1569/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten Jung und Kollegen haben am 23. November 2000 unter der Nr.
1553/J - NR/00 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „illegale
Aktenflüsse zum NEWS - Redakteur Worm“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1,2 und 4:
Die geschilderte Fernsehdiskussion wurde mir durch diese Anfrage bekannt. Ich habe
keine Erkenntnisse, wie Ermittlungsergebnisse an den genannten Journalisten gelangt
sein können.
Ungeachtet der behördlichen Anzeige, die auf Grund dieser Anfrage veranlasst wurde,
steht bei einer strafbaren Versetzungen der Amtspflicht als Offizialdelikt der
Staatsanwaltschaft die öffentliche Anklage zu. Ob Vorerhebungen durch die
Sicherheitsbehörden, den Untersuchungsrichter oder die Bezirksgerichte geführt
werden, entscheidet der Staatsanwalt.