1582/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.01.2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1642//J - NR/2000, betreffend Einstellung

des Schülerzuges Selzthal - Admont, die die Abgeordneten Mag. Plank und

GenossInnen am 6. Dezember 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt

zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 6:

 

Entsprechend den Vorgaben des vom Nationalrat beschlossenen Bundesbahngesetzes

1992 sind die ÖBB nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen und zu betreiben und

daher auch gezwungen, ihre Leistungen betriebswirtschaftlich zu optimieren.

 

Aufgrund mangelnder Inanspruchnahme wurde daher Regionalzug 3512 (Admont ab

13.14 Uhr, Selzthal an 13.29 Uhr) mit Beginn des Fahrplans 2000/2001(28.05.2000)

eingestellt und durch eine (kostengünstigere) Busverbindung (mit Anschluß in Liezen

zu den Zügen Richtung Selzthal und Stainach - Irdning) ersetzt. Diese neue

Verkehrsverbindung ist an die Schulzeiten bestmöglich angepaßt und wird problemlos

durchgeführt.

 

Eine Einstellung des Regionalzuges 3553 (Selzthal ab 07.19 Uhr, Admont an 07.33

Uhr) ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 5:

 

a) Die Sicherheit der betroffenen Schüler ist keineswegs gefährdet, da die gesetzlich

    zugelassene Sitz - und Stehplatzanzahl nicht überschritten wird (53 Sitz -, 35

    Stehplätze).

b) Der Zu - und Aussteigevorgang erfordert, gleich wie im Schienenverkehr, die

     besondere Aufmerksamkeit der ÖBB - Mitarbeiter. Um jegliche Gefährdung zu

     vermeiden, wird bei Schülerkursen nur die vordere Bustüre zum Einsteigen

     geöffnet.

c) Da der Buseinsatz mit den Schulen auf die Schulschlußtermine entsprechend

    abgestimmt ist, kommt es bei Einhaltung dieser Zeiten durch die Schule zu keinen

    Überkapazitäten.

    Die Schulleitungen werden bei den periodisch stattfindenden

    Fahrplanbesprechungen insbesondere darauf hingewiesen, dass diesbezügliche

    Änderungen (z.B. Schulveranstaltungen, Elternsprechtage usw.) den ÖBB

    bekanntzugeben sind, um erforderliche Verstärkerbusse einzusetzen.