1571/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.01.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen haben am

29. November 2000 unter der Nr 1603/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Waffen im Privatbesitz“ gerichtet, die ich nach den mir zur Verfügung stehenden

Informationen wie folgt beantworte:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

 

Mit dem Waffengesetz 1996 und der 1. und 2. Waffengesetz - Durchführungsverordnung

wurde ein Regelungsregime geschaffen, das Gewähr dafür bietet, dass sich Waffen

zunehmend nur noch in Händen von Menschen befinden, die die für den Besitz und den

Umgang mit diesen Gegenständen notwendige Verlässlichkeit aufweisen. Seit 1. Juli 1997

haben die Antragsteller für eine waffenrechtliche Urkunde ein Gutachten darüber

beizubringen, ob sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen

unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Darüber hinaus haben sie seit

1. Jänner 1999 bei jeder regelmäßigen Überprüfung der Verlässlichkeit den Nachweis zu

erbringen dass sie im sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen geübt sind, und überdies hat

die Behörde auch die Pflicht, bei diesem Anlass die sichere Verwahrung der Schusswaffen zu

überprüfen Diese Bestimmungen haben im Zusammenhalt mit der besonderen

Sensibilisierung der Waffenbehörden in Bezug auf gewaltbereite Waffenbesitzer (allein in

den Monaten Jänner bis September 2000 stieg etwa die Zahl der von

Bundespolizeidirektionen erlassenen Waffenverbote um 1606 an) dazu geführt, dass die

Anzahl der waffenrechtlichen Bewilligungen zwischen 1. Jänner 1999 und 1. Jänner 2000 um

beinahe 5% zurückgegangen ist. Die neue Rechtslage brachte somit gegenüber den Jahren

zuvor, in denen es regelmäßig zur Zunahme der Anzahl gekommen ist, eine Trendumkehr mit

sich. Dies zeigt deutlich, dass die geltenden waffenrechtlichen Regelungen ohne

"gewaltsamen" Eingriff in bestehende Berechtigungen zu einer Reduzierung des

Waffenbestandes beigetragen haben.

 

Selbstverständlich trete auch ich dafür ein, dass Waffenbesitzer sachgemäß mit ihren

Schusswaffen umgehen können müssen und ihre - für Unberechtigte unbestrittenermaßen -

gefährlichen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren haben. Dabei darf aber nicht

übersehen werden, dass ein auch noch so strenges und engmaschiges Netz an Regelungen nie

hundertprozentige Sicherheit gewährleisten kann. Auch wenn ich den traurigen Vorfall, auf

den auch in der Anfrage Bezug genommen wird, persönlich sehr bedauere und mein

Mitgefühl mit dem Opfer und den Hinterbliebenen ist, können solche Vorfälle durch

waffenpolizeiliche Vorschriften nie gänzlich ausgeschlossen werden. Darüber hinaus halte ich

es für nicht sachgerecht, auf Grund solcher Vorfälle in die Freiheit hunderttausender

ordentlicher Waffenbesitzer einzugreifen, ihre Freizeit nach ihren Wünschen und

Bedürfnissen im Rahmen bestehender Gesetze zu gestalten.

 

Im Hinblick auf das erst seit relativ kurzer Zeit in vollem Umfang wirkende österreichische

Waffenrecht trete ich dafür ein, nicht einen einzelnen Vorfall zum Anlass zu nehmen, sofort

nach dem Gesetzgeber zu rufen. Vielmehr scheint es geboten, die Waffenbesitzer, aber auch

die Behörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für die mit Waffenbesitz

verbundenen Gefahren weiter zu sensibilisieren.