1581/AB XXI.GP
Eingelangt am:25.01.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1597/J - NR/2000, betreffend City - S -
Bahn für Linz, die die Abgeordneten Moser und FreundInnen am 29. November 2000
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Einleitend ist festzuhalten, dass zur gegenständlichen Thematik bereits am 14. März
2000 die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 498/J - NR/2000 an den
seinerzeitigen Bundesminister Dipl. - Ing. Schmid gestellt und umfassend beantwortet
wurde (GZ 10.231/1 - Z4/00). Die Anfragepunkte 1 sowie 3 bis 6 der nunmehr
vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage sind zum Teil nahezu wörtlich
ident mit den Anfragepunkten in der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
498/J - NR/2000.
Zum Motiventeil:
Das Land Oberösterreich hat gemeinsam mit der Stadt Linz in den Jahren 1994 und
1995 durch die Firma Prognos AG ein Konzept für die zukünftige Gestaltung des
öffentlichen Verkehrs im Großraum Linz erarbeiten lassen. Im Zuge dieser
Untersuchung wurden unter anderem auch verschiedene Varianten einer
- Nahverkehrsverbindung zwischen dem Linzer Hauptbahnhof und der
Mühlkreisbahn (z.B. City - S - Bahn, Stadtbahn)
- Weiterführung der Linzer Lokalbahn in das Linzer Stadtzentrum
- Erschließung des Stadtteiles Linz Urfahr sowie der im Bereich der Mühlkreisbahn
gelegenen Gemeinden durch eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 2
bewertet.
Das Ergebnis dieser Studie führte zur Entscheidung des Landes Oberösterreich und
der Stadt Linz, das in dieser Untersuchung empfohlene Szenario „A“
(Angebotsverbesserungen im Rahmen des bisherigen Systems des öffentlichen
Verkehrs) weiter zu verfolgen. Das Szenario „A“ sieht insbesondere auch die
Schaffung einer Verbindung zwischen dem Linzer Hauptbahnhof und dem Bahnhof
Linz Urfahr (City - S - Bahn) vor.
Zu Frage 1:
Zu dieser Frage kann ich mich den Ausführungen meines Amtsvorgängers in der
Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 498/J - NR/2000
grundsätzlich anschließen.
In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass zwischen dem Bund und
dem Land Oberösterreich ein Übereinkommen über die Infrastrukturplanung
„Regionaler Schienenverkehr im Großraum Linz“ abgeschlossen wurde, welches die
Erstellung und Finanzierung ausgereifter Konzepte für die Realisierung
verschiedener Projekte im Rahmen des nahverkehrsgerechten Ausbaues der
Eisenbahninfrastruktur im Großraum Linz vorsieht. Eines dieser Projekte ist die
Errichtung der City - S - Bahn als leistungsfähige Nahverkehrsverbindung zwischen der
bestehenden Strecke Linz Urfahr - Aigen - Schlägl (Mühlkreisbahn) und dem Linzer
Hauptbahnhof.
Das Übereinkommen sieht weiters vor, unter der Federführung des Landes
Oberösterreich eine projektbegleitende Arbeitsgruppe einzurichten, die aus
Vertretern meines Ressorts, des Landes Oberösterreich, der Österreichischen
Bundesbahnen und der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG besteht. Aufgabe
dieser projektbegleitenden Arbeitsgruppe ist die Steuerung und Koordinierung der
Projektierungstätigkeit sowie die Entwicklung einvernehmlicher Vorgaben für die
jeweiligen Planungsschritte.
Zu Fragen 2 und 3:
Im Rahmen einer in der Sitzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe geführten
Diskussion über den derzeitigen Stand der Planung für die City - S - Bahn wurde auch
die Frage möglicher Alternativen erörtert. In diesem Zusammenhang wurde vom
Vertreter meines Ressorts vorgeschlagen, dem Vernehmen nach bestehende
Alternativprojekte (z.B. Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 unter teilweiser
Benützung der bestehenden Eisenbahninfrastruktur, Weiterführung der Linzer
Lokalbahn vom Linzer Hauptbahnhof in den Stadtteil Linz Urfahr als Stadtbahn und
Verknüpfung mit der Mühlkreisbahn im Bahnhof Linz Urfahr) im derzeit laufenden
Planungsprozess zu untersuchen und entsprechend zu bewerten und erst danach
eine endgültige Entscheidung über die Realisierung der City - S - Bahn oder eines der
Alternativprojekte zu treffen
Bei der Untersuchung und Bewertung möglicher Alternativprojekte ist jedoch im
besonderen Maße die Notwendigkeit gegeben, auch die vorhandenen
systembedingten Unterschiede zwischen dem „System ÖBB“ und dem „System
Linzer Straßenbahn“ (z.B. Spurweite ÖBB 1435 mm/Linzer Straßenbahn 900 mm,
Stromsystem ÖBB 15.000 Volt Wechselstrom/Linzer Straßenbahn 750 Volt
Gleichstrom, Signal - und Zugsicherungseinrichtungen, bau - und fahrzeugtechnische
Anforderungen) aufzuzeigen und entsprechend zu berücksichtigen.
Zu Frage 4:
Die City - S - Bahn zwischen Linz Urfahr und dem Linzer Hauptbahnhof einschließlich
der als möglich anzusehenden Elektrifizierung der Mühlkreisbahn bis in den Bahnhof
Neufelden könnte aus heutiger Sicht unter Zugrundelegung optimaler Planungs - ,
Verfahrens - und Bauabläufe frühestens im Jahr 2010 zur Verfügung stehen, wobei
jedoch die Frage der Finanzierung derzeit noch
nicht geklärt ist.
Wie bereits von meinem Amtsvorgänger in der Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 498/J - NR/2000 ausgeführt wurde, sind hinsichtlich
einer Bekanntgabe eines möglichen Zeithorizontes für die Realisierung der
angesprochenen „Straßenbahnlösung“ erst grundsätzliche Entscheidungen zum
System, zur Streckenführung sowie zu den fahrzeug - bzw. bautechnischen
Erfordernissen zu treffen und in weiterer Folge auch die Frage der Finanzierung zu
klären.
Zu Fragen 5 und 6:
Das zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich abgeschlossene
Übereinkommen über die Infrastrukturplanung „Regionaler Schienenverkehr im
Großraum Linz“ sieht vor, dass nach Fertigstellung eines Konzeptes für ein
bestimmtes Vorhaben ein Vertrag über die Realisierung und Finanzierung dieses
konkreten Projektes abzuschließen ist, in dem insbesondere auch die Frage der
Kostenteilung zu vereinbaren sein wird.