157/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben am 13.

Dezember 1999 unter der Nr. 151/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „gesetzwidriges Vorgehen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im

Zusammenhang mit dem Vollzug der Tiertransportbestimmungen“ gerichtet, die ich wie folgt

beantworte:

 

Zu Frage 1:

 

Nach den mir vorliegenden Informationen konnten bei allen drei angehaltenen Fahrzeugen

keine Übertretungen (also weder der StVO, des KFG, des Tiertransportgesetzes, noch einer

sonstigen Rechtsnorm) festgestellt werden.

 

Zu Frage 2:

 

Nach den mir vorliegenden Informationen konnten im Beisein des zuständigen Amtstierarztes

und des Journaldienstbeamten der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems keinerlei

Beanstandungen festgestellt werden.

 

Zu Frage 3:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2.

 

Zu Frage 4:

 

Der Einsatzleiter und die anderen eingesetzten Gendarmeriebeamten verhielten sich

gegenüber den Demonstranten korrekt.

Trotz der angespannten Lage agierten die Beamten besonnen.

 

Zu Frage 5:

 

Nein.

 

Zu Frage 6:

 

Die eingesetzten Gendarmeriebeamten haben nach derzeitigem Wissensstand keinerlei

Verfehlungen gesetzt.

Zu Frage 7:

 

Die Ereignisse lassen auf kein Fehlverhalten der Exekutive schließen, weshalb gesonderte

Anweisungen nicht für erforderlich erachtet werden.

 

Zu Frage 8:

 

Jene Teilnehmer an der nicht angemeldeten Demonstration, bei denen die Feststellung der

Personalien durchgeführt werden konnte, wurden nach dem Versammlungsgesetz und dem

Sicherheitspolizeigesetz angezeigt. Eine Sachverhaltsdarstellung wurde der Staatsanwaltschaft

Steyr zur strafrechtlichen Beurteilung vorgelegt.