157/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben am 13.
Dezember 1999 unter der Nr. 151/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „gesetzwidriges Vorgehen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im
Zusammenhang mit dem Vollzug der Tiertransportbestimmungen“ gerichtet, die ich wie folgt
beantworte:
Zu Frage 1:
Nach den mir vorliegenden Informationen konnten bei allen drei angehaltenen Fahrzeugen
keine Übertretungen (also weder der StVO, des KFG, des Tiertransportgesetzes, noch einer
sonstigen Rechtsnorm) festgestellt werden.
Zu Frage 2:
Nach den mir vorliegenden Informationen konnten im Beisein des zuständigen Amtstierarztes
und des Journaldienstbeamten der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems keinerlei
Beanstandungen festgestellt werden.
Zu Frage 3:
Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2.
Zu Frage 4:
Der Einsatzleiter und die anderen eingesetzten Gendarmeriebeamten verhielten sich
gegenüber den Demonstranten korrekt.
Trotz der angespannten Lage agierten die Beamten besonnen.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu Frage 6:
Die eingesetzten Gendarmeriebeamten haben nach derzeitigem Wissensstand keinerlei
Verfehlungen gesetzt.
Zu Frage 7:
Die Ereignisse lassen auf kein Fehlverhalten der Exekutive schließen, weshalb gesonderte
Anweisungen nicht für erforderlich erachtet werden.
Zu Frage 8:
Jene Teilnehmer an der nicht angemeldeten Demonstration, bei denen die Feststellung der
Personalien durchgeführt werden konnte, wurden nach dem Versammlungsgesetz und dem
Sicherheitspolizeigesetz angezeigt. Eine Sachverhaltsdarstellung wurde der Staatsanwaltschaft
Steyr zur strafrechtlichen Beurteilung vorgelegt.