1576/AB XXI.GP

Eingelangt am:24.01.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1608/J - NR/2000 betreffend Werkverträge, die

die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und Genossen am 30. November 2000 an mich rich -

teten, wird wie folgt beantwortet:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass die Beantwortung auf jene (Werk -)Verträge beschränkt wird,

die einerseits Teil von Informations -, Werbe - oder Imagekampagnen sind, oder andererseits

gutachterlichen oder beratenden Charakter für die Vorarbeit zu Reformmaßnahmen zum In -

halt haben. Nicht berücksichtigt sind Verträge, die sich auf die laufende Tätigkeit des Ressorts

beziehen.

 

Ad 1.:

 

Seit dem Antritt der neuen Bundesregierung wurden vom Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur keine neuen derartigen Verträge abgeschlossen. In den Zeitraum

fällt lediglich die Studie zur Lehrerarbeitszeit. Dieser Vertragsabschluss wurde allerdings

noch unter der früheren Regierung getätigt.

 

Ad 2.:

 

Die oben genannte Studie zur Lehrerarbeitszeit umfasst die Erstellung, Aussendung und Aus -

arbeitung der Fragebögen an Lehrer.

Ad 3.:

 

Die Vertragssumme beläuft sich auf ca. 6 Mio. Schilling, wobei je ein Drittel vom Bundesmi -

nisterium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, vom Bundesministerium für Finanzen und

von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst getragen wird.

 

Ad 4.:

 

Derzeit sind keine neuen Verträge ausgeschrieben oder in Planung.

 

Ad 5.:

 

Verträge im Sinne der Anfrage werden zu Lasten des Sachaufwandes unter den VA - Posten

7279 (Entgelte für sonstige Leistungen von Einzelpersonen), BVA 2000 S 6.240.000,00,

und 7285 (Sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und juristischen Personen),

BVA 2000 S 103.798.000,00 verrechnet. Unter diesen Ansätzen werden allerdings auch zahl -

reiche andere Zahlungen für Leistungen für den Amtsbetrieb geleistet.