1571/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen haben am
29. November 2000 unter der Nr 1603/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Waffen im Privatbesitz“ gerichtet, die ich nach den mir zur Verfügung stehenden
Informationen wie folgt beantworte:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Mit dem Waffengesetz 1996 und der 1. und 2. Waffengesetz - Durchführungsverordnung
wurde ein Regelungsregime geschaffen, das Gewähr dafür bietet, dass sich Waffen
zunehmend nur noch in Händen von Menschen befinden, die die für den Besitz und den
Umgang mit diesen Gegenständen notwendige Verlässlichkeit aufweisen. Seit 1. Juli 1997
haben die Antragsteller für eine waffenrechtliche Urkunde ein Gutachten darüber
beizubringen, ob sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen
unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Darüber hinaus haben sie seit
1. Jänner 1999 bei jeder regelmäßigen Überprüfung der Verlässlichkeit den Nachweis zu
erbringen dass sie im sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen geübt sind, und überdies hat
die Behörde auch die Pflicht, bei diesem Anlass die sichere Verwahrung der Schusswaffen zu
überprüfen Diese Bestimmungen haben im Zusammenhalt mit der besonderen
Sensibilisierung der Waffenbehörden in Bezug auf gewaltbereite Waffenbesitzer (allein in
den Monaten Jänner bis September 2000 stieg etwa die Zahl der von
Bundespolizeidirektionen erlassenen Waffenverbote um 1606 an) dazu geführt, dass die
Anzahl der waffenrechtlichen Bewilligungen zwischen 1. Jänner 1999 und 1. Jänner 2000 um
beinahe 5% zurückgegangen ist. Die neue Rechtslage brachte somit gegenüber den Jahren
zuvor, in denen es regelmäßig zur
Zunahme der Anzahl gekommen ist, eine Trendumkehr mit
sich. Dies zeigt deutlich, dass die geltenden waffenrechtlichen Regelungen ohne
"gewaltsamen" Eingriff in bestehende Berechtigungen zu einer Reduzierung des
Waffenbestandes beigetragen haben.
Selbstverständlich trete auch ich dafür ein, dass Waffenbesitzer sachgemäß mit ihren
Schusswaffen umgehen können müssen und ihre - für Unberechtigte unbestrittenermaßen -
gefährlichen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren haben. Dabei darf aber nicht
übersehen werden, dass ein auch noch so strenges und engmaschiges Netz an Regelungen nie
hundertprozentige Sicherheit gewährleisten kann. Auch wenn ich den traurigen Vorfall, auf
den auch in der Anfrage Bezug genommen wird, persönlich sehr bedauere und mein
Mitgefühl mit dem Opfer und den Hinterbliebenen ist, können solche Vorfälle durch
waffenpolizeiliche Vorschriften nie gänzlich ausgeschlossen werden. Darüber hinaus halte ich
es für nicht sachgerecht, auf Grund solcher Vorfälle in die Freiheit hunderttausender
ordentlicher Waffenbesitzer einzugreifen, ihre Freizeit nach ihren Wünschen und
Bedürfnissen im Rahmen bestehender Gesetze zu gestalten.
Im Hinblick auf das erst seit relativ kurzer Zeit in vollem Umfang wirkende österreichische
Waffenrecht trete ich dafür ein, nicht einen einzelnen Vorfall zum Anlass zu nehmen, sofort
nach dem Gesetzgeber zu rufen. Vielmehr scheint es geboten, die Waffenbesitzer, aber auch
die Behörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für die mit Waffenbesitz
verbundenen Gefahren weiter zu sensibilisieren.