1586/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25-01-2001
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1589 / J vom 29. November 2000 der
Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen, betreffend Verteilungswirkung der
Maßnahmen der Bundesregierung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich Folgendes bemerken:
Die Schuldenpolitik der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass sich bis zum Amtsantritt
der neuen Bundesregierung ein Schuldenberg von rund 2000 Milliarden Schilling angehäuft
hat. Allein für die Zinsenzahlung für diese Schulden sind vom österreichischen Steuerzahler
täglich 274 Millionen Schilling aufzubringen. Daneben bestehen außerbudgetäre
Verpflichtungen in Höhe von ca. 245 Milliarden Schilling.
Da diese Entwicklung nicht nur den Bewegungsspielraum dieser, sondern auch jeder
hinkünftigen Bundesregierung für Investitionen, für Wissenschafts - und Forschungsaus -
gaben u.ä. eingeschränkt hat und auch einen unzulässigen Vorgriff auf die Einkommen
zukünftiger Generationen bedeutet, ist diese Bundesregierung angetreten, das Budget zu
sanieren und die Altschulden so schnell als möglich zu verringern. Wenn nicht in Zeiten
einer guten Konjunktur die Sanierung des Staatshaushaltes erfolgt, sind bei konjunkturellen
Rückschlägen Gegensteuerungsmaßnahmen nicht möglich, was massive Verluste an
Arbeitsplätzen nach sich zieht.
Dies bedeutet, dass in einer ersten Phase Maßnahmen notwendig sind, die durchaus - ich
will dies nicht verschweigen - für die jeweils Betroffenen belastend sind. Diese Bundes -
regierung hat jedoch immer darauf geachtet und wird dies auch in Zukunft tun, dass
notwendige Eingriffe in bestehende Systeme sowohl gerecht - d.h., wer mehr verdient soll
mehr zur Konsolidierung beitragen - als auch sozial verträglich sind. Auch ausgabenseitig
wurden die gesetzten Maßnahmen mit Augenmaß sozial vertraglich gestaltet. Dabei wurde
auch beachtet, dass alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig zur Konsolidierung beitragen;
von Unternehmen (z.B. Stiftungssteuerregelung) über Beamte (z.B. moderate Gehalts -
runden, Planposteneinsparungen) und Pensionisten (Einschleifung des Pensionistenabsetz -
betrages) bis hin zu den Bauern (Verzicht auf eine im Regierungsübereinkommen bereits
zugesagte Treibstoffsteuerrückvergütung).
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Die Bundesregierung hat sich mit der Erreichung eines Nulldefizites bis 2002 ein anspruch -
volles budgetpolitisches Ziel gesetzt. Obwohl dieses mittel - und längerfristig schwerpunkt -
mäßig ausgabenseitig herbeigeführt werden soll, sind kurzfristig auch einnahmenseitige
Maßnahmen notwendig. In Anbetracht der notwendigen raschen Erstellung des BVA 2000
umfassten diese vor allem schnell umsetzbare Maßnahmen bei den indirekten Steuern,
welche allerdings zum größten Teil auch im letztlich gescheiterten Koalitionsübereinkommen
von SPÖ und ÖVP enthalten waren. Zum Teil handelte es sich auch um Anpassungen
jahrelang unveränderter Bestimmungen an die seitherige Preisentwicklung. Ohne Zweifel
betreffen Erhöhungen von indirekten Steuern niedrigere Einkommen im Verhältnis zu ihrem
Einkommen stärker, jedoch überwiegt der für kleine Einkommen besonders günstige Effekt
der Steuerreform eindeutig. Die steuerlichen Maßnahmen für das Budget 2001 wurden mit
Bedacht so gesetzt, dass der Konsolidierungsbeitrag der einzelnen Einkommensgruppen
stark sozial gestaffelt ist. Das unterste Einkommensdrittel ist nur dann steuerlich negativ
betroffen, wenn nicht von der Möglichkeit der nunmehr steuerlich geförderten privaten
Pensionsvorsorge Gebrauch gemacht wird. Den Hauptbeitrag zur Konsolidierung trägt ohne
Zweifel das oberste Einkommendrittel.
Zu2.:
2a) Die Anpassung bzw. Erhöhung der Verbrauchsteuern und Gebühren betrifft in absoluten
Zahlen gesehen das oberste Einkommensdrittel stärker als das unterste; wenn auch das
unterste Einkommensdrittel prozentuell mehr
seines Einkommens dafür aufwenden muss.
Zu den Fragen 2b) und 2c) verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfragen
Nr. 1590/J durch den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und
Nr. 1591/J durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.
Zu 3.:
Auch zu dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1591/J durch den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.
Zu 4.:
Die begünstigte Besteuerung von Einmalzahlungen im Zusammenhang mit einem
Beschäftigungsverhältnis bzw. dessen Veränderung war ein Privileg, das vor allem von
Besser - und Bestverdienenden (optimal) ausgeschöpft werden konnte. Der Wegfall dieser
Gestaltungsmöglichkeiten wird daher kaum zu merkbaren Nachteilen im unteren
Einkommensbereich führen.
Zu 5.:
Die Auswirkung der Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages wird im Wesentlichen
davon abhängen, wieweit von dem nunmehr wesentlich stärker geförderten Pensions -
vorsorge - Modell Gebrauch gemacht wird. Da die Negativsteuer - Option im bisherigen
Umfang aufrechterhalten wurde, können sich für Arbeitnehmer im untersten Einkommens -
bereich (unterstes Dezil) auch dann keine Nachteile ergeben, wenn diese zusätzliche
Förderung nicht in Anspruch genommen wird.
Konkret kann diese Frage derzeit noch nicht beantwortet werden, da nicht bekannt ist, in
welchem Ausmaß von dem erwähnten Pensionsvorsorge - Modell Gebrauch gemacht werden
wird.
Zu 6.:
Die Steuerbefreiung der Unfallrenten brachte den unlogischen Zustand, dass eine Rente, die
zum Beispiel für eine Behinderung aufgrund einer Berufskrankheit zuerkannt wurde,
besteuert wird, während dies für eine Rente aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht gilt. Ich
möchte daran erinnern, dass die Abschaffung der Steuerbefreiung bereits im Zuge der
Steuerreform 1998 / 99 geplant war. Da es sich bei den Unfallrenten zum größten Teil um
Zahlungen handelt, die zusätzlich zu einem anderen Einkommen geleistet werden, ist die
Verteilungswirkung der Maßnahme schwer einschätzbar.