1567/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1558/J - NR/2000 betreffend Einsparungen im
Kulturbereich und Zukunft des MAK, die die Abgeordnete Mag. Christine Muttonen am
23. November 2000 an mich richtete, wird wie folgt beantwortet:
Zur Behauptung, das Budget des Kunsthistorischen Museums sei von 188,8 Mio. S im Jahre 1999
auf 279,8 Mio. S gesteigert worden, während die Budgetmittel für die meisten anderen
Bundesmuseen stagnierten oder gekürzt wurden, stelle ich Folgendes fest: Das Budget des
Kunsthistorischen Museums verblieb im Jahr 2001 mit 197,451 Mio. S exakt in der gleichen Höhe
wie in den Vorjahren. Hinzu kamen lediglich die Budgetmittel für das Museum für Völkerkunde in
Höhe von 47,785 Mio. S sowie für das Österreichische Theatermuseum in Höhe von 34,579 Mio. S
infolge der Schaffung einer gemeinsamen, alle drei Museen umfassenden wissenschaftlichen
Anstalt öffentlichen Rechts, deren Budget durch Addition dieser drei Komponenten nun insgesamt
279,815 Mio. S beträgt.
Ad 1.:
Die durch das Bundesmuseen - Gesetz 1998 BGBl. I 115/1998 bewirkte Neuordnung der
Organisation der österreichischen Bundesmuseen hat insgesamt und nach gegenwärtigem Stand die
darauf gesetzten Erwartungen bezüglich Verselbstständigung und Dezentralisierung sowie der
Beschränkung der staatlichen Einflussnahme auf die gesetzlichen Pflichten der Museen und der
Effizienzsteigerung erfüllt. Es sei aber nicht verhohlen, dass diese umfassende Reform auch eine
Reihe von Schwierigkeiten mit sich bringt, die im Rahmen einer objektiven Situationsanalyse nicht
unerwähnt bleiben sollen.
Als schwierigstes Vorhaben ist die Tatsache anzusehen, dass die so genannte „Basisfinanzierung“,
also der laufende Aufwand für Personal, Anlagen, zusätzliche Verpflichtungen und Aufwendungen,
unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen in der Höhe des Budgets 1999 eingefroren
wurde. Diese finanzielle Situation und vor allem die „Deckelung der Budgetmittel" ohne jegliche
Valorisierungsbestimmung erzeugt einen immer stärker werdenden Druck auf die Budgets der
Häuser. Hier sind vor allem die Struktureffekte der Personalkosten (Biennien usw.) zu erwähnen.
Wie ich bereits mehrfach, zuletzt im Rahmen der Budgetdebatte für das Budgetjahr 2001 im
Ausschuss und im Plenum des Nationalrates ausgeführt habe, führt die Beibehaltung dieser
"Deckelung“ trotz größtmöglicher Sparsamkeit zur allmählichen Verringerung des operativen
Spielraumes und zu bilanztechnischen Problemen. Auf Grund meiner Informationen wird im Laufe
des Jahres 2003 der Punkt erreicht werden, an dem den Häusern trotz intensiver Sparbemühungen
die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben mit der gegenwärtigen finanziellen Ausstattung nicht
mehr möglich sein wird.
Ad 2.:
Das Kuratorium des MAK setzt sich mit den das Museum bedrängenden wirtschaftlichen
Problemen intensiv auseinander und sucht nach Möglichkeiten zur Verbesserung der budgetären
Situation. Hier wurde u.a. auch die Möglichkeit planstellenmäßiger Veränderung von Bediensteten
erwogen. Das Kuratorium war allerdings diesbezüglich der Auffassung, dass derartige Maßnahmen
nur im Einvernehmen mit den in Frage kommenden Bediensteten und unter selbstverständlicher
Wahrung vorhandener Ansprüche geschehen könnten und mit den gesetzlichen Vertretungsorganen
der Dienstnehmerschaft diesbezüglich Einvernehmen zu pflegen sei.
Ad 3.:
Hier war nicht von Übertragung der mobilen Ausstattung und der Nutzungsrechte an immateriellen
Gütern die Rede gewesen, da hier eine eindeutige gesetzliche Regelung vorliegt (§ 5 Abs. 1 letzter
Satz des Bundesmuseen - Gesetzes 1998). Vielmehr diskutierte das Kuratorium in diesem
Zusammenhang steuerliche Bewertungsfragen sowie die Frage der Eigenkapitalbildung.
Ad 4. + 5.:
Wie ich bereits zuvor ausführte, erzeugt die vorhandene „Deckelung“ der Basisabgeltungen
einzelner Häuser im Hinblick auf die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Personal
zunehmenden Druck auf den operationalen Sektor und Spielraum der Museen, insbesondere auf die
Präsentation sowie auf die Erweiterung
der Sammlungen.
Bereits im gegenwärtigen Zeitpunkt ist festzustellen, dass die durch die Höhe der Basisabgeltung
laut Bundesmuseen - Gesetz 1998 limitierte Kostenstruktur eine umfassend zufriedenstellende
Erfüllung der musealen Aufgaben und Funktionen nicht in allen Betriebsbereichen zulässt. Im
Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu Punkt 1 meiner Beantwortung.