1568/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1564/J - NR/2000 betreffend Schulerhaltungs - und
Schulentwicklungsprogramm der Bundesregierung (SCHEP 2000), die die Abgeordneten
DDr. Erwin Niederwieser und Genossen am 24. November 2000 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1.:
Die Dotierung der Projekte des SCHEP 2000 erfolgt im Jahre 2001 sowohl im Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit als auch im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Im
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sind für Schulen der Unterrichtsverwaltung für den
Neubau 728 Mio. S und für Instandsetzung 515 Mio. S sowie im Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur für BIG - Gebäudemieten 1.900 Mio. S und für die Schulraumbeschaffung
361 Mio. S budgetiert.
Ad 2.:
Auf Grund des BIG - Gesetzes werden ab 2001 die Bundesschulhochbauten über Mieten finanziert.
Dementsprechend sollen die finanziellen Mittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
auf den Mietansatz des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur transferiert
werden.
Ad 3.:
Sämtliche im Bau befindliche Projekte werden ohne finanzielle Einschränkungen weitergeführt und
fertig gestellt. Jene, die in Planung sind, werden baureif geplant.
Ad 4. + 5.:
Die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien wurden im Juli 2000 ersucht, ein aktualisiertes
und nach Dringlichkeit gereihtes Projektprogramm des SCHEP 2000 zu übermitteln. Trotz Urgenz
haben noch nicht alle Landesschulbehörden die Nachmeldungen übermittelt. Die Schwerpunkte der
Aktualisierung liegen bei der Nachnominierung neuer dringender Projekte und Kostenkorrekturen.
Die einvernehmliche Festlegung des Projektsprogramms ist daher noch nicht abgeschlossen.
Ad 6.:
Entsprechend dem Dezentralisierungsprinzip erfolgte die Abstimmung projektbezogen vor Ort, das
heißt über die Landesschulräte bzw. den Stadtschulrat für Wien, die Schulen und Gemeinden.
Ad 7.:
Im SCHEP 2000 wurde auf Seite 6 darauf Bezug genommen. Das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur ist mit den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien bestrebt,
Synergieeffekte zwischen Hauptschulen und AHS - Unterstufe im direkten Einvernehmen mit den
Gemeinden projektbezogen zu nutzen.
Ad 8. + 9.:
Bei sämtlichen Neubaumaßnahmen und Generalsanierungen wird eine behindertengerechte
Bauherstellung gefordert.
Ad 10.:
Die bildungspolitischen Forderungen des SCHEP 2000 haben den Aspekt der ganztägigen Betreu -
ung nicht als Schwerpunkt hervorgehoben, da dieser bei sämtlichen Raumprogrammen, soferne
begründeter Bedarf gegeben ist,
berücksichtigt wird.
Ad 11.:
Die bildungspolitische Forderung des SCHEP 2000 sieht im Punkt 1.3 die „Verbesserung der
Arbeitsplätze der Lehrer“ vor und diese werden bereits bei sämtlichen Raum - und
Funktionsprogrammen einvernehmlich mit den Schulen und den Landesschulräten bzw. dem
Stadtschulrat für Wien berücksichtigt.