1574/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.01.2001
Bundesministerium für
Öffentliche Leistung und Sport
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben am
23. November 2000 unter der Nr. 1541/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage
betreffend „Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Bereich des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport wurde kein eigenes
Ministerbüro eingerichtet. Die diesbezüglichen Angelegenheiten nimmt das Kabinett der Frau
Vizekanzler wahr, dessen Referenten vom Bundeskanzleramt beigestellt werden.
Frage 1:
Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppe - sind derzeit
in Ihrem Ministerbüro bzw. im Büro eines allenfalls zugeteilten Staatssekretärs beschäftigt?
Zu Frage 1:
Folgende Arbeitsplätze (für Referenten) sind seit Jahren in der Organisation „Büro
Vizekanzler“ im PIS verankert:
3 x A1/7 (in der Herbstnovelle 2000 kam es zu einer Aufwertung der Arbeitsplätze
Kabinettschef Kanzler bzw. Vizekanzler nach A1/8;
Neuer Stand 1xA1/8; 2xA1/7)
1 x A1/6
4 x A2/7
ich habe dementsprechend die Arbeitsplätze besetzt, jedoch auf die Einrichtung eines Büros in
meiner Funktion als Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport verzichtet.
Frage 2:
Welchen konkreten Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im Einzelnen?
Zu Frage 2:
Die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben folgende Aufgabenbereiche:
Mag. Helga Berger: Kabinettschefin
Markus Mitterrutzner: Organisation, Parlament, Sport
Mag. Andrea Krametter: Presse
Mag. Astrid Krünes: Wirtschaft und Soziales
Dr. Waltraud Vones: Öffentlichkeitsarbeit, Sport
Mag. Georg Brandstetter: EU - Angelegenheiten
Johanna Kleinfercher: Bürgerservice
Beatrix Winkler: Termine/pers. Sekretärin
Frage 3:
Welche über den Grundgehalt hinausgehenden Zulagen (insbesondere
Überstundenregelungen) erhalten die Bediensteten Ihres Büros im Einzelnen?
Zu Frage 3:
Die Referentinnen und Referenten (A 1) erhalten eine „all - in“ Besoldung nach den
Richtlinien der jeweiligen Arbeitsplatzbewertung (A1/8, A1/7, A1/6) und daher keine
Überstundenregelung.
Frage 4:
Hinsichtlich welcher Mitarbeiter wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen? Mit welchen
Einrichtungen wurden diese Arbeitsleihverträge abgeschlossen? In welcher Höhe fallen
Refundierungen bei diesen Mitarbeitern im Einzelnen an? Wie sind die
Überstundenregelungen bei diesen
Arbeitsleihverträgen im Einzelnen geregelt?
Zu Frage 4:
Mit zwei Mitarbeitern wurden Arbeitsleihen mit einer Bildungseinrichtung abgeschlossen.
Beide binden Planstellen A1/7 (S 88.354,--), werden jedoch mit S 70.000,-- „all - in“ besoldet.
Eine Mitarbeiterin kommt von einer Personalleasingfirma und wird mit S 35.000,-- monatlich
besoldet.
Frage 5:
Wurden Sonderverträge abgeschlossen?
Wenn ja: Welche Mitarbeiter haben einen Sondervertrag? Welche wesentlichen
Vertragsinhalte (Höhe des Entgelts, Überstundenregelungen, Abfertigungs - oder
Pensionsregelungen) haben diese Sonderverträge? Welche Überlegungen waren für den
Abschluss der jeweiligen Sonderverträge maßgeblich?
Zu Frage 5:
Mit einigen Mitarbeitern wurden Verträge abgeschlossen, die entsprechende Vorkenntnisse
berücksichtigen. Diese bewegen sich im Rahmen der vorgegebenen Richtlinien.
Frage 6:
Wie hoch wird der Personalaufwand aller Mitarbeiter Ihres Büros im Jahr 2000 sein, welcher
Personalaufwand wird für das Jahr 2001 voraussichtlich anfallen?
Zu Frage 6:
Die Höhe des Personalaufwandes errechnet sich nach den jeweils vorgegebenen
Planstellenbewertungen.