1574/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.01.2001

 

Bundesministerium für

Öffentliche Leistung und Sport

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben am

23. November 2000 unter der Nr. 1541/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage

betreffend „Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Im Bereich des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport wurde kein eigenes

Ministerbüro eingerichtet. Die diesbezüglichen Angelegenheiten nimmt das Kabinett der Frau

Vizekanzler wahr, dessen Referenten vom Bundeskanzleramt beigestellt werden.

 

Frage 1:

 

Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppe - sind derzeit

in Ihrem Ministerbüro bzw. im Büro eines allenfalls zugeteilten Staatssekretärs beschäftigt?

 

Zu Frage 1:

 

Folgende Arbeitsplätze (für Referenten) sind seit Jahren in der Organisation „Büro

Vizekanzler“ im PIS verankert:

 

3 x A1/7 (in der Herbstnovelle 2000 kam es zu einer Aufwertung der Arbeitsplätze

                Kabinettschef Kanzler bzw. Vizekanzler nach A1/8;

                Neuer Stand         1xA1/8; 2xA1/7)

1 x A1/6

4 x A2/7

ich habe dementsprechend die Arbeitsplätze besetzt, jedoch auf die Einrichtung eines Büros in

meiner Funktion als Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport verzichtet.

 

Frage 2:

 

Welchen konkreten Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im Einzelnen?

 

Zu Frage 2:

 

Die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben folgende Aufgabenbereiche:

 

Mag. Helga Berger: Kabinettschefin

Markus Mitterrutzner: Organisation, Parlament, Sport

Mag. Andrea Krametter: Presse

Mag. Astrid Krünes: Wirtschaft und Soziales

Dr. Waltraud Vones: Öffentlichkeitsarbeit, Sport

Mag. Georg Brandstetter: EU - Angelegenheiten

Johanna Kleinfercher: Bürgerservice

Beatrix Winkler: Termine/pers. Sekretärin

 

Frage 3:

 

Welche über den Grundgehalt hinausgehenden Zulagen (insbesondere

Überstundenregelungen) erhalten die Bediensteten Ihres Büros im Einzelnen?

 

Zu Frage 3:

 

Die Referentinnen und Referenten (A 1) erhalten eine „all - in“ Besoldung nach den

Richtlinien der jeweiligen Arbeitsplatzbewertung (A1/8, A1/7, A1/6) und daher keine

Überstundenregelung.

 

Frage 4:

 

Hinsichtlich welcher Mitarbeiter wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen? Mit welchen

Einrichtungen wurden diese Arbeitsleihverträge abgeschlossen? In welcher Höhe fallen

Refundierungen bei diesen Mitarbeitern im Einzelnen an? Wie sind die

Überstundenregelungen bei diesen Arbeitsleihverträgen im Einzelnen geregelt?

Zu Frage 4:

 

Mit zwei Mitarbeitern wurden Arbeitsleihen mit einer Bildungseinrichtung abgeschlossen.

Beide binden Planstellen A1/7 (S 88.354,--), werden jedoch mit S 70.000,-- „all - in“ besoldet.

Eine Mitarbeiterin kommt von einer Personalleasingfirma und wird mit S 35.000,-- monatlich

besoldet.

 

Frage 5:

 

Wurden Sonderverträge abgeschlossen?

Wenn ja: Welche Mitarbeiter haben einen Sondervertrag? Welche wesentlichen

Vertragsinhalte (Höhe des Entgelts, Überstundenregelungen, Abfertigungs - oder

Pensionsregelungen) haben diese Sonderverträge? Welche Überlegungen waren für den

Abschluss der jeweiligen Sonderverträge maßgeblich?

 

Zu Frage 5:

 

Mit einigen Mitarbeitern wurden Verträge abgeschlossen, die entsprechende Vorkenntnisse

berücksichtigen. Diese bewegen sich im Rahmen der vorgegebenen Richtlinien.

 

Frage 6:

 

Wie hoch wird der Personalaufwand aller Mitarbeiter Ihres Büros im Jahr 2000 sein, welcher

Personalaufwand wird für das Jahr 2001 voraussichtlich anfallen?

 

Zu Frage 6:

 

Die Höhe des Personalaufwandes errechnet sich nach den jeweils vorgegebenen

Planstellenbewertungen.