1585/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25-01-2001
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und
Kollegen vom 28. November 2000, Nr. 1578/J, betreffend Finanzstrafverfahren im Rahmen
der "Aktion scharf", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Aufgrund der von den Finanzlandesdirektionen übermittelten Auswertung des Kontroll -
materials, das aufgrund von Hausdurchsuchungen bei Brauereien erstellt werden konnte, sind
den Finanzämtern und Großbetriebsprüfungen 2.247 Prüfungsfälle zugeteilt worden.
Zu 2.:
Von den zugeteilten Fällen sind 2.212 abgeschlossen und 35 offen.
Zu 3. bis 5.:
Bei den bisher abgeschlossenen Betriebsprüfungen wurden Mehrsteuern in Höhe von rund
845 Mio. ATS festgesetzt; dieser Betrag kann sich durch den Abschluss der noch offenen
Fälle um 10 bis 15 Mio. ATS erhöhen.
Zusätzlich mussten aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen 915 Finanzstrafverfahren durch -
geführt werden, wobei einige Fälle auch Verantwortliche von Brauereibetrieben wegen Beteili -
gung an Steuerhinterziehung betreffen. Die dabei festgesetzten Finanzstrafen betragen rund
56,7 Mio. ATS. Nach Abschluss aller Finanzstrafverfahren kann mit mindestens 100 Mio. ATS
an festgesetzten Strafbeträgen gerechnet werden.