1585/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25-01-2001

 

Bundesminister für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und

Kollegen vom 28. November 2000, Nr. 1578/J, betreffend Finanzstrafverfahren im Rahmen

der "Aktion scharf", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Aufgrund der von den Finanzlandesdirektionen übermittelten Auswertung des Kontroll -

materials, das aufgrund von Hausdurchsuchungen bei Brauereien erstellt werden konnte, sind

den Finanzämtern und Großbetriebsprüfungen 2.247 Prüfungsfälle zugeteilt worden.

 

Zu 2.:

Von den zugeteilten Fällen sind 2.212 abgeschlossen und 35 offen.

 

Zu 3. bis 5.:

Bei den bisher abgeschlossenen Betriebsprüfungen wurden Mehrsteuern in Höhe von rund

845 Mio. ATS festgesetzt; dieser Betrag kann sich durch den Abschluss der noch offenen

Fälle um 10 bis 15 Mio. ATS erhöhen.

 

Zusätzlich mussten aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen 915 Finanzstrafverfahren durch -

geführt werden, wobei einige Fälle auch Verantwortliche von Brauereibetrieben wegen Beteili -

gung an Steuerhinterziehung betreffen. Die dabei festgesetzten Finanzstrafen betragen rund

56,7 Mio. ATS. Nach Abschluss aller Finanzstrafverfahren kann mit mindestens 100 Mio. ATS

an festgesetzten Strafbeträgen gerechnet werden.