1570/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten Jung und Kollegen haben am 29. November 2000 unter der Nr.
1594/J - NR/00 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "illegale
Aktenflüsse an die Zeitschrift Format“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Im Hinblick auf die erteilten Aufträge berichtet die SOKO laufend an die zuständigen
Staatsanwaltschaften. So wurde auch am 20.11.2000 der genannte Zwischenbericht
von der Wirtschaftspolizei an die Staatsanwaltschaft Wien übermiflelt. Die
Veröffentlichung dieses Berichtes ist Gegenstand von Erhebungen der
Staatsanwaltschaft Wien. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 1, 2,
4 - 9 der Anfrage Nr.1560/J - NR/00.
Zu Frage 2:
Sechs Personen.
Zu Frage 3:
Der genannte Zwischenbericht wurde an folgende Organisationseinheiten übermittelt:
an die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit zur Information sowie zur
Ergreifung dienst - und disziplinarrechtlicher Maßnahmen an das Sekretariat des
Polizeipräsidenten, an das Personalbüro der Bundespolizeidirektion Wien und an den
Vorsitzenden - Stellvertreter des Disziplinarsenates für die Bundespolizeidirektion
Wien.
Zu Frage 5:
Es ist mir kein Fall bekannt, in dem der Begriff „FPÖ - Spitzelaffäre“ in den
Dokumenten und Berichten der Wirtschaftspolizei verwendet wurde.