere Fahrzeuge)
4 x nasse Fahrbahn
1999 2 Unfälle 2 x nasse Fahrbahn (Unfälle allein)
inkl. 11/2000 1 Unfall nasse Fahrbahn (Unfall allein)
9 Unfälle im Bereich km 13,0 - 14,0
davon 8 im Bereich km 13,49 - 13,66
Fahrtrichtung 2 (Wien)
1996 2 Unfälle nasse Fahrbahn/Matsch (Unfälle allein)
1997 2 Unfälle (1 Unfall allein, 1 Unfall mehrere Fahrzeuge)
2 x nasse Fahrbahn/Matsch
1998 kein Unfall
1999 2 Unfälle (1 Unfall allein, 1 Unfall mehrere Fahrzeuge)
trockene/nasse Fahrbahn
inkl.11/2000 1 Unfall nasse Fahrbahn (Unfall allein)
7 Unfälle im Bereich km 13,0 - 14,0
davon 4 im Bereich km 13,48 - 13,65
Betroffen waren bei diesen Unfällen fast ausschließlich PKW, nur je ein Motorrad
bzw. ein Klein - LKW waren beteiligt. In Fahrtrichtung 1 kamen insgesamt 13
Personen zu Schaden (2 Tote, 8 Schwerverletzte, 3 Leichtverletzte), in Fahrtrichtung
2 8 Personen (1 Schwerletzter, 7 Leichtverletzte).
Als Folge des neuerlichen Anstieges des Unfallgeschehens im Jahre 1998 (4 Unfälle
in Richtung Bruck/Mur) wurden im Herbst 1999 Fahrbahnsanierungen in diesem
Bereich auf beiden Richtungsfahrbahnen durchgeführt. Im nachfolgenden Zeitraum
von mehr als einem Jahr ereigneten sich je Fahrtrichtung nur mehr je ein Unfall,
wobei beide Unfälle bei nasser Fahrbahn geschahen.
Zu Frage 3:
Nach meinen Informationen wurde kein geologischer Gutachter ausgetauscht.
Zu Frage 4:
Nach Recherchen ist die S 6 auf keinem Schuttkegel errichtet. Das schüttfähige
Material, das im Trassenbereich (Einschnittsbereich) gewonnen wurde, wurde als
Dammschüttmaterial verwendet.
Zu Frage 5:
Im Rahmen des Straßenbaues wurden richtlinienkonform die normalen
Entwässerungsmaßnahmen aufgrund der örtlichen Situation, der Topographie sowie
der Anlageverhältnisse durchgeführt.
Es befindet sich hangseitig eine entsprechende Drainage auch zur Abführung der
Bodenwässer. Auch bei Starkregen treten keine Probleme bei der Entwässerung der
Straßenoberfläche auf.
Zu Frage 8:
Das Phänomen der bei Nässe „schäumenden“ Straßenoberfläche ist nicht nur auf die
S 6 beschränkt, sondern tritt von Fall zu Fall auf allen Straßen auf. Diese
„Bläschenbildung“ ist zweifelsohne einerseits von der gefahrenen Geschwindigkeit
und andererseits von der Oberflächenbeschaffenheit in Verbindung mit
Verschmutzung bzw. Staub, Ölresten, Abrieben, Teilen von Streusalz, etc. abhängig.
Zu Frage 9:
Bei der Erstellung von An - und Abflugrouten wird strikt nach internationalen
Richtlinien vorgegangen, die weltweite Gültigkeit haben. Bei der Routenfestlegung
wird insbesondere auf Hindernisfreiheit und größtmögliche Vermeidung von
besiedelten Gebieten Bedacht genommen. Es wurde nicht untersucht, inwieweit der
Flugverkehr bei der Unfallhäufigkeit im Bereich der Schnellstraße S6 eine Rolle
spielt. Luftfahrzeuge in diesem Bereich befinden sich bereits in einer Höhe von über
9.000 Fuß (ca 3000 m). Der in der Frage vermutete Zusammenhang kann nicht
bestätigt werden, da das Ablassen von Kerosin äußerst selten vorkommt und zudem
im Bereich von Gloggnitz in den letzten Jahren nie Treibstoff abgelassen wurde.
Zu Frage 10:
Nur in Notfällen (Rücklandungen wegen technischer Gebrechen und medizinischer
Notfälle) muss in einem dafür
zugewiesenen Luftraum Treibstoff abgelassen werden,
welcher unmittelbar nach dem Versprühen zu Wasser und Kohlendioxyd oxidiert
("verdunstet"), ohne dass messbare Rückstände am Boden ankommen. Sollte aus
diesen erwähnten Gründen Treibstoffablassen notwendig werden, sind hierfür nach
den Luftfahrtregeln genaue Verfahren festgelegt. Piloten sind angewiesen, den
beabsichtigten Vorgang, sowie den Anlassfall und die beabsichtigte Menge der
Flugsicherung zu melden. Siedlungs - sowie Industriegebiete scheiden als
Ablasszonen aus. Während des Ablassvorganges wird in Form einer steigenden
Spirale (von mehreren Kilometern Durchmesser) geflogen. Da sich Kerosin sehr
schnell verflüchtigt (vor allem wenn Geschwindigkeiten von mehreren 100 km/h
geflogen werden) kann davon ausgegangen werden, dass kein flüssiger Treibstoff
zum Erdboden gelangt.
Zu den Fragen 11, 12 und 13:
Wie bereits oben ausgeführt, kommt es im ordentlichen Flugverkehr zu keinem
unkontrollierten Ablassen von Kerosin durch Flugzeuge. Wie auch unter Punkt 9
angeführt, wurden keine Untersuchungen des Einflusses der Einflugschneise sowie
des Ablassens von Kerosin auf das Unfallgeschehen im gegenständlichen Bereich
der S 6 als notwendig erachtet, da ein Zusammenhang der auf diesem Abschnitt
auftretenden Unfallhäufigkeit mit dem Flugverkehr auszuschließen ist.