1569/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.01.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten Jung und Kollegen haben am 23. November 2000 unter der Nr.

1553/J - NR/00 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „illegale

Aktenflüsse zum NEWS - Redakteur Worm“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1,2 und 4:

 

Die geschilderte Fernsehdiskussion wurde mir durch diese Anfrage bekannt. Ich habe

keine Erkenntnisse, wie Ermittlungsergebnisse an den genannten Journalisten gelangt

sein können.

 

Ungeachtet der behördlichen Anzeige, die auf Grund dieser Anfrage veranlasst wurde,

steht bei einer strafbaren Versetzungen der Amtspflicht als Offizialdelikt der

Staatsanwaltschaft die öffentliche Anklage zu. Ob Vorerhebungen durch die

Sicherheitsbehörden, den Untersuchungsrichter oder die Bezirksgerichte geführt

werden, entscheidet der Staatsanwalt.