1580/AB XXI.GP

Eingelangt am:24.01.2001

 

Bundesministerium für

Öffentliche Leistung und Sport

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brunhilde Plank und Genossen haben an mich

eine schriftliche Parlamentarische Anfrage 1577/J betreffend „die Beseitigung der

RollstuhlfahrerInnenplätze im Arnold - Schwarzenegger - Stadion für die Champions - League -

Spiele“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage1:

 

Kennen Sie diesen Vorfall?

 

Zu Frage 1:

 

Der erwähnte Vorfall ist mir nicht bekannt.

 

Frage 2:

 

Wie beurteilen Sie als Sportministerin die Aussagen Präsident Kartnigs und Herrn Pölderls?

 

Zu Frage 2:

 

Ob die laut Zeitungsbericht getätigten Aussagen von den Herren Kartnig und Pölderl den

Tatsachen entsprechen, kann von mir nicht beurteilt werden.

 

Wie mir meine zuständigen Beamten mitteilten, wurden für das am 6. Dezember 2000

stattgefundene Champions - League - Spiel Rollstuhlplätze bereitgestellt.

Frage 3:

 

Wie beurteilen Sie den offensichtlich mangelnden Willen behinderte und nichtbehinderte

Menschen gleich zu behandeln?

 

Zu Frage 3:

 

Die zuständige Stadionverwaltung hat meinen Beamten die Auskunft erteilt, dass für das

Champions - League - Spiel Rollstuhlplätze bereitgestellt wurden. Jedoch auf Grund von

Zusatztribünen in einem eingeschränkten Umfang.

 

Frage 4:

 

Welche Möglichkeiten sehen Sie in Ihrer Funktion als Sportministerin darauf hinzuwirken,

dass ein solcher Vorfall in Hinkunft vermieden wird?

 

Zu Frage 4:

 

Eine direkte Einflussnahme auf die Agenden der Stadionverwaltung des Arnold

Schwarzenegger Stadions ist mir nicht möglich, da laut Auskunft der Verwaltung das Stadion

bei jeder Veranstaltung vermietet wird und die Aufteilung der Plätze daher dem jeweiligen

Mieter - entsprechend den gesetzlichen Auflagen - obliegt.

Ich sehe es aber als selbstverständlich an, dass im Sinne der Gleichstellung von behinderten

und nichtbehinderten Menschen auch in Zukunft in ausreichendem Maße Plätze für

Rollstuhlfahrerinnen im Stadion zur Verfügung gestellt werden. Ich habe meine zuständigen

Beamten daher angewiesen, mit den Sportverbänden diesbezüglich Kontakt aufzunehmen und

auf die Sensibilität dieser berechtigten Forderung hinzuweisen.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass der Behindertensport einen

Schwerpunkt in meiner sportpolitischen Arbeit einnimmt. Daher wurde auf meine Initiative

eine Arbeitsgruppe Behindertensport eingerichtet, die sich aus Vertreterinnen und Vertreter

des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport, des Bundesministeriums für

soziale Sicherheit und Generationen sowie der Sozialversicherungsträger zusammensetzt.

Primäre Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, Vorschläge auszuarbeiten, um die Finanzierung

des Behindertensports langfristig zu sichern.

Frage5:

 

Sehen Sie es als gerechtfertigt, dass RollstuhlfahrerInnenplätze aus offensichtlicher Profitgier

dem Bau von Zusatztribünen ersatzlos weichen müssen?

 

Frage 6:

 

Finden Sie es richtig, dass RollstuhlfahrerInnen von einer Veranstaltung dieser Größe

ausgeschlossen werden?

 

Frage7:

 

Was werden Sie tun um zu verhindern, dass in Zukunft RollstuhlfahrerInnen nicht von

Sportveranstaltungen ausgeschlossen werden?

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Selbstverständlich bin ich gegen eine Streichung der RollstuhlfahrerInnenplätze. Eine solche

Vorgangsweise ist keinesfalls gerechtfertigt. Meines Erachtens nach muss dafür Sorge

getragen werden, dass Menschen, die ohnehin mit einer schwierigen Lebenssituation

konfrontiert sind, die Möglichkeit geboten wird, an Sportveranstaltungen ebenso

teilzunehmen wie Menschen ohne Behinderung.

 

Wie bereits zu Frage 4 ausgeführt, wird das Stadion bei derartigen Veranstaltungen vermietet

(in diesem Fall an den Fußballklub Sturm Graz). Die Aufteilung der Plätze obliegt sodann

ausschließlich dem Mieter. Weiters wurde ich von meinen zuständigen Beamten darüber

informiert, dass das Einvernehmen mit den Betroffenen in diesem Fall jedoch hergestellt

wurde.

 

Frage 8:

 

Gibt es eine Untersuchung, ob österreichische Sportstätten far Behinderte zugänglich sind?

Wenn ja, was war das Ergebnis?

Wenn nein, werden Sie eine solche Untersuchung in die Wege leiten?

Zu Frage 8:

 

Seit dem Jahr 1986 gibt es eine Richtlinie des Österreichischen Institutes für Schul - und

Sportstättenbau unter dem Titel „Behindertengerechte Sportanlagen“.

Derzeit ist eine neue Richtlinie betreffend „Barrierefreie Sportstätten“ in Ausarbeitung.

Diese Richtlinie wird derzeit in Arbeitskreisen bearbeitet und zwei Abschnitte umfassen,

Abschnitt I für „Allgemeine Sportanlagen“ und Abschnitt II für Sportanlagen, die speziell

dem „Behindertensport“ gewidmet sind.

 

Das Österreichische Institut für Schul - und Sportstättenbau ist eine Stiftung des Bundes und

der Bundesländer, dessen Empfehlungen eine Grundlage für Neu - und Umbauten bei Schulen

und Sportstätten sind. Diese Richtlinien gewährleisten, dass entsprechende

behindertengerechte Ausbauten erfolgen.

 

Ich werde Ihren Wunsch bei der nächsten Landessportreferentenkonferenz an die

Bundesländer herantragen und gemeinsam mit den Ländervertretern die Frage einer Studie

einer Prüfung unterziehen.