1592/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26-01-2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1582/J - NR/2000 betreffend "geschlechterge -

rechteres Formulieren", die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Genossen am

28. November 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 2.:

 

Seit mehreren Jahren ist es ein Anliegen des Bildungsministeriums, die Verwendung einer

geschlechtergerechten Sprachverwendung in Schulmaterialien zu fördern. Zu diesem Zwecke

wurde bereits Ende des Jahres 1998 im Rahmen der Herausgabe eines "Leitfadens zur Dar -

stellung von Frauen und Männern in Unterrichtsmitteln" durch das damalige Bundesministe -

rium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Folgendes festgehalten: "Auf der Grund -

lage der Empfehlungen des Europarates zur Beseitigung des sprachlichen Sexismus sowie

linguistischer Anregungen zu einem geschlechtergerechten Sprachgebrauch und der Legisti -

schen Richihnien des Bundeskanzleramtes soll darauf geachtet werden, dass Frauen und

Mädchen durch Verwendung auch von weiblich en Personenbezeichnungen in den Unter -

richtsmitteln sichtbar gemacht werden. Weibliche Personen sollen nicht in einer männlichen

Form "mitgemeint" werden. Durch einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch - Verwen -

dung der männlichen und weiblichen Personenbezeichnungen - soll gewährleistet werden,

dass aus den Texten eindeutig hervorgeht, ob Frauen und Männer gemeint sind oder nur ei -

nes der Geschlechter."

Dieser Leitfaden, der in der Anlage zur Information angeschlossen ist (Beilage), wurde den

Gutachterkommissionen und Verlagen von Schulbüchern übermittelt und steht den Schulen

auf Anfrage zur Verfügung.

 

Naturgemäß ist Sprache permanent in Entwicklung und erfordern Anderungen in diesem Zu -

sammenhang Zeit bzw. sind diese nicht sofort und bei allen Betroffenen gleichzeitig zu errei -

chen.

 

Ad3.:

 

In dem angeführten Leitfaden wird auch angeregt, im Rahmen von Klassenprojekten von

Schülerinnen und Schülern selbst Schulbücher und andere Medien im genannten Sinne zu

analysieren. Auf eine "Partizipation" bei der Erstellung von Schulbüchern durch Schülerinnen

hat das Bildungsministerium keinen Einfluss.

 

Ad4.:

 

Um die Anwendung eines geschlechtergerechten Sprachgebrauchs zu fördern, hat das seiner -

zeitige Unterrichtsministerium gemeinsam mit der damaligen Bundesministerin für Frauenan -

gelegenheiten eine Forschungsarbeit des Instituts für Sprachwissenschaft der Universität

Wien finanziert. Diese Forschungsarbeit hat ihren Niederschlag in einer Publikation des Bun -

deskanzleramtes gefunden (Kargl, Maria/Wetschanow, Karin/Wodak, Riuth/Perle, Nela

(1997): Kreatives Formulieren. Anleitungen zu geschlechtergerechtem Sprachgebrauch. Bd.

13 der Schriftenreihe der Frauenministerin, Wien), die über die Wandzeitung allen Schulen

bekannt gemacht wurde.

 

Im Jahr 1996 wurde in der Publikationsreihe des damaligen Bundesministeriums für Wissen -

schaft und Verkehr "Materialien zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft" der erste

österreichische FRAUENTHESAURUS verlegt. Dieses Nachschlagewerk dient zur Orientie -

rung im Fachgebiet der Frauen - und Geschlechterthematik. Damit soll den Einrichtungen des

Informations - und Dokumentationswesens ein Vokabular zur Verfügung gestellt werden, das

zur differenzierten Auswertung der ständig anwachsenden frauenspezifischen / feministischen

Literatur beitragen kann. Es werden umfassende Anregungen, Hinweise und Hilfestellungen

in Bezug auf eine nicht - diskriminierende dokumentarische Praxis geboten. Zugleich werden

die Benützer / innen dieser Einrichtungen auf spezielle Schlagwörter aufmerksam gemacht, die

bei der Literatursuche nützlich sind und auch Bewusstseinsprozesse in Gang setzen können.

 

Zu 5. und 6.:

 

Die Publikation "kurz & bündig. Sprache in Bewegung - Bewegung durch Sprache. Vor -

schläge zum geschlechtergerechten Formulieren" des Arbeitskreises für Gleichbehandlungs -

fragen an der Universität Klagenfurt ist selbstverständlich bekannt. Die angeführten Beispiele

dieser - sicherlich sehr gut ausgeführten Unterlage - sind auf den Universitätsbetrieb abge -

stellt und daher für den Schulbereich nur bedingt verwendbar.

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beabsichtigt daher die Heraus -

gabe eines Folders zum Thema "Geschlechtergerechtes Formulieren", der die wichtigsten

Grundprinzipien sprachlicher Gleichbehandlung und die gängigsten Strategien geschlechter -

gerechten Formulierens enthält. Dieser Folder befindet sich bereits im Stadium der Fertig -

stellung und soll in der ersten Jahreshälfte 2001 den Schulen zur Verfügung gestellt werden.

 

Außerdem sieht § 16 ("Sprachliche Gleichbehandlung") des neuen Frauenförderungsplanes

im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor, dass

in Rechtsvorschriften, internen und externen Schriftstücken sowie Publikationen des Ressorts

unsachliche Differenzierungen zwischen Frauen und Männern zu vermeiden und Formulie -

rungen sowie Organ - und Funktionsbezeichnungen so zu wählen sind, dass sie Frauen und

Männer gleichermaßen betreffen.

 

 

Beilage konnte nicht gescannt werden.