1579/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24-01-2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde, betreffend Ihre Zuständig -

keit für Frauenpolitik, Nr. 1569/J, wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Der Herr Bundespräsident hat mich zum Bundesminister für soziale Sicherheit und

Generationen ernannt und daher ist dies meine korrekte Bezeichnung. Außerhalb

eines amtlichen Kontextes, z. B. in öffentlichen Diskussionen über trauenpolitische

Anliegen, ist nichts dagegen einzuwenden, mich bei Wahrnehmung meiner frauen -

politischen Aufgaben als Frauenminister zu bezeichnen.

 

Fragen 2 bis 4 bis 8, 10 bis 12 und 100:

 

Das parlamentarische Interpellationsrecht, wie es in Art. 52 des Bundes - Verfas -

sungsgesetzes und § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 normiert ist, bezieht

sich auf die Geschäftsführung und Vollziehung des zuständigen Ressorts. Da sich

die Fragen 4 bis 8, 10 bis 12 und 100 jedoch nicht auf die Geschäftsführung bzw. auf

Angelegenheiten der Vollziehung meines Ressorts beziehen, wird von einer inhaltli -

chen Beantwortung Abstand genommen.

 

Frage 9:

Mein Verständnis von Frauenpolitik kommt in der Beantwortung der nachstehenden

Fragen umfassend zum Ausdruck.

 

Frage 13:

Der Begriff "mittelbare Diskriminierung" ist mir bekannt. In der Richtlinie 97/80/EG

des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Beweislast bei Diskriminierung auf

Grund des Geschlechts wird der Begriff schließlich folgendermaßen definiert:

 

„Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale

Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Teil der Ange -

hörigen eines Geschlechts benachteiligen, es sei denn, die betreffenden Vor -

schriften, Kriterien oder Verfahren sind angemessen und notwendig und sind

durch nicht auf das Geschlecht bezogene Gründe gerechtfertigt“.

 

Im Sinne dieser Definition verstehe ich den gegenständlichen Begriff. Generell darf

angemerkt werden, dass (unmittelbare und mittelbare) Diskriminierungen auf Grund

des Geschlechts im Arbeitsleben eine erhebliche Rolle spielen. Der Europäische

Gerichtshof hat Probleme der mittelbaren Diskriminierung wiederholt im Zusammen -

hang mit Lohndiskriminierungen von Teilzeitbeschäftigten behandelt. Auch der

Oberste Gerichtshof hat sich in einem Grundsatzurteil mit der mittelbaren Diskrimi -

nierung von Frauen durch kollektivvertragliche Regelungen auseinander gesetzt. Es

wird daher notwendig sein, mittelbare Diskriminierungen in der Entlohnung, in der

Laufbahnplanung, bei den Arbeitsbedingungen, etc. abzuschaffen.

 

Frage 14:

Ich gehe davon aus, dass der Begriff strukturelle Gewalt allgemein bekannt ist, den -

noch werde ich zu diesem Begriff einige Ausführungen darlegen:

 

Strukturelle Gewalt stellt nicht auf ein handelndes Subjekt - den Täter - ab, sondern

ist in das Gesellschaftssystem eingebettet und äußert sich in ungleichen Machtver -

hältnissen und damit Lebenschancen von Frauen und Männern. Es müssen daher in

sämtlichen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens die gesellschaftlichen

Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern beseitigt werden. Der von der Bundes -

regierung verfolgte Ansatz, dass Frauenpolitik nicht nur im Rahmen des von mir

geleiteten Bundesministeriums, sondern ressortübergreifend von allen meinen

Regierungskolleginnen und - kollegen wahrzunehmen ist, wird entscheidend zum

Abbau struktureller Gewalt in unserer Gesellschaft beitragen.

Frage 15:

Ich gehe auch davon aus, dass der Begriff Gender Mainstreaming allgemein bekannt

ist, dennoch werde ich zu diesem Begriff einige Ausführungen darlegen:

 

Der Begriff des Gender Mainstreaming erlangte auf internationaler und europäischer

Ebene vor allem durch die 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995, den Vertrag von

Amsterdam und das 3. und 4. Aktionsprogramm der Europäischen Kommission für

die Chancengleichheit von Frauen und Männern eine umfassende Bedeutung.

 

Gender Mainstreaming ist die (Re - ) Organisation, Verbesserung, Entwicklung und

Evaluierung politischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtwei -

se in alle politischen Konzepte, auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle an

politischen Entscheidungen beteiligten Akteure einzubringen (Definition der Exper -

tlnnengruppe für Mainstreaming des Europarates 1998).

 

Fragen 16 und 17:

Laut Bundesvoranschlag 2001 ist für den Bereich der Frauenangelegenheiten ein

Betrag in Höhe von S 66,910.000,- vorgesehen.

 

Ein Teil der Mittel ist für frauenspezifische Themenschwerpunkte bzw. deren Umset -

zung vorgesehen, wie beispielsweise Maßnahmen im Bereich des Gender Main -

streaming. Im Gewaltschutzbereich möchte ich insbesondere auf die österreichwei -

ten Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie hinweisen, deren Finanzierung

ich gemeinsam mit dem Innenressort übernommen habe. Ein weiterer Teil der für

Frauenangelegenheiten insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel wird der Förde -

rung spezifischer Frauenprojekte dienen. Ich verweise dazu auf die Beantwortung

der Fragen 20 bis 24.

 

Frage 18:

Ja, federführend in der Koordinierung ist die Frauensektion (Sektion III des Bundes -

ministeriums für soziale Sicherheit und Generationen). Allfällige Kosten werden aus

dem allgemeinen Frauenbudget abgedeckt. Diese Aufgabe wird von mehreren Be -

diensteten der Frauengrundsatzabteilung wahrgenommen. Hinsichtlich näherer In -

formationen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 25 bis 27.

 

Frage 19:

Insgesamt sind - ohne Berücksichtigung karenzierter Personen - 39 Personen in der

Zentralstelle im Bereich "Frauenangelegenheiten" tätig:

 

Davon entfallen 29 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter auf die Sektion III die insbeson -

dere auch nachstehende Aufgaben wahrnimmt: Koordination der Frauenpolitik und

des Gender Mainstreaming, legistische Angelegenheiten, Angelegenheiten der

Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, Mitarbeit bzw.

Geschäftsführung in den entsprechenden interministeriellen Arbeitsgruppen und den

Gleichbehandlungskommissionen, Begutachtung von Gesetzes und Verordnungs -

entwürfen, Frauenforschung, Koordination und Verwaltung von Angelegenheiten der

Frauenförderung, Erstellung von Berichten, Information und Koordination der Gleich -

behandlungsbeauftragten, Betreuung frauenspezifischer Modellprojekte, Fortent -

wicklung von Maßnahmen zur Überwindung der mittelbaren und unmittelbaren

Diskriminierung der Frauen, Gleichstellungspolitik, Angelegenheiten der sexuellen

Belästigung, koordinierende Wahrnehmung der Frauenangelegenheiten im interna -

tionalen Bereich, Kontakt zu internationalen Organisationen usw.

 

Weiters sind in der Präsidialabteilung 14, die insbesondere für die Koordination

der Umsetzung des Gender Mainstreaming innerhalb des Bundesministeriums für

soziale Sicherheit und Generationen sowie für die nationale Verbreitung des Akti -

onsprogramms zur Unterstützung der Rahmenstrategie für die Gleichstellung von

Frauen und Männern zuständig ist, fünf Personen beschäftigt, wobei diese Abteilung

jedoch auch noch andere Aufgaben, wie etwa die Umsetzung des Bundes - Bedien -

stetenschutzgesetzes sowie die Koordination in Menschenrechtsfragen, wahrzu -

nehmen hat.

 

Dem Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, dem primär die Beratung und

Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

diskriminiert fühlen, die Einleitung von Verfahren vor der Gleichbehandlungskommis -

sion sowie die Durchführung von diesbezüglichen Ermittlungstätigkeiten obliegt,

gehören mit Sitz in Wien vier Mitarbeiterinnen an.

 

Schließlich ist in meinem Büro eine Mitarbeiterin mit der Koordination der Frauenan -

gelegenheiten befasst.

 

Frage 20 bis 24:

Für die Subventionierung von Frauenprojekten ist im Jahr 2001 wieder ein Betrag

in Höhe von S 52,700.000,- vorgesehen, daher soll es trotz der in allen anderen

Bereichen vorzunehmenden Budgetkonsolidierung gegenüber dem Jahr 2000 keine

Einsparungen bei den Fördermitteln für Frauenprojekte geben. Grundsätzlich möchte

ich an dieser Stelle betonen, dass die Vergabe von Fördermitteln vor dem Hinter -

grund von Transparenz und Effizienz erfolgen soll, bzw. ist es mir ein wesentliches

Anliegen, dass die Anträge um Förderung dahingehend überprüft werden, ob sie

entsprechend inhaltlich fundiert, nachvollziehbar gestaltet und zeitgerecht einge -

bracht werden.

 

Für die bisher langjährig geförderten Frauenberatungseinrichtungen geht mein

Bestreben dahin, dass es keine qualitativen Einschränkungen für jene Frauen gibt,

die sich Rat und Hilfe suchend an eine derartige Einrichtung wenden, sondern diese

sich im Gegenteil eine verbesserte Unterstützungs - und Beratungsleistung erwarten

können.

Hinsichtlich der "helpline" des Vereins autonomer Frauenhäuser für gewaltbetroffene

Frauen habe ich bereits entschieden, dass auch im Jahr 2001 eine Finanzierung aus

Fördermitteln für Frauenprojekte erfolgen soll. Über die konkrete Fördervergabe an

einzelne Frauenprojekte, bzw. die Höhe der einzelnen Fördersummen wird nach

Abschluss des Budgetjahres 2000, bzw. nach Vorliegen der Abrechnungen der vor -

angegangenen Subventionen und anhand der jeweils erforderlichen Unterlagen zur

Antragstellung entschieden werden.

 

Frage 25:

Die erste Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) für Gender Mainstre -

aming fand am 10. November 2000 im Bundesministerium für soziale Sicherheit und

Generationen statt. Der Vorsitz wurde stellvertretend von der Leiterin der Frauensek -

tion übernommen. Weiters war auch eine Mitarbeiterin meines Büros anwesend. Die

IMAG für Gender Mainstreaming setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller

Ressorts zusammen. Darin vertreten sind zehn Frauen und zwei Männer, wobei die

beiden Männer von den Bundesministerien für Landesverteidigung sowie für Land -

und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft entsendet wurden.

 

Bei diesem ersten Treffen - das nicht nur zum Kennenlernen der Ressortbeauftrag -

ten wichtig war - wurde Grundsätzliches besprochen, wie etwa die Wichtigkeit einer

verstärkten Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung. Weiters wurde aber auch

die aktuelle Situation hinsichtlich Gender Mainstreaming in den einzelnen Ressorts

diskutiert und festgestellt, dass es für die einzelnen Ressorts unterschiedliche Start -

bedingungen und Anknüpfungspunkte gibt. Die Ergebnisse der ersten Sitzung und

die weiteren Schritte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

1. Durchführung einer Informationsveranstaltung zu Gender Mainstreaming,

2. Einrichtung einer Unterarbeitsgruppe Legistik im Rahmen der IMAG Gender

    Mainstreaming,

3. Errichtung von Gender Mainstreaming Arbeitsgruppen in allen Ressorts,

4. Schulungstag für die Ressortbeauftragten,

5. Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dien -

    stes.

 

Ziel der interministeriellen Arbeitsgruppe ist es, den Prozess des Gender Main -

streaming in den Ressorts zu unterstützen, zu begleiten und zu koordinieren und

das Bewusstsein für die unterschiedlichen Lebenszusammenhänge von Frauen und

Männern in den Politiken der Ressorts zu stärken. Nach dem Ministerratsvortrag vom

7. Juli 2000 soll die IMAG mindestens zweimal jährlich einberufen werden. Bei Be -

darf ist dies aber auch öfter möglich.

 

Fragen 26 und 27:

Notwendige Grundlage für die Umsetzung auf breiter Basis ist ein expliziter politi -

scher Wille. Im Regierungsübereinkommen ist festgelegt, dass Frauenpolitik ein

breiter politischer Gestaltungsauftrag ist und damit in die Zuständigkeit aller Ressorts

fällt, die Integration von Frauen in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Gesell -

schaft angestrebt werden muss und Bewusstseinsbildung betrieben wird, um Verän -

derungen von Einstellungen und Sichtweisen in diese Richtung zu erreichen.

 

Mit der Gründung der Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming

ist ein erster Schritt getan, gemeinsam mit den Ressortbeauftragten aller Ressorts

werden weitere Schritte für die Umsetzung des Gender Mainstreaming erarbeitet.

 

Fragen 28 bis 31:

Die moderne Arbeitswelt erfordert ein neues Frauenbild, das sowohl die Kar -

rieren in der Berufswelt, als auch dort, wo es gewünscht wird, Karriere und

Kinderwunsch zu vereinbaren, ermöglicht. Und auf Grund der demographi -

schen Entwicklungen Europas ist gerade von seiten der Wirtschaft der Ruf

Frauen in die Wirtschaft weiter einzubinden unüberhörbar.

 

Ausgehend davon liegt eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit meiner

Auffassung nach dann vor, wenn die beiden - mit gleichen Rechten und Pflichten

ausgestatteten - Partner sich die konkrete Ausgestaltung ihres Alltages frei verein -

baren und danach leben. Eine derart verstandene partnerschaftliche Aufteilung der

Familienarbeit ist mir ein großes Anliegen. Es soll den Familien dabei jedoch nicht

vorschreiben werden, wie diese auszusehen hat sondern es müssen die Rahmen -

bedingungen dahingehend verbessert werden, damit Frauen und Männer ihre Vor -

stellungen über die gewünschte Lebensform verwirklichen können.

 

Die partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit beruht dabei auf dem Grundsatz

gleichberechtigter und gleichverpflichteter Partner, die im Sinne des § 94 des Allge -

meinen bürgerlichen Gesetzbuches die Führung ihres Haushalts unter entsprechen -

der Rücksichtnahme auf die Belange der Partner und der Familie untereinander

gerecht und zweckmäßig aufzuteilen haben.

 

Ich weiß jedoch, dass berufstätige Frauen vielfach überwiegend alleine mit der

Arbeit in Familie und Haushalt belastet sind; es ist daher mein Bestreben mehr täti -

ges Engagement der Männer in der Arbeit für Familie und Haushalt zu bewirken.

 

Baustein dazu ist etwa das Kinderbetreuungsgeld, dessen Fixeinführung mit

1.1.2001 geplant und durch die Mittel des FLAF bedeckt ist. Es lässt keinerlei

Nachteil der Frauen durch Erwerbsbeschränkung zu und somit ist auch die

Gruppe der Alleinerzieherinnen nicht benachteiligt. Die entsprechenden Rah -

menbedingungen werden mit Ende des ersten Quartales 2001 der Öffent -

lichkeit vorgesetzt.

Frage 32:

Unter Einbeziehung der Sozialpartner und einiger Experten wird es eine Arbeits -

gruppe geben, die ein Pensionssplitting - Modell erarbeiten soll, das für die Frauen

eine gerechtere Berücksichtigung und somit eine Besserstellung für die Zukunft be -

deutet.

 

Fragen 33 und 34:

Seit Inkrafttreten des Eherechts - Änderungsgesetzes 1999 ist in Härtefällen ein

verschuldensunabhängiger Unterhalt für Personen, die zu Gunsten der Familie die

eigene Erwerbstätigkeit zurückgestellt haben, vorgesehen.

 

Fragen 35 und 36:

Den betroffenen Frauen soll künftig ein eigener Anspruch auf eine ausreichende

Pension zustehen. Die Umgestaltung der Ausgleichszulage in Richtung eines

Anspruchs für jeden Menschen und die Einführung einer Grundpension steht derzeit

nicht zur Diskussion.

 

Der internationale Trend geht bei der Absicherung der Pensionen den Weg einer

individuellen Basisabsicherung. In Österreich wurde eine Kommission zur Evaluie -

rung eingesetzt, deren Bericht bis Ende 2001 zu erwarten ist. Bis dahin sind keinerlei

Veränderungen im Pensionssystem geplant, denn die Pensionsreform 2000 garan -

tiert über das Jahr 2005 hinaus eine internationale Nettoprozentrate von 78% und

somit besteht keinerlei Handlungsbedarf, eine Veränderung in absehbarer Zeit

durchzuführen.

 

Fragen 37 bis 40:

Ich bin der Überzeugung, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Maß -

nahmen zur Budgetkonsolidierung nicht einseitig zu Lasten der Kleinverdienerinnen

und - verdiener sowie der Frauen gehen, sondern dass diese sozial ausgewogen und

unter Berücksichtigung der Situation von wirtschaftlich benachteiligten Menschen

sowie der unterschiedlichen Lebensverhältnisse von Frauen und Männern ausge -

staltet wurden. Abfederungsmaßnahmen für sozial schwächere Gruppen sollen

gewährleisten, dass die notwendige Budgetkonsolidierung nicht die Bezieherinnen

und Bezieher geringer Einkommen, zu denen überwiegend Frauen gehören, bela -

stet.

 

Eine Diskussion über die Neuregelung des Weiterbildungsgeldes nach der Karenz

wird sich durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes erübrigen. Zudem wird

der durch die Neuregelung des Weiterbildungsgeldes freiwerdende Betrag für das

Wiedereinstiegsprogramm des Arbeitsmarktservice bereit gestellt werden. Damit wird

vor allem Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Kinderbetreuung zeitwei -

se unterbrochen haben, der Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtert.

 

Bei der Neuregelung der Witwenpension wurde durch die Erhöhung des Schutzbe -

trages von S 16.936,- auf 5 20.000,- der Situation der Bezieherinnen und Bezieher

niedriger Einkommen, in der Regel Frauen, Rechnung getragen. Die Leistungsober -

grenze für Bezieherinnen und Bezieher hoher Einkommen wurde mit der doppelten

Höchstbeitragsgrundlage (S 86.400,-) festgelegt, überschreitet also die Summe einer

Eigenpension oder eines Erwerbseinkommens und einer Hinterbliebenenpension

diesen Betrag, dann vermindert sich die Hinterbliebenenpension um den Über -

schreitungsbetrag bis auf Null. Diese Leistungsobergrenze halte ich für sozialpoli -

tisch gerechtfertigt.

 

Auch mit der Einführung der Studiengebühren sowie der Neuregelung der Vorlehre

sehe ich keine mittelbare Diskriminierung von Frauen verbunden. Auf Grund des

gesellschaftlichen Wandels, sowohl hinsichtlich der Aufgabenteilung zwischen den

Geschlechtern als auch hinsichtlich der sich rapide ändernden Arbeitswelt, sind sich

Eltern, Studentinnen und Studenten des Werts einer fundierten Ausbildung bewusst.

Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Entscheidung für oder gegen ein

Studium vom Geschlecht abhängig gemacht werden wird. Die Bundesregierung hat

von Anfang an Begleitmaßnahmen für sozial schwache Studenten erarbeitet.

 

Die durch die Berufsausbildungsgesetz - Novelle 1998 eingeführte Vorlehre entsprach

zwar im Ansatz den bildungspolitischen Erfordernissen zur Eingliederung von

benachteiligten Jugendlichen, die eine Berufsausbildung absolvieren möchten, in die

berufliche Erstausbildung, sie konnte sich aber wegen der bürokratischen Hemmnis -

se und wegen der Befristung bis Ende 2000 nicht ausreichend durchsetzen. Die

Neuregelung der Vorlehre trug diesen Mängeln Rechnung und hatte zum Ziel, die

Rahmenbedingungen für die Ausbildungsbetriebe attraktiver zu gestalten und

dadurch die Vorlehre zu einem wirksamen Instrument für die Eingliederung benach -

teiligter Jugendlicher in die Berufsausbildung zu machen.

 

Fragen 41 und 42:

Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, wenn der Bund zur Verfolgung gesellschafts -

politischer Ziele auch seine wirtschaftliche Kaufkraft einsetzt und damit politische

Maßnahmen, wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Menschen,

ergänzt. Die im Jahr 1999 vom Bundeskanzleramt ausgearbeiteten ergänzenden

Richtlinien zur Berücksichtigung von Frauenförderungsmaßnahmen in Verfahren

zur Vergabe von Aufträgen gemäß der ÖNORM A 2050 halte ich für eine geeignete

Initiative, um das Bewusstsein zu heben und Anreize für Unternehmerinnen und

Unternehmer zu schaffen, Frauenförderungsmaßnahmen in den Betrieben zu

setzen. Ich bin deshalb auch an die Leiterinnen und Leiter derjenigen Bundesmini -

sterien, die diese Richtlinien bisher noch nicht angewendet haben, herangetreten

und habe sie ersucht, in ihren Ressorts für die Umsetzung dieser Richtlinien Sorge

zu tragen.

Ich werde dieses frauenpolitische Anliegen auch im Rahmen der Erarbeitung eines

neuen österreichischen Vergaberechts einbringen und innerhalb der durch europa -

rechtliche Normen vorgegebenen Grenzen auf eine Berücksichtigung betrieblicher

Frauenförderungsmaßnahmen bei der Auftragsvergabe hinwirken.

 

Fragen 43 und 44:

Das Ziel, gleiches Einkommen für gleichwertige Arbeit zu erlangen, ist mir ein

besonders wichtiges Anliegen. Ich erachte jedoch ein gesetzlich festgelegtes

Mindesteinkommen zur Umsetzung dieses Anliegens als nicht zielführend. Insbe -

sondere deshalb, weil damit die vielfältigen Ursachen für den Einkommensabstand

zwischen den Geschlechtern ausgeblendet werden.

 

Die Ursachen für die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen liegen in

mehreren Faktoren: Die wirtschaftlich unvorteilhafte Erstberufswahl von Mädchen

und jungen Frauen, die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Karenz, der

schlechtere Zugang zu betrieblichen Qualifikations - und Aufstiegsmöglichkeiten, die

kürzere bezahlte Wochenarbeitszeit auf Grund von persönlichen Versorgungs - und

Betreuungsaufgaben und die damit verbundenen Beschränkungen in der Wahl von

Arbeitsplätzen beim Wechsel des Betriebes.

 

Es bedarf daher verschiedenster Lösungsansätze, diese Ursachen zu bekämpfen.

Ein Lösungsansatz besteht für mich darin, Mädchen verstärkt den Zugang zu nicht

traditionellen Berufen zu eröffnen. Ein weiterer Lösungsansatz liegt in der partner -

schaftlichen Teilung der privaten Versorgungsarbeit, der ein wesentlicher Teil der

Unterstützung von Frauen im Berufsleben ist. Die Einführung des Kinderbetreuungs -

geldes erscheint mir als geeignetes Instrument, Männer verstärkt in die Haus - und

Familienarbeit einzubinden; da die Geringfügigkeitsgrenze als Zuverdienstmöglich -

keit im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes fällt, werden sich die Einkommensein -

bußen während der Karenz verringern; es wird Frauen auch möglich gemacht, trotz

Karenz den Kontakt mit dem Betrieb zu halten und Aus - und Weiterbildungsmaß -

nahmen in Anspruch zu nehmen, sodass ihre Möglichkeiten, beruflich aufzusteigen,

verbessert werden. Selbstverständlich gehören zur Förderung der Frauen im Be -

rufsleben auch Frauenförderpläne in den Betrieben sowie Wiedereinstiegshilfen für

Frauen nach einer Kinderpause.

 

Fragen 45 und 46:

Bereits seit 1. Jänner 1998 besteht auch für geringfügig Beschäftigte die Möglichkeit

einer freiwilligen Selbstversicherung in der Kranken - und Pensionsversicherung. Mit

einem relativ geringen Pauschalbeitrag von S 575,- (Wert für das Kalenderjahr 2001)

können ein Krankenversicherungsschutz und Versicherungszeiten in der Pensions -

versicherung erworben werden.

Frage 47:

Dabei muss dabei berücksichtigt werden, dass die Ausgleichszulage ihrer Art nach

Sozialhilfecharakter hat und aus Steuermitteln getragen wird. Es ist daher durchaus

sachgerecht, dass auch übrige Einkünfte der Pensionsberechtigten bzw. von deren

Ehegatten im Nettoausmaß zu berücksichtigen sind.

 

Fragen 48 und 49:

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen durch staatliche Bildungsmaßnahmen

ist außerordentlich wichtig. Es wurden und werden im Bereich staatlicher Bildung

vielfältige Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter getroffen.

 

Beispielhaft möchte ich nur den Aktionsplan 2000 des Bundesministeriums für

Bildung, Wissenschaft und Kultur anführen, der 99 Maßnahmen zur Förderung der

Gleichstellung im Bereich von Schule und Erwachsenenbildung enthält. Für den Zeit -

raum 2001 bis 2003 sieht das Bildungsministerium im Aktionsplan 2003 Maßnahmen

in den Schwerpunktbereichen Schulqualität und Chancengleichheit, geschlechtssen -

sible Berufsorientierung/Mädchen und Technik, Entwicklung von Netzwerken sowie

Erwachsenenbildung - Frauen und neue Technologien vor. Zu nennen ist auch das

Frauentechnologieprogramm 2000, das ich in Zusammenarbeit mit dem

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Bundesministe -

rium für Verkehr, Innovation und Technologie umsetzen möchte.

 

Fragen 50 bis 52:

Vorrangig ist, dass Eltern die Form der Kinderbetreuung frei wählen können und ein

quantitativ und qualitativ entsprechendes Angebot vorfinden.

 

Durch die Kostenbeteiligung des Bundes bei der Schaffung von Kinderbetreuungs -

angeboten mit 1,2 Milliarden S in den vergangenen 4 Jahren konnten mehr als

32.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, wodurch unter Berücksich -

tigung des anhaltenden Geburtenrückganges eine weitgehend flächendeckende

Versorgung geschaffen werden konnte. Aus diesem Grund und im Hinblick auf die

verfassungsrechtlich ausschließlich den Ländern obliegende Kompetenz in diesem

Bereich wird eine Fortsetzung der Mittinanzierung des Bundes nicht angestrebt.

 

Die Bundesländer und Gemeinden müssen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der

Öffnungs - und Ferienzeiten sowie für eine ausgewogene Förderung von privaten,

öffentlichen Betreuungseinrichtungen, von Angeboten für alle Altersgruppen bzw.

von institutionellen Betreuungsformen und Tagesmüttern/ - vätern Sorge tragen.

Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes soll überdies auch die Wahlfrei -

heit zwischen familiärer und außerhäuslicher Betreuung verbessert werden.

Frage 53:

Es wird derzeit an der Umsetzung des Regierungsübereinkommens vom zum Thema

Kinderbetreuungsgeld gearbeitet. Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der Fra -

gen 76 bis 82.

 

Frage 54:

Familienpolitik und familienpolitische Maßnahmen sollen der Vereinbarkeit von Fa -

milie und Beruf für beide Elternteile gerecht werden. Mütter und Väter müssen eine

vollkommene Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung erhalten. Zahlreiche Betriebe habe

mit "familienfreundlichen Maßnahmen" bereits auf die Wünsche ihrer Mitarbeiterin -

nen und Mitarbeiter reagiert und bieten - zur besseren Vereinbarkeit von Familie und

Beruf - flexible Arbeitszeitmodelle an. Ich halte es für notwendig, insbesondere diese

Entwicklung weiter zu forcieren, da flexible Arbeitszeitmodelle den Beschäftigten ei -

nen größeren Gestaltungsspielraum und den Unternehmen eine bessere Berück -

sichtigung der betriebsspezifischen Notwendigkeiten gewährleisten, als rigide ziel -

gruppenspezifisch erweiterte Rechtsansprüche.

 

Frage 55:

Auch hier sind die gleichen Überlegungen wie bei der Antwort zu Frage 54 zu

berücksichtigen. Ergänzend verweise ich darauf, dass es bereits derzeit bei einer

Arbeitgeberkündigung im Anschluss an die Behaltefrist die Möglichkeit gibt Ausbil -

dungsarbeitslosengeld zu beziehen, wenn die Voraussetzungen für einen neuerli -

chen Anspruch auf Arbeitslosengeld noch nicht erfüllt sind.

 

Frage 56:

Die durch das Sozialrechts - Änderungsgesetz 2000 (SRÄG 2000) ab 1. Oktober 2000

erfolgte Erhöhung des Pensionsanfallsalters für vorzeitige Alterspensionen stellt

keine einseitige Maßnahme zu Lasten von Frauen dar, sondern trifft sowohl Männer

als auch Frauen. Im Übrigen hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Altersgren -

zen für weibliche und männliche Versicherte bis zum Jahr 2018 durch ein Bundes -

verfassungsgesetz abgesichert.

 

Frage 57:

Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 32 bis 36, 56

und 62.

Frage 58:

Der gegenständliche Gleichbehandlungsbericht liegt zwischenzeitlich bereits dem

Nationalrat vor.

 

Frage 59:

Der Berichtszeitraum des 5 - Jahresberichtes über Zustand und Entwicklung der

Gleichbehandlung in Österreich endete mit 30. Juni 2000. Der Bericht wird derzeit

erstellt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit koordiniert. Nach Fer -

tigstellung wird er als gemeinsamer Bericht unverzüglich dem Nationalrat zugeleitet.

 

Frage 60:

Der dritte Bericht zum Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauen -

förderung im Bundesdienst wurde bereits eingebracht.

 

Frage 61:

Generell darf ich festhalten, dass die Berichte der Bundesregierung zum Thema

Gleichbehandlung rechtzeitig dem Nationalrat zugeleitet werden. Gemeinsam mit

dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bereite ich jedoch eine Reform des

Gleichbehandlungsgesetzes für die Privatwirtschaft vor, das auch eine Reform des

Berichtswesens umfassen soll. Dies ist auch für das Berichtswesen gemäß des

Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes geplant. Durch Straffung und Effizienz der be -

richte soll auch die Rechtzeitigkeit der Vorlage an den Nationalrat gewährleistet wer-

den.

 

Frage 62:

Durch das Pensionssplitting sollen Personen, welche Familienarbeit leisten, im Alter

ausreichend abgesichert werden. De facto widmen sich derzeit in erster Linie noch

immer Frauen der Familienarbeit, welche vom geplanten Pensionsmodell profitieren

sollen.

 

Frage 63:

Hiezu verweise ich einleitend auf die Beantwortung der Fragen 28 bis 31 sowie 43

und 44.

 

Im Rahmen meiner ressortspezifischen Kompetenzen setze ich mich nicht nur im

eigenen Ressort engagiert für die Anliegen der Frauen ein, sondern auch in Arbeits -

gesprächen mit Regierungskolleginnen und - kollegen sowie Expertinnen und Exper -

ten im nationalen wie internationalen Zusammenhang. Teil der Bewusstseinsarbeit

ist es, auch Forschungsprojekte und Studien zu den unterschiedlichen frauenpoliti -

schen Aspekten zu initiieren und zu unterstützen.

 

Frage 64:

Ich sehe Frauenpolitik als Querschnittsmaterie an. Aus diesem Grund ist diese ein

Anliegen der gesamten Bundesregierung.

 

Frage 65:

Die Zusammenarbeit mit den Non - Governmental Organizations (NGOs) in frauenpo -

litischen Angelegenheiten ist selbstverständlich wichtig und einer Fortsetzung des

Dialoges mit den NGOs steht nichts im Wege.

 

Fragen 66 und 97:

Ich werde - auch in Kooperation mit der Gender Mainstreaming Arbeitsgruppe - die

Möglichkeit prüfen, Ansätze und Strategien zu entwickeln, damit geschlechtsspezifi -

sche Auswirkungen des Staatsbudgets erfasst werden können.

 

Frage 67:

Ein Integrations - Forschungsprojekt, welches auch die spezifischen Probleme von

Flüchtlingsfrauen transparenter machen soll, ist bereits von einigen Ministerien in

Kooperation geplant bzw. beauftragt. In meinem Ressort finden sich zudem einige

Projekte, mittels derer unterschiedliche Problemsituationen von Migrantinnen be -

leuchtet und diesbezügliche Lösungsvorschläge erarbeitet werden sollen, im Prü -

fungsstadium. Deren Realisierung wird unter anderem von den Ergebnissen der

Integrationsstudie abhängig sein, da Doppelgleisigkeiten vermieden werden sollen,

ergänzende Aspekte aber begrüßenswert sind.

 

Fragen 68 und 69:

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die staatlichen Organe ihre Aufgaben

menschenrechts konform wahrnehmen. Menschen rechtsverletzungen sind jedoch

sehr ernst zu nehmen. Ich bin auch der Überzeugung, dass der dafür zuständige

Bundesminister für Inneres jedem Vorwurf nachgeht und die Einhaltung der

Menschenrechte sicherstellt. Ich halte eine Sensibilisierung der staatlichen Organe

für die Rechte und besonderen Bedürfnisse der Opfer von Frauenhandel, Asylantin -

nen und Migrantinnen für wünschenswert und werde in diesem Zusammenhang mit

dem Bundesminister für Inneres Gespräche führen.

 

Darüber hinaus verweise ich auf die Interventionsstelle für Betroffene des Frauen -

handels, die für die Betreuung der Opfer von Frauenhandel eine essentielle Funktion

inne hat und vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen und

dem Bundesministerium für Inneres gefördert wird. Es besteht eine regelmäßige

Zusammenarbeit zwischen meinem Ressort und der Interventionsstelle, welcher die

Probleme von betroffenen Frauen aus der Praxis bekannt ist.

 

Frage 70:

Geschlechtsspezifische Fluchtgründe werden im Asylgesetz 1997 nicht ausdrücklich

als Asylgrund erwähnt. In § 27 Abs. 3 des Asylgesetzes wird für AsylwerberInnen,

"...die ihre Furcht vor Verfolgung (Art. 1 Abschnitt A der Genfer Flüchtlingskonventi -

on) auf Eingriffe in ihre sexuelle Selbstbestimmung gründen ..." festgelegt, dass sie

von Organwaltern desselben Geschlechtes einvernommen werden müssen. Insofern

wird als Voraussetzung, weibliche Genitalverstümmelung als Asylgrund anzuerken -

nen, die Genfer Flüchtlingskonvention genannt. In Bezug auf die Genfer Flüchtlings -

konvention kann die geschlechtsspezifische Verfolgung von Frauen unter die Zuge -

hörigkeit zu einer sozialen Gruppe gezählt werden. FGM wird in Österreich in Bezug

auf das Strafgesetzbuch und das Sicherheitspolizeigesetz als strafbare Handlung

gegen die körperliche Integrität (Körperverletzung) verstanden und wird auch unter

den bereits genannten Voraussetzungen sowie bei Nachweis einer überwiegenden

Akzeptanz im Herkunftsland bzw. unzureichender Maßnahmen des Herkunftslandes

gegen FGM - Praktiken vom Bundesministerium für Inneres als Asylgrund anerkannt.

 

Frage 71:

Die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen - auch als Teilaspekt der Problematik

Gewalt in der Familie - ist mir ein besonderes Anliegen. Deshalb setzt mein Ressort

zahlreiche Maßnahmen, die von Bewusstseinsbildung bis zum Opferschutz reichen

und auch Schulungsmaßnahmen für relevante Berufsgruppen wie Polizei und

Gesundheitspersonal u.a. im Rahmen der Plattform gegen die Gewalt in der Familie

beinhalten.

 

Als Beispiel für Maßnahmen gegen alle Formen der Gewalt in der Gesellschaft

möchte ich das Projekt "Frauen und Sicherheit", das gemeinsam mit dem Bundes -

minister für Inneres durchgeführt wird, nennen. Dieses Projekt, das durch die Euro -

päische Kampagne gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft kofinanziert wird, zielt

auf die Bekämpfung der Gewalt an Frauen und Kindern ab. Dieses Projekt hatte

auch die Ausbildung des Gesundheitspersonales hinsichtlich der Erkennung von

Verletzungen aus Gewalt gegen Frauen und Kinder zum Inhalt.

 

In diesem Zusammenhang scheint es mir auch sinnvoll, den Psychologenbeirat und

den Psychotherapiebeirat mit diesem Thema zu befassen. Ich werde daher die Aus -

arbeitung von Konzepten anregen, um abzuklären, in welcher Art und Weise die von

Ihnen angesprochenen staatlichen Organe im Umgang mit Frauen, denen Gewalt

angetan worden ist, besonders geschult und weitergebildet werden können. Die kon -

krete Umsetzung allfällig ausgearbeiteter Konzepte fällt dann allerdings in den Ver -

antwortungsbereich der Vertreter der jeweils zuständigen staatlichen Organe sowie

der Träger von Krankenanstalten. Im Übrigen gehe ich von einer konstruktiven Ein -

bindung der jeweiligen für die verschiedenen Gesundheitsberufe eingerichteten

Standesvertretungen aus.

 

Fragen 72 bis 74:

Ich unterstütze im Rahmen der Förderung von Frauenprojekten insbesondere Verei -

ne und Initiativen, die Berufsberatung und Hilfestellung für Mädchen und Frauen

anbieten, um dem sozialisationsbedingten, einseitigen Berufsverhalten von Mädchen

und Frauen entgegenzuwirken. Zum einen sind naturwissenschaftlich und technisch

interessierte Mädchen zur Wahl von nicht traditionellen Berufen zu motivieren und

zum anderen die neuen Informations - und Kommunikationstechnologien für Frauen

in der zweiten Ausbildungsphase zugänglich zu machen.

 

Meine Vorgängerin, Frau Dr. Elisabeth Sickl, hat bereits eine Studie für ein Frauen -

Technologieprogramm präsentiert, die zum Ziel hatte, konkrete Maßnahmen zur

Steigerung des derzeit noch verschwindend geringen Frauenanteils in zukunftsträch -

tigen technischen Berufen auszuarbeiten. Parallel dazu wurden Vorbereitungen für

ein umfassendes "Frauentechnologieprogramm Österreich" getroffen. Betreffend die

geplante Umsetzung des Frauentechnologieprogramms 2000 verweise ich auf die

Beantwortung zu den Fragen 48 und 49.

 

In Zusammenarbeit mit der zuständigen Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft

und Kultur wird es ein Arbeitsschwerpunkt der nächsten Jahre sein, den Frauenanteil

in leitenden Positionen anzuheben.

 

Frage 75:

Mir ist bewusst, dass die geschlechtsspezifische Segregation am Arbeitsmarkt in

Österreich immer noch stark ausgeprägt ist. Hinsichtlich der beabsichtigten Maß -

nahmen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 43 und 44 sowie 72 bis 74.

 

Frage 76:

• Das KBG wird S 6.000,-- monatlich betragen, ist also höher als das derzeitige

   Karenzgeld.

• Der Bezieherkreis wird auf Personen die erwerbstätig sind, bzw. nur geringfügig

  beschäftigt sind ausgeweitet

• Die Dauer des Bezuges wird unter der Berücksichtigung der finanziellen Mittel

   des FLAF und in Übereinstimmung mit den Ländern auf das dritte Lebensjahr er -

   weitert werden.

• Die Pensionsbegründung wird für 11/2 Jahre erreicht - dafür werden in den er -

   sten 18 Monate zusätzlich S 250,-- pro Monat an die PV einbezahlt.

• Der Bezug wird an die vorgesehenen Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen gekop -

  pelt.

• Eine erweiterte Zuverdienstmöglichkeit soll es geben.

• Das KBG - Gesetz wird mit 1.1.2002 in Kraft treten. Eltern, deren Kinder ab dem

  1. Juli 2000 geboren wurden und die einen Anspruch auf Karenzgeld haben,

  werden bereits in den Genuss der entsprechenden Verlängerung der Bezugs -

  dauer bzw. der Erhöhung kommen.

 

Frage 77:

Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wird einerseits der politischen Über -

zeugung Ausdruck verliehen, dass die Betreuung und Erziehung von Kindern eine

wertvolle und unverzichtbare Leistung im Interesse der gesamten Gesellschaft dar -

stellt und andererseits soll zu Gunsten der Kindergeneration den Eltern für die erste

Zeit der intensiven Kleinkinderbetreuung eine gewisse wirtschaftliche Absicherung

gegeben werden.

 

Auf Grund der ausgeweiteten Zuverdienstmöglichkeit ist es erziehenden Eltern mög -

lich, während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld dazu zu verdienen. Es wird

daher vor allem leichter möglich sein, Urlaubsvertretungen bzw. Karenzvertretungen

wahrzunehmen, und so den Kontakt zum Dienstgeber zu halten. Dies wirkt sich po -

sitiv auf den Wiedereinstieg aus.

 

Frage 78:

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem gel -

tenden Karenzgeld, was die Höhe, Dauer und den Bezieherkreis betrifft. Das in der

österreichischen Familienpolitik neue Prinzip der Wahlfreiheit wird durch die Einfüh -

rung des Kinderbetreuungsgeldes für alle verwirklicht. Die Eigengestaltung der Le -

benskonzepte der Familien in Bezug auf Kinderbetreuung und Berufstätigkeit soll

durch die Geldleistung nicht beeinflusst werden, daher wird es auch die Zuver -

dienstmöglichkeit während des KBG - Bezuges geben. Damit wird es auch kein Be -

rufsverbot geben - die Eltern werden zukünftig selbst entscheiden können, wie sie

die Vereinbarkeit von Familie und Beruf regeln.

 

Frage 79:

Generell geht es um die Schaffung von Rahmenbedingungen, die auch Vätern eine

bessere Vereinbarkeit familiärer und beruflicher Pflichten ermöglichen. Mein Ressort

ist besonders dort initiativ, wo es darum geht, in Unternehmen diesbezügliche

bewusstseinsbildende Prozesse zu initiieren, wie beispielsweise den Bundeswettbe -

werb um den familienfreundlichsten Betrieb oder das Audit Familie & Beruf. Wichtig

ist aber auch wahrzunehmen, dass immer mehr Väter bereit sind, eigenverantwort -

lich ihren Teil der elterlichen Pflichten zu übernehmen. Allfällige motivierende Maß -

nahmen im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld dürfen jedoch nicht zur

Benachteiligung von Alleinerziehenden führen.

 

Frage 80:

Das KBG soll von der Erwerbsarbeit entkoppelt werden und wird das bisherige Ka -

renzgeld ersetzen. Es wird damit zu einer reinen Familienleistung und finanziert sich

ausschließlich aus den Mitteln des FLAF. Bei Einführung eines Kinderbetreuungs -

geldgesetzes wird ein kompletter Systemwechsel vorgenommen. Das Kinderbetreu -

ungsgeld wird keine Versicherungsleistung mehr sein, die ein entfallenes Entgelt

ersetzen soll, vielmehr handelt es sich um die Abgeltung einer Betreuungsleistung.

 

Frage 81:

Selbstverständlich ist geplant, beim Kinderbetreuungsgeldgesetz einen Zuschuss für

sozial schwache Eltern aufrecht zu erhalten.

 

Frage 82:

Für das Jahr 2002 - bei Einführung des neuen Gesetzes - ist geplant, das Kinder -

betreuungsgeld in Höhe von S 6.000,- auszuzahlen. Dies bedeutet eine Steigerung

gegenüber dem derzeitigen Betrag von etwa S 5.600,-.

 

Frage 83:

Derzeit besteht die Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen aus dem Büro der

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen in Wien und dem Regionalbüro der Anwältin

für Gleichbehandlungsfragen für die Länder Tirol, Vorarlberg und Salzburg mit Sitz in

Innsbruck.

 

Zusätzlich hat das Regionalbüro für die Steiermark mit Sitz in Graz seine Tätigkeit

unter der Leitung der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen bereits aufgenommen,

die Leitung des Regionalbüros befindet sich im Stadium der Ausschreibung. Gleich -

zeitig erfolgte auch die Ausschreibung der Leitung des Regionalbüros für Kärnten.

 

Für diese Legislaturperiode sind keine weiteren Regionalanwaltschaften geplant,

damit zum einen die Institution Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen in organi -

schem Tempo wachsen und zum anderen die in engem Zusammenhang mit der

Anwältin tätige Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft rechtzeitig ihre

Arbeitskapazitäten anpassen kann.

 

Frage 84:

Ich bin der Überzeugung, dass es heute sehr viele Männer gibt, die auch nach einer

Trennung verantwortliche Väter bleiben wollen. Viele Eltern die sich trennen, wollen

trotz Beendigung der Paarbeziehung die verantwortlich geteilte Elternschaft leben.

Dies liegt im Interesse aller Beteiligten: der Frauen, auf denen nicht die gesamte

Last der Erziehung allein lastet, der Männer, deren Kontakt zu den Kindern dadurch

intensiver bleibt, als wenn sie auf die Rolle der "Besuchsväter" reduziert werden, und

nicht zuletzt der Kinder, für deren persönliche Entwicklung die Aufrechterhaltung der

Beziehung zu beiden Elternteilen enorme Bedeutung hat.

 

Bei der Beurteilung der neuen Regelung ist auch wesentlich, dass nach der Schei -

dung der Eltern die gemeinsame Obsorge nur bis zu jenem Zeitpunkt bestehen

bleibt, in dem entweder die Eltern oder aber das Gericht anderes beschließen,

sofern die Eltern bei einer einvernehmlicher Scheidung nicht freiwillig ausdrücklich

die gemeinsame Obsorge schriftlich vereinbaren und das Gericht dies auch geneh -

migt.

 

Die gemeinsame Obsorge soll dem Wohle des Kindes und dem Recht des Kindes

auf beide Elternteile dienen und nicht nur Rechte sondern vor allem Pflichten der

Eltern gegenüber ihrem minderjährigen Kind umfassen. So werden geschiedene

Väter daher nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001 (Kin -

dRÄG 2001) nicht mehr wie bisher zwangsweise aus all ihren Pflichten gegenüber

ihren Kindern entlassen.

 

Frage 85:

Der Gesetzgeber hat Eltern, deren Ehe gescheitert ist, lediglich die Möglichkeit ein -

geräumt, die künftige Obsorge ihrer Kinder unter sich einvernehmlich aufzuteilen.

Wenn der Mann während der Ehe Gewalt gegen die Frau ausgeübt hat und die

Basis für eine Kommunikation zwischen den Eltern fehlt, kann die gemeinsame

Obsorge aufgehoben werden: Beantragt ein Elternteil die Aufhebung der gemeinsa -

men Obsorge, so ist gemäß § 177a ABGB in der ab 1. Juli 2001 geltenden Fassung

- wenn es nicht gelingt, eine gütliche Einigung herbeizuführen - jener Elternteil, bei

dem das Kind sich hauptsächlich aufhält, mit der alleinigen Obsorge zu betrauen.

Weiters rechtfertigt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur Gewalt seitens

des Mannes, wenn solche Handlungen das Wohl des Kindes gefährden und sich

negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken, die Entziehung der Obsorge und

des Besuchsrechtes.

 

Frage 86:

Die "gemeinsame Obsorge" ist kein Recht der Eltern sondern ein Rechtsinstitut zum

Wohle des Kindes, das Eltern bei der einvernehmlichen Scheidung ausdrücklich ver -

einbaren müssen und vom Gericht nur dann genehmigt werden kann, wenn dieses

zur Ansicht gelangt, dass damit dem Wohle des Kindes besser entsprochen wird.

 

Wenn auch für die gerichtliche Anordnung der gemeinsamen Obsorge einvernehmli -

che Wille beider Eltern Voraussetzung ist, darf man die Situation der Frau nicht un -

beachtet lassen. Die Argumente, dass sich Frauen vielfach einem ausserordentlich

hohen Druck gegenüber sehen, einen solchen gemeinsamen Antrag zu stellen oder

einem solchen Wunsch des Vaters zuzustimmen, müssen ernst genommen und ge -

prüft werden. Es wird daher auch meine Aufgabe sein, die Situation der Frauen im

Scheidungsfall genau zu beobachten und zu evaluieren.

 

Bei allem Verständnis für die sehr oft sehr schwierige Lage der Frauen, darf das

Recht des Kindes auf beide Eltern, aber auch die Situation des Mannes, der für sein

Kind sorgen will nicht unberücksichtigt gelassen werden. Um das Wohl der Kinder -

auch im Scheidungsfall - in den Vordergrund zu stellen, soll das vom BMSG entwik -

kelte Modell "Familienberatung bei Gericht - Mediation - Eltern - und kinderbeglei -

tung bei Scheidung oder Trennung" den Familien in Trennungssituationen die Mög -

lichkeit für Eltern bieten, sich mit Unterstützung außenstehender Dritter in die Lage

zu versetzen, ihre familiären Konflikte eigenverantwortlich zu bewältigen.

 

Frage 87:

Im Bereich "Gewalt gegen Frauen" wird seit Oktober 2000 bis November 2001 eine

weitere Seminarreihe für Mitarbeiterinnen von Fraueneinrichtungen zur Aus - und

Fortbildung in diesem Themenbereich durchgeführt.

 

Mit den neun Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, die bisher vom Bun -

desministerium für Inneres und meinem Ressort im Rahmen einjähriger Förderver -

träge subventioniert wurden, wurden beginnend mit 1. Jänner 2001 fünfjährige Auf -

tragsverträge gemäß § 25 Abs. 3 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) abgeschlos -

sen. Damit werden diese für die Gewaltbekämpfung und - prävention so wichtigen

Opferschutzeinrichtungen erstmals längerfristig abgesichert. Gleichzeitig habe ich

aus meinen budgetären Mitteln für das Jahr 2001 einen um ca. S 2,8 Mio. höheren

Betrag als im Vorjahr zur Finanzierung dieser Interventionsstellen bereitgestellt.

 

Ergänzend zu den bereits bestehenden Opferschutzeinrichtungen wie Interventions -

stellen, Notrufen und Frauenhäusern werde ich anregen, dass Notwohnungen für

von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder bereit gestellt werden.

 

Ein wichtiges Anliegen ist mir die Verbesserung der Situation der von Frauenhandel

betroffenen Frauen. Diesbezüglich plane ich die Erarbeitung einer längerfristigen

Strategie, die auf eine verstärkte Schulung von staatlichen Organen, Verbesserun -

gen beim Aufenthaltsrecht von Opfern des Frauenhandels, ihren Versicherungs -

schutz im Krankheitsfall, verstärkte Vernetzung zwischen in diesem Bereich tätigen

NGOs und Möglichkeiten der Nachbetreuung der Opter und ihrer Familien in ihrem

Heimatland abzielt. Dieses Vorhaben bedarf einer engen Kooperation mit dem Bun -

desminister für Inneres, mit dem ich zum gegebenen Zeitpunkt diesbezügliche Ge -

spräche aufnehmen werde.

 

Frage 88:

Angesichts der damit verbundenen finanziellen Belastungen für die Wirtschaft ist

zurzeit an eine solche Regelung nicht gedacht. Für die Zukunft sind Maßnahmen in

diese Richtung, im Sinne einer Angleichung an die Regelungen in anderen europäi -

sche Länder, denkbar.

 

Frage 89:

Von einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten sind Frauen in mehrfacher

Hinsicht betroffen: als Konsumentinnen bzw. überwiegend für die Haushaltsführung

zuständige Personen, als "mithelfende Angehörige" in kleinen Betrieben und als das

Gros der Handelsangestellten. Den Vorteil, den Konsumentinnen aus einer weiteren

Flexibilisierung der Öffnungszeiten ziehen können, stehen massive Nachteile auf

Seiten der im Handel beschäftigten bzw. im Betrieb des Ehemannes mithelfenden

Frauen gegenüber. Diese Nachteile, die sich vor allem in der Verschärfung der

Problematik der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen mit betreuungsbe -

dürftigen Kindern äußern, müssen in einer Diskussion einer weiteren Flexibilisierung

der Ladenöffnungszeiten gebührend berücksichtigt werden. Derzeit ist eine Liberali -

sierung der Ladenöffnungszeiten aus meiner Sicht nicht notwendig.

 

Fragen 90 und 91:

Ich befürworte einen höheren Anteil qualifizierte Frauen in der Politik. Diesbe -

zügliche Entscheidungen fallen aber in die Zuständigkeit der Parteien.

 

Frage 92:

Hinsichtlich des Vorschlags, sexuelle Belästigung als strafrechtliches Delikt im Straf -

gesetzbuch zu verankern, liegt mir seit November des Vorjahres ein Rechtsgutach -

ten vor, dass die in Betracht kommenden Ebenen einer rechtlichen Erfassung der

derzeit nicht geregelten Tatbestände der sexuellen Belästigung untersucht. Auf

Basis dieses Rechtsgutachtens werde ich das Gespräch mit dem Bundesminister für

Justiz suchen.

 

Frage 93:

Nach geltender Rechtslage müssen Frauen eine sexuelle Belästigung beweisen.

Dies führt zu großen Schwierigkeiten in der Praxis (OGH - Urteil 9 ObA 2056/96 vom

27. März 1996). Daher befürworte ich eine Beweislasterleichterung, wie sie das

Gleichbehandlungsgesetz jetzt schon für andere Diskriminierungstatbestände vor -

sieht und wie sie auch im Bundes - Gleichbehandlungsgesetz, BGBI.Nr. 100/93, seit

der Novelle BGBI. 1 Nr.94/2000 verankert ist.

Frauen sollen nicht mehr beweisen müssen, dass eine sexuelle Belästigung vorliegt.

Die sexuelle Belästigung muss meinen Vorstellungen nach von den betroffenen

Frauen lediglich glaubhaft gemacht werden. Ebenso sollen Männer nicht den vollen

Beweis erbringen müssen, dass keine Belästigung vorliegt, sondern dies nur glaub -

haft machen müssen. Die Glaubhaftmachung verlangt einen geringeren Überzeu -

gungsgrad als der Vollbeweis, welcher in Fällen der sexuellen Belästigung in der

Regel nicht erbracht werden kann.

 

Fragen 94 und 95:

In diesem Zusammenhang wird auf das von meinem Ressort seit Herbst 2000 öster -

reichweit an Familienberatungsstellen durchgeführte Pilotprojekt

"Familienkompetenzen - Schlüssel für mehr Erfolg im Beruf" verwiesen. Das Projekt

dient u.a. dazu, den WiedereinsteigerInnen ihre während der Familienphase erwor -

benen und weiterentwickelten überfachlichen Qualifikationen bewusst zu machen,

damit sie diese bei der Suche nach einem Arbeitsplatz offensiv einsetzen können.

 

Im Übrigen verweise ich auf meine Antworten zu den Fragen 28 bis 31, 41 und 42,

43 und 44 sowie 72 bis 74.

 

Frage 96:

Diese Frage wird bei jeder einzelnen Ausgliederung individuell zu regeln sein. Ich

gehe davon aus, dass die Ressortverantwortlichen gemeinsam mit den Gleichbe -

handlungsbeauftragten für die Bediensteten gute und zufrieden stellende Lösungen

finden werden. Ich werde aber auch hier, im Rahmen meiner Möglichkeiten, die

koordinierungskompetenz in Angelegenheiten der Frauenpolitik wahrnehmen.

 

Frage 98:

Meiner Meinung nach ist es notwendig, in erster Linie Strategien zu entwickeln bzw.

vorhandene Strategien weiter umzusetzen, die darauf abzielen, Verhaltensweisen

oder sonstigen Umständen, die für diese geschlechtsspezifische Kostenverursa -

chung verantwortlich sind, auf konstruktiver Weise entgegenzusteuern.

 

Frage 99:

Die Behindertenmilliarde wird primär

 

- für behinderte Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die - allen -

  falls nach einer entsprechenden Berufsvorbereitung - in den allgemeinen

  Arbeitsmarkt integriert werden können,

- für die Aufrechterhaltung bestehender Arbeitsplätze vor allem von Menschen mit

  Behinderungen höheren Alters, die durch sich verschlechternden Gesundheitszu -

  stand (z.B. chronische Erkrankungen) gefährdet sind, sowie

- für die Eingliederung von behinderten Menschen mit besonderen Schwierigkeiten

   am Arbeitsmarkt (vor allem psychisch beeinträchtigte und sinnesbehinderte Per -

   sonen) in das Erwerbsleben

eingesetzt werden, wobei bei allen Zielgruppen die Bedürfnisse von Frauen mit

Behinderungen durch Anreizsysteme und Quotenregelungen besondere Berücksich -

tigung finden sollen.