1592/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26-01-2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1582/J - NR/2000 betreffend "geschlechterge -
rechteres Formulieren", die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Genossen am
28. November 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Seit mehreren Jahren ist es ein Anliegen des Bildungsministeriums, die Verwendung einer
geschlechtergerechten Sprachverwendung in Schulmaterialien zu fördern. Zu diesem Zwecke
wurde bereits Ende des Jahres 1998 im Rahmen der Herausgabe eines "Leitfadens zur Dar -
stellung von Frauen und Männern in Unterrichtsmitteln" durch das damalige Bundesministe -
rium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Folgendes festgehalten: "Auf der Grund -
lage der Empfehlungen des Europarates zur Beseitigung des sprachlichen Sexismus sowie
linguistischer Anregungen zu einem geschlechtergerechten Sprachgebrauch und der Legisti -
schen Richihnien des Bundeskanzleramtes soll darauf geachtet werden, dass Frauen und
Mädchen durch Verwendung auch von weiblich en Personenbezeichnungen in den Unter -
richtsmitteln sichtbar gemacht werden. Weibliche Personen sollen nicht in einer männlichen
Form "mitgemeint" werden. Durch einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch - Verwen -
dung der männlichen und weiblichen Personenbezeichnungen - soll gewährleistet werden,
dass aus den Texten eindeutig hervorgeht, ob Frauen und Männer gemeint sind oder nur ei -
nes der Geschlechter."
Dieser Leitfaden, der in der Anlage zur Information angeschlossen ist (Beilage), wurde den
Gutachterkommissionen und Verlagen von Schulbüchern übermittelt und steht den Schulen
auf Anfrage zur Verfügung.
Naturgemäß ist Sprache permanent in Entwicklung und erfordern Anderungen in diesem Zu -
sammenhang Zeit bzw. sind diese nicht sofort und bei allen Betroffenen gleichzeitig zu errei -
chen.
Ad3.:
In dem angeführten Leitfaden wird auch angeregt, im Rahmen von Klassenprojekten von
Schülerinnen und Schülern selbst Schulbücher und andere Medien im genannten Sinne zu
analysieren. Auf eine "Partizipation" bei der Erstellung von Schulbüchern durch Schülerinnen
hat das Bildungsministerium keinen Einfluss.
Ad4.:
Um die Anwendung eines geschlechtergerechten Sprachgebrauchs zu fördern, hat das seiner -
zeitige Unterrichtsministerium gemeinsam mit der damaligen Bundesministerin für Frauenan -
gelegenheiten eine Forschungsarbeit des Instituts für Sprachwissenschaft der Universität
Wien finanziert. Diese Forschungsarbeit hat ihren Niederschlag in einer Publikation des Bun -
deskanzleramtes gefunden (Kargl, Maria/Wetschanow, Karin/Wodak, Riuth/Perle, Nela
(1997): Kreatives Formulieren. Anleitungen zu geschlechtergerechtem Sprachgebrauch. Bd.
13 der Schriftenreihe der Frauenministerin, Wien), die über die Wandzeitung allen Schulen
bekannt gemacht wurde.
Im Jahr 1996 wurde in der Publikationsreihe des damaligen Bundesministeriums für Wissen -
schaft und Verkehr "Materialien zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft" der erste
österreichische FRAUENTHESAURUS verlegt. Dieses Nachschlagewerk dient zur Orientie -
rung im Fachgebiet der Frauen - und Geschlechterthematik. Damit soll den Einrichtungen des
Informations - und Dokumentationswesens ein
Vokabular zur Verfügung gestellt werden, das
zur differenzierten Auswertung der ständig anwachsenden frauenspezifischen / feministischen
Literatur beitragen kann. Es werden umfassende Anregungen, Hinweise und Hilfestellungen
in Bezug auf eine nicht - diskriminierende dokumentarische Praxis geboten. Zugleich werden
die Benützer / innen dieser Einrichtungen auf spezielle Schlagwörter aufmerksam gemacht, die
bei der Literatursuche nützlich sind und auch Bewusstseinsprozesse in Gang setzen können.
Zu 5. und 6.:
Die Publikation "kurz & bündig. Sprache in Bewegung - Bewegung durch Sprache. Vor -
schläge zum geschlechtergerechten Formulieren" des Arbeitskreises für Gleichbehandlungs -
fragen an der Universität Klagenfurt ist selbstverständlich bekannt. Die angeführten Beispiele
dieser - sicherlich sehr gut ausgeführten Unterlage - sind auf den Universitätsbetrieb abge -
stellt und daher für den Schulbereich nur bedingt verwendbar.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beabsichtigt daher die Heraus -
gabe eines Folders zum Thema "Geschlechtergerechtes Formulieren", der die wichtigsten
Grundprinzipien sprachlicher Gleichbehandlung und die gängigsten Strategien geschlechter -
gerechten Formulierens enthält. Dieser Folder befindet sich bereits im Stadium der Fertig -
stellung und soll in der ersten Jahreshälfte 2001 den Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem sieht § 16 ("Sprachliche Gleichbehandlung") des neuen Frauenförderungsplanes
im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor, dass
in Rechtsvorschriften, internen und externen Schriftstücken sowie Publikationen des Ressorts
unsachliche Differenzierungen zwischen Frauen und Männern zu vermeiden und Formulie -
rungen sowie Organ - und Funktionsbezeichnungen so zu wählen sind, dass sie Frauen und
Männer gleichermaßen betreffen.
Beilage konnte nicht gescannt werden.