1589/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25-01-2001
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Genossen vom 30. November 2000, Nr. 1621/J, betreffend Finanzierung von Mieten und
Neubauten von ehemaligen Bundesgebäuden, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Um Missverständnisse zu vermeiden wird einleitend festgehalten, dass in der vorliegenden
Anfrage bei der Nummerierung der drei letztgenannten Punkte (7. 9. und 10.) vermutlich ein
Redaktionsfehler vorliegt, da die fortlaufende Nummerierung 9. 10. und 11. lauten müsste.
Zu 1. bis 8. und 9. bis 10. (bzw. 10. und 11. bei fortlaufender Nummerierung):
Da diese Punkte Angelegenheiten des Bundeshochbaus umfassen, werden damit Kompe -
tenzen des - für die Verwaltung von Bundesimmobilien zuständigen - Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit angesprochen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese
Fragen nicht beantworten kann.
Zu 7. (bzw. 9. bei fortlaufender Nummerierung):
Auch die Gerichte und Sicherheitseinrichtungen betreffen nicht den Kompetenzbereich des
Bundesministeriums für Finanzen, sodass diesbezüglich ebenfalls keine Beantwortung er -
folgen kann.
Hinsichtlich der nachfolgenden Aufstellung ist darauf hinzuweisen, dass nur jene Gebäude
angeführt sind, für die Miete (entweder an Private oder an die BIG) bezahlt wird, wobei die
Finanzlandesdirektionen deshalb aufscheinen, weil sie meist nicht allein sondern zusammen
mit Finanzämtern oder Teilen von
Finanzämtern in den gemieteten Gebäuden untergebracht
sind. In diesem Zusammenhang ist allerdings auch festzustellen, dass die bezahlten Mieten
nicht immer den derzeit ortsüblichen Mieten entsprechen, weil sie zum Teil höher (z.B. bei
der BIG, bei der 20 Jahre lang Errichtungskosten berücksichtigt werden und die Mieten nach
diesem Zeitraum sinken), zum Teil aber auch niedriger sind (z.B. keine Wertsicherungs -
klauseln oder Mieterschutz bei alten Verträgen).
Im Einzelnen stellen sich die Mieten wie folgt dar:
BUNDESLAND MIETE
Finanzlandesdirektion 4,786.000 S
Finanzamt Spittal/Drau 1,200.000 S
Finanzamt Bruck 296.000 S
Finanzamt Horn 715.000 S
Finanzamt Krems 4,200.000 S
Finanzamt Mödling 2,543.000 S
Finanzamt Neunkirchen 1,854.000 S
Finanzamt St. Pölten 6,800.000 S
Finanzamt Zwettl 799.000 S
Finanzamt Gmunden 538.000 S
Finanzamt Perg 726.000 S
Finanzamt Ried 3,550.000 S
Finanzamt Urfahr 196.000 S
Finanzamt St. Johann 38.000 S
Finanzamt Deutschlandsberg 4,821.000 S
Finanzamt Graz/Stadt, Graz/Umgebung 25,347.000 S
Groß-BP Graz 1,453.000
S
Finanzamt Leibnitz 12.000 S
Groß - BP Innsbruck 1,055.000 S
Finanzamt Kitzbühel 1,081.000 S
Finanzamt Schwaz 1,733.000 S
Groß - BP Feldkirch 2,016.000 S
Finanzlandesdirektion 7,100.000 S
GESAMT 72,859.000 S