1567/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.01.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1558/J - NR/2000 betreffend Einsparungen im

Kulturbereich und Zukunft des MAK, die die Abgeordnete Mag. Christine Muttonen am

23. November 2000 an mich richtete, wird wie folgt beantwortet:

 

Zur Behauptung, das Budget des Kunsthistorischen Museums sei von 188,8 Mio. S im Jahre 1999

auf 279,8 Mio. S gesteigert worden, während die Budgetmittel für die meisten anderen

Bundesmuseen stagnierten oder gekürzt wurden, stelle ich Folgendes fest: Das Budget des

Kunsthistorischen Museums verblieb im Jahr 2001 mit 197,451 Mio. S exakt in der gleichen Höhe

wie in den Vorjahren. Hinzu kamen lediglich die Budgetmittel für das Museum für Völkerkunde in

Höhe von 47,785 Mio. S sowie für das Österreichische Theatermuseum in Höhe von 34,579 Mio. S

infolge der Schaffung einer gemeinsamen, alle drei Museen umfassenden wissenschaftlichen

Anstalt öffentlichen Rechts, deren Budget durch Addition dieser drei Komponenten nun insgesamt

279,815 Mio. S beträgt.

 

Ad 1.:

Die durch das Bundesmuseen - Gesetz 1998 BGBl. I 115/1998 bewirkte Neuordnung der

Organisation der österreichischen Bundesmuseen hat insgesamt und nach gegenwärtigem Stand die

darauf gesetzten Erwartungen bezüglich Verselbstständigung und Dezentralisierung sowie der

Beschränkung der staatlichen Einflussnahme auf die gesetzlichen Pflichten der Museen und der

Effizienzsteigerung erfüllt. Es sei aber nicht verhohlen, dass diese umfassende Reform auch eine

Reihe von Schwierigkeiten mit sich bringt, die im Rahmen einer objektiven Situationsanalyse nicht

unerwähnt bleiben sollen.

Als schwierigstes Vorhaben ist die Tatsache anzusehen, dass die so genannte „Basisfinanzierung“,

also der laufende Aufwand für Personal, Anlagen, zusätzliche Verpflichtungen und Aufwendungen,

unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen in der Höhe des Budgets 1999 eingefroren

wurde. Diese finanzielle Situation und vor allem die „Deckelung der Budgetmittel" ohne jegliche

Valorisierungsbestimmung erzeugt einen immer stärker werdenden Druck auf die Budgets der

Häuser. Hier sind vor allem die Struktureffekte der Personalkosten (Biennien usw.) zu erwähnen.

Wie ich bereits mehrfach, zuletzt im Rahmen der Budgetdebatte für das Budgetjahr 2001 im

Ausschuss und im Plenum des Nationalrates ausgeführt habe, führt die Beibehaltung dieser

"Deckelung“ trotz größtmöglicher Sparsamkeit zur allmählichen Verringerung des operativen

Spielraumes und zu bilanztechnischen Problemen. Auf Grund meiner Informationen wird im Laufe

des Jahres 2003 der Punkt erreicht werden, an dem den Häusern trotz intensiver Sparbemühungen

die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben mit der gegenwärtigen finanziellen Ausstattung nicht

mehr möglich sein wird.

 

Ad 2.:

Das Kuratorium des MAK setzt sich mit den das Museum bedrängenden wirtschaftlichen

Problemen intensiv auseinander und sucht nach Möglichkeiten zur Verbesserung der budgetären

Situation. Hier wurde u.a. auch die Möglichkeit planstellenmäßiger Veränderung von Bediensteten

erwogen. Das Kuratorium war allerdings diesbezüglich der Auffassung, dass derartige Maßnahmen

nur im Einvernehmen mit den in Frage kommenden Bediensteten und unter selbstverständlicher

Wahrung vorhandener Ansprüche geschehen könnten und mit den gesetzlichen Vertretungsorganen

der Dienstnehmerschaft diesbezüglich Einvernehmen zu pflegen sei.

 

Ad 3.:

Hier war nicht von Übertragung der mobilen Ausstattung und der Nutzungsrechte an immateriellen

Gütern die Rede gewesen, da hier eine eindeutige gesetzliche Regelung vorliegt (§ 5 Abs. 1 letzter

Satz des Bundesmuseen - Gesetzes 1998). Vielmehr diskutierte das Kuratorium in diesem

Zusammenhang steuerliche Bewertungsfragen sowie die Frage der Eigenkapitalbildung.

 

Ad 4. + 5.:

Wie ich bereits zuvor ausführte, erzeugt die vorhandene „Deckelung“ der Basisabgeltungen

einzelner Häuser im Hinblick auf die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Personal

zunehmenden Druck auf den operationalen Sektor und Spielraum der Museen, insbesondere auf die

Präsentation sowie auf die Erweiterung der Sammlungen.

Bereits im gegenwärtigen Zeitpunkt ist festzustellen, dass die durch die Höhe der Basisabgeltung

laut Bundesmuseen - Gesetz 1998 limitierte Kostenstruktur eine umfassend zufriedenstellende

Erfüllung der musealen Aufgaben und Funktionen nicht in allen Betriebsbereichen zulässt. Im

Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu Punkt 1 meiner Beantwortung.