1575/AB XXI.GP

Eingelangt am:24.01.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1565/J - NR/2000 betreffend Berufsschulunter -

richt ohne Lehrpläne, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Genossinnen und

Genossen am 24. November 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Der Berufsschulunterricht findet auf Basis von Lehrplänen statt, die derzeit allerdings nur

schulversuchsweise gelten. Die Verlautbarung der Verordnung konnte aufgrund eines Begeh -

rens auf Verhandlungen in einem Konsultationsgremium im Vorfeld der Verhandlungen zum

Finanzausgleich bisher nicht erfolgen.

 

Ad 2.:

 

Die Erstellung des beschlussreifen Entwurfes der Lehrpläne erfolgte unter weitestgehender

Berücksichtigung der im Zuge des Begutachtungsverfahrens eingelangten Stellungnahmen.

 

Ad 3.:

 

Wie bereits dargestellt, ist der Unterricht für die Lehrlinge ausreichend gesichert und erfolgt,

wie in verschiedenen anderen Fällen in der Vergangenheit, bei welchen für die Verordnungen

über neue Lehrberufe seitens des damaligen Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und

Soziales erst Mitte August das damals erforderliche Einvernehmen hergestellt wurde und

daher ein Lehrplan in extrem kurzer Zeit in Kraft gesetzt werden musste, schulversuchsweise.

Der Unterricht findet daher statt und das Bundesland Niederösterreich, welches das Konsulta -

tionsverfahren begehrt hatte, trägt damit die Kosten für den laufenden Unterricht bereits,

unbeschadet dessen, dass nach Meinung des Bundes keine Mehrkosten anfallen. Im gegen -

ständlichen Fall handelt es sich jedoch um eine grundsätzliche Frage, welche Kosten seitens

der Länder geltend gemacht werden können. Da für die Lehrlinge keine Beeinträchtigung

ihres Bildungsangebotes vorliegt, besteht entgegen der Andeutung in Ihrer Fragestellung kein

Zeitdruck.

Ad 4.:

 

Die Kundmachung der Lehrplanverordnung kann erfolgen, wenn das Verlangen auf Ver -

handlungen im Konsultationsverfahren zurückgezogen und gegenüber dem beschlussreifen

Entwurf Bedenkenfreiheit erklärt wurde oder Verhandlungen stattgefunden haben.