1570/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.01.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten Jung und Kollegen haben am 29. November 2000 unter der Nr.

1594/J - NR/00 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "illegale

Aktenflüsse an die Zeitschrift Format“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

 

Im Hinblick auf die erteilten Aufträge berichtet die SOKO laufend an die zuständigen

Staatsanwaltschaften. So wurde auch am 20.11.2000 der genannte Zwischenbericht

von der Wirtschaftspolizei an die Staatsanwaltschaft Wien übermiflelt. Die

Veröffentlichung dieses Berichtes ist Gegenstand von Erhebungen der

Staatsanwaltschaft Wien. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 1, 2,

4 - 9 der Anfrage Nr.1560/J - NR/00.

 

Zu Frage 2:

 

Sechs Personen.

 

Zu Frage 3:

 

Der genannte Zwischenbericht wurde an folgende Organisationseinheiten übermittelt:

an die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit zur Information sowie zur

Ergreifung dienst - und disziplinarrechtlicher Maßnahmen an das Sekretariat des

Polizeipräsidenten, an das Personalbüro der Bundespolizeidirektion Wien und an den

Vorsitzenden - Stellvertreter des Disziplinarsenates für die Bundespolizeidirektion

Wien.

Zu Frage 5:

 

Es ist mir kein Fall bekannt, in dem der Begriff „FPÖ - Spitzelaffäre“ in den

Dokumenten und Berichten der Wirtschaftspolizei verwendet wurde.