1594/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26-01-2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Andrea Kuntzl und GenossInnen betreffend Werkverträge,

Nr. 1615/J, wie folgt:

 

Fragen 1, 2 und 3:

 

Es ist auf Grund der Vielzahl der in meinem Ressort abgeschlossenen Werkverträge

aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich, jeden einzelnen in dieser

Anfragebeantwortung anzuführen. Hinsichtlich der Werkverträge, die "Teil von Infor -

mations - , Werbe - oder Imagekampagnen" sind, verweise ich in der Folge auf die von

mir erst kürzlich beantwortete parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Kostelka

und Genossen betreffend "Ausgaben der Mitglieder der Bundesregierung für Werbe -

kampagnen, Inseratenschaltungen und sonstige Selbstdarstellungen", Nr. 1397/J.

So reduziert sich die Auflistung der folgenden Werkverträge auf solche gutachterli -

chen oder beratenden Charakters, die den Schwerpunktsetzungen in den einleiten -

den Ausführungen dieser Anfrage folgend, nicht die laufende "normale" Verwal -

tungstätigkeit betreffen, sondern die punktuelle Reformmaßnahmen bzw. System -

eingriffe ansprechen, die legistische Maßnahmen zum Ziel hatten oder haben

(könnten).

 

Im Sinne dieser Einschränkung wurden in meinem Ressort seit dem Regierungsan -

tritt dieser Bundesregierung folgende Werkverträge mit gutachterlichem oder bera -

tenden Charakter mit externen Dritten geschlossen:

 

•  Mit Univ. Prof. Dr. Theodor Tomand sowie dessen Assistenten Mag. Andreas

   Jöst, beide Universität Wien, wurden zwei Werkverträge abgeschlossen, deren

   Auftragsgegenstand in beiden Fällen die eingehende rechtsvergleichende Unter -

   suchung der Systeme von Teilinvaliditätspensionen anderer mit Österreich ver -

   gleichbarer Staaten und Prüfung der Möglichkeit und Sinnhaftigkeit, die Leistun -

   gen der österreichischen Pensionsversicherung aus den Versicherungsfällen der

   "Minderung der Arbeitsfähigkeit" ebenfalls auf ein solches System umzustellen,

   sowie Entwicklung einschlägiger Regelungsmodelle, ist. Ein Großteil des Gut -

   achtens wurde bereits Anfang Dezember 2000 dem Ressort übergeben. Der

   letzte noch ausstehende Teil, der die Vorschläge für eine Neuregelung enthält,

   wird aller Voraussicht noch im Jänner 2001 vorgelegt werden. Die Honorare be -

   trugen: von Univ. Prof. Dr. Tomand S 250.000,-- (+ USt) und von Mag. Jöst

   S 50.000,-- ( + USt).

 

•  Zum Thema "Koproduktion durch Empowerment" - Qualitätsverbesserung der

   Patient/inn/enbetreuung im Krankenhaus - ein krankenhausübergreifendes Pro -

   jekt der Partnerkrankenhäuser des Österreichischen Netzwerks Gesundheitsför -

   dernder Krankenhäuser (ÖNGK), wurde mit der Österreichischen Gesellschaft für

   Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung ein Werkvertrag abgeschlossen.

   Ziel war die Erarbeitung von Modellen bester Praxis zur Koproduktion im Kran-

   kenhaus durch ein Kooperationsprojekt der Partnerkrankenhäuser des ÖNGK.

   Geplantes Ergebnis ist ein Modelldokument (Handbuch) zur Koproduktion als In-

   strument der Qualitätsverbesserung und Gesundheitsförderung im Krankenhaus.

   Geplant ist ein Kooperationsprojekt von 3-5 Partnerkrankenhäusern des ÖNGK,

   die in einem bestimmten Krankenhausbereich (z.B. in der Chirurgie) in ausge -

   wählten Modellabteilungen das Konzept der Koproduktion und des Empowerment

   in der Praxis erproben sollen. Im Sinne der verstärkten Gesundheitsförderung für

   Patient/inn/en soll in diesem Projekt der Schwerpunkt auf "Empowerment der Pa -

   tient/inn/en" liegen (Patient/inn/en als Koproduzent/inn/en der Gesundung).

 

   Im Rahmen dieses Projektes soll erstmals auch die Verbindung von Qualitätsma -

   nagement und Gesundheitsförderung in der Praxis erprobt werden.

 

   Die Vertragssumme beträgt S 1,800.000,--.

 

•  Zum Thema "Qualität im Gesundheitswesen der EU - Beitrittskandidaten" wurde

   an Dr. Ursula Püringer ein Werkvertrag vergeben.

 

   Am 12. Mai 1998 fand in Wien eine Expertentagung zum Thema "Qualität im Ge -

   sundheitswesen" statt. Das genannte Treffen diente der Vorbereitung der Infor -

   mellen Konferenz der Gesundheitsminister/innen im Rahmen der EU - Präsident -

   schaft Österreichs am 24. Juli 1998 in Bad Tatzmannsdorf / Burg Schlaining, in de -

   ren Anschluss eine Broschüre "Qualität im Gesundheitswesen - Konferenzbe -

   richt" erstellt wurde.

 

   Im Rahmen der angeführten Treffen wurden die mitwirkenden Experten und Poli -

   tiker der EU - Mitgliedstaaten aufgefordert, zu nachstehend angeführten Fragen

   Stellung zu nehmen:

 

    - Stand der Qualitätspolitik im Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten

    - Qualitätssicherung in den unterschiedlichen Fachbereichen im Gesundheits -

        wesen der Mitgliedstaaten

  

    - Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der

      Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

 

    Wie aus der genannten Broschüre (Konferenzbericht) zu entnehmen ist, haben

    die EU - Mitgliedstaaten sowohl ihre Qualitätspolitiken im Gesundheitswesen ge -

    nerell vorgestellt als auch beispielhaft konkrete Qualitätsstrategien und bilaterale

    Kooperationsmöglichkeiten angeführt. Des Weiteren hat die Kommission die

    qualitätsbezogene Gesundheitspolitik auf EU - Ebene erläutert.

 

    Ziel der Studie ist es, in Analogie zum ehemaligen Konferenzbericht der

    EU - Mitgliedstaaten 1998, die Beiträge zu den drei oben genannten Fragestellun -

    gen der 12 EU - Beitrittskandidaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn,

    Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Zypern,

    Malta) zu verfassen.

 

    Die Vertragssumme beträgt 5 460.000,--.

 

 

•  Mit dem Institut für Pflege - und Gesundheitssystemforschung der Johannes Ke -

   pler Universität Linz wurde ein Werkvertrag hinsichtlich der Erstellung einer ver -

   gleichenden Länderstudie zwischen den Niederlanden, Deutschland und Öster -

   reich hinsichtlich der Struktur und der Verflechtung des Gesundheitswesens ge -

   schlossen.

 

   Vertreter meines Ressorts repräsentieren Österreich in der Vereinigung

   "Ständiger Ausschuss der Krankenhäuser der Europäischen Union" (HOPE). Im

   Rahmen des wissenschaftlichen Unterausschusses "Subcommittee on Econo -

   mics and Planning" - kurz SCEP genannt - wurden seitens der zuständigen Ab -

   teilung meines Ministeriums das Konzept wie auch die Ergebnisse der österrei -

   chischen Studie "Gesundheit als Wachstumsfaktor" vorgestellt. Die genannte

   Studie wurde im Vorjahr vom Institut für Pflege - und Gesundheitssystemfor -

   schung an der Johannes Kepler Universität Linz unter der Leitung von Univ. Prof.

   Dr. R. Buchegger durchgeführt. Ziel der österreichischen Studie war es, aufzu -

   zeigen, dass das Gesundheitswesen als Dienstleistungssektor zu jenen Wirt -

   schaftsbereichen zählt, der auch in Zukunft großes Wachstumspotenzial im Hin -

   blick auf Beschäftigung, Beitrag zum Nationalprodukt und zur regionalen Ent -

   wicklung aufweist.

 

   Die Methodik der genannten Studie bietet sich durch die gemeinsame VGR -

   Struktur der EU - Mitgliedstaaten für einen internationalen Vergleich an. Da in an -

   deren EU - Staaten bislang nur unzureichend wissenschaftliche Arbeiten zum ge -

   nannten Thema durchgeführt wurden, haben die Vertreter des SCEP vorgeschla -

   gen, auf Basis der österreichischen Methodik eine vergleichende Länderstudie

    Österreich, Niederlande und Deutschland durchführen zu lassen.

 

    Das geplante Ergebnis des genannten Werkvertrages ist nun die Vorlage einer

    publikationsreifen Studie (Publikation erfolgt durch HOPE), welche einen Länder -

    vergleich zwischen der Niederlanden, Deutschland und Österreich hinsichtlich der

    Struktur und der Verflechtungen des Gesundheitswesens insbesondere unter den

    Aspekten Bruttoproduktionswert, Wertschöpfung, Beschäftigung, Importe/Exporte

    ermöglicht.

 

    Die Vertragssumme hierfür: S 205.340,--.

 

•   Das Institut für Pflege - und Gesundheitssystemforschung der Johannes Kepler

    Universität Linz war Auftragnehmer eines Werkvertrages zum Thema

    "Gesundheitsökonomische Strukturen und Verflechtungen im Gesundheitswe -

    sen".

 

    Das Gesundheitswesen zählt als Dienstleistungssektor zu jenen Wirtschaftsbe -

    reichen, die auch in Zukunft großes Wachstumspotenzial im Hinblick auf Be -

    schäftigung, Beitrag zum Nationalprodukt und zur regionalen Entwicklung aufwei -

    sen werden.

 

    Inhalt der vorliegenden Studie ist, eine struktur - und verflechtungsbezogene Zeit -

    analyse des österreichischen Gesundheitswesen über 2 Dekaden (1980 - 19999

    durchzuführen. Dazu ist einerseits die inhaltliche Verarbeitung von statistischen

    VGR - Konten (Produktions - und Güterkonten), andererseits die Analyse von In -

    put/Outputtabellen notwendig. Abhängig von der Verfügbarkeit der Daten durch

    die Statistik Österreich werden folgende Erhebungen und Analysen möglich sein:

 

    - Erstellung einer Zeitreihe (Jahresdaten) für die Jahre 1980 - 1990 nach altem

    VG R - System

 

    - Detaillierter Bericht für das Jahr 1990 nach dem neuen System der VGR und

    Gegenüberstellung mit den Ergebnissen für das genannte Jahr nach altem

    VG R - System

 

    - Erstellung einer Zeitreihe (Jahresdaten) für die Jahre 1990 bis 1999 nach dem

    neuen VGR - System sowie detaillierter Vergleich der Berechnungen nach altem

    und neuem System für die Periode 1990 bis 1995.

 

    Das geplante Ergebnis ist eine Struktur - und Verflechtungsanalyse des österrei -

    chischen Gesundheitswesens über 2 Dekaden (Periode 1980 - 1999) unter Be -

    rücksichtigung des Bruttoproduktionswertes, der Wertschöpfung, der Beschäfti -

    gung, der Import - und Exportverflechtungen sowie der Wachstumseffekte.

   

    Vertragssumme: S 625.930,--.

• Im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes über den elektroni -

   schen Austausch von Gesundheitsdaten wurde Dipl. Ing. Mag. Dieter Kronegger

   mit einem Gutachten beauftragt. Das wesentliche Ziel war die Abklärung der sich

   aus dem Entwurf ergebenden technisch / organisatorischen Fragestellungen in

   Bezug auf das Signaturgesetz und das Telekommunikationsgesetz.

   Vertragssumme: 5 20.000,--

 

• Zur Aktualisierung der Studie "Vergleich der Sozialhilfesysteme der österreichi -

   schen Bundesländer" wurde mit Univ. Prof. Dr. Walter Pfeil ein Werkvertrag ab -

   geschlossen. Auf Grund eines Beschlusses der Landessozialreferentenkonferenz

   vom November 1997, wonach im Hinblick auf eine möglichst einheitliche Weiter -

   entwicklung der Sozialhilfesysteme im Auftrag meines Ressorts ein Vergleich der

   Sozialhilfesysteme der österreichischen Bundesländer durchgeführt werden soll,

   wurde im Juni 1998 eine diesbezügliche Studie an Dr. Pfeil vergeben. Da einige

   Länder inzwischen neue Sozialhilferegelungen erlassen haben, ist eine Aktuali -

   sierung dieser Studie erforderlich. Auch der Nationalrat hat im Jänner 1997 das

   Anliegen einer möglichst einheitlichen Weiterentwicklung der Sozialhilfesysteme

   in einem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht. Die Vertragssumme be -

   trägt ATS 120.000,--.

 

•  Mit Contrast - Management - Consulting GmbH wurde ein Werkvertrag zum Thema

   "Entwicklung und Ausarbeitung der OlJ - Strukturen und Erarbeitung eines Lei -

   stungskataloges für ÖIJ - neu" abgeschlossen. Leistungsumfang:

    - Überblicksmäßige Ursachenanalyse der derzeitigen Situation des österreichi -

   schen Institutes für Jugendforschung (ÖIJ) als Basis für die - an eine solche wis -

   senschaftliche Einrichtung typischerweise zu richtenden Anforderungen entspre -

   chende - Weiterentwicklung (Qualitätssicherung) des Instituts, insbesondere im

   Hinblick

   - auf die Überprüfung der Relation des Leistungsverhältnisses zwischen Finanz -

   gebern und ÖIJ,

   - auf die Überprüfung der Ziele, der erbrachten Leistungen und der Effektivität der

   Organisations - und Finanzierungsstrukturen des ÖIJ, sowie

   - auf eine Vergleichbarkeit der Performance des ÖIJ mit anderen vergleichbaren

   Institutionen und Einrichtungen.

   - Entwicklung von Zielvorstellungen und Ausarbeitung von konkreten Vorschlä -

   gen/Optionen für die Re - Organisation des ÖIJ (inhaltlich, organisatorisch, finan -

   ziell) jeweils in Abstimmung mit den Beteiligten, insbesondere dem Vorstand und

   der Geschäftsführung des ÖIJ sowie den Subventionsgebern (Bund, Länder).

   - Überblicksmäßige Entwicklung und Ausarbeitung von ÖIJ - Strukturen und Erar -

   beitung eines Leistungskatalogs für ÖIJ - neu im Sinne der neudefinierten Zielvor -

   stellungen gemeinsam mit den Beteiligten, insbesondere dem Vorstand und der

   Geschäftsführung des ÖIJ sowie den Subventionsgebern (Bund, Länder).

   - Begleitung der Umsetzung der neuentwickelten Strukturen und der (eventuell

   neu zu schaffenden) Basis des ÖIJ im Einvernehmen mit den Subventionsge -

   bern.

   Vertragssumme: S 285.800,--

• Mit dem Österreichischen Institut für Familienforschung (ÖlF) wurde ein Vertrag

   hinsichtlich des Pilotprojektes Kinderbetreuungsscheck Öblarn abgeschlossen.

   Die inhaltlichen Fragestellungen lauteten: Wie wirkt sich der Kinderbetreuungs -

   scheck auf die persönlichen/familiären Entscheidungen und damit die Akzeptanz

   und Wirksamkeit dieses Modells aus? Wie wirkt sich die Umstellung von einer

   Objektförderung zur gebundenen Subjektförderung auf die Quantität und Qualität

   der Kinderbetreuungsangebote aus? Was sind die lokalen und regionalen Auswir -

   kungen der durch den kinderbetreuungsscheck bzw. das Kinderbetreuungsgeld

   erhöhten Kaufkraft? Die Vertragssumme (inkl. USt) betrug S 3,393.393,--.

 

• Gutachten zum Forschungsprojekt Öblarn (Auftragnehmer: Dr. Rausch,

   TPA - Austria): Hiebei handelt es sich um ein Gutachten zum Forschungsprojekt

   Öblarn bezüglich Charakter der Leistung an die Familien im Projekt sowie deren

   Steuerpflichtigkeit. Vertragssumme (inkl. USt): S 9.900,--.

 

• Basisförderung und drei Rahmenwerkverträge für familienwissenschattliche Öf -

   fentlichkeitsarbeit, Politikberatung und Projektbegleitung mit dem Österreichi -

   schen Institut für Familienforschung.

 

   Die Teilbereiche der Werkverträge umfassen folgende Leistungen:

 

   1. Familienwissenschaftliche Grundlagenarbeit und Modellentwicklung:

   1.1. Grundlagenarbeit zu familienpolitisch relevanten Themenstellungen wie bei -

   spielweise Bearbeitung und Auswertung von vom Ressort oder Dritten erhobenen

   familienrelevanten Daten sowie allenfalls Konzipierung und Begleitung künftig

   durchzuführender Erhebungen, Weiterentwicklung des Familiensimulationsmo -

   dells, Analysen der wirtschaftlichen Situation der Familien etc.

   1.2. Auswertung von Daten, die bei Maßnahmen und Projekten des Ressorts wie

   der Familienberatung, der Elternbildung, der Mediation und Kinderbegleitung er -

   hoben werden.

 

   2. Führung einer familienwissenschaftlichen Datenbank und Datenpflege: Der

   Auftragnehmer führt im Namen des Auftraggebers eine familienwissenschaftliche

   Datenbank, in der umfassend und aktuell familienpolitisch bedeutsame Daten

   aus verfügbaren Erhebungen von Gebietskörperschaften, des Instituts selbst

   oder anderer Forschungseinrichtungen aufbereitet und gewartet werden.

   Für den Betrieb der familienwissenschaftlichen Datenbank werden allfällige An -

   käufe von erforderlichen Daten getätigt. Bei der Datengewinnung und Analyse ist,

   wenn sinnvoll, auf internationale Vergleichbarkeit zu achten.

   2.1. Auf Basis der erhobenen und ausgewerteten Daten ist jährlich ein Bericht

   über die soziodemographische und ökonomische Situation der Familien in Öster -

   reich zu erstellen. Hierbei hat auch eine Einbindung in den EU - Kontext zu erfol -

   gen, sofern diesbezügliche Daten vorhanden sind. Als Orientierung dient das

   "working paper" (Nr. 9 - 1998) "Familien in Zahlen". Dieser Bericht hat jeweils spä -

   testens mit 30. September zu erscheinen.

   2.2. Weiters ist jährlich eine Erhebung der Familienzuschüsse bzw. anderer ana -

   loger Leistungen der einzelnen Bundesländer sowie der Sozialhilferichtsätze und

   deren jeweiliger Anspruchsvoraussetzungen bis zum 1. Jänner des jeweiligen

   Jahres vorzunehmen.

   2.3. Der Auftragnehmer hat unter Verwendung der von ihm im Auftrag des Res -

   sorts geführten Datenbank - soweit diese ausreichen - Projekte des Auftragge -

   bers wissenschaftlich zu unterstützen und zu begleiten. Dazu gehören auch die

   Beurteilung und Kostenberechnung von familienpolitischen Konzepten, die von

   politischen Parteien formuliert werden.

   3. Evaluation von laufenden Projekten des Auftraggebers:

   Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber im Zuge der Erstellung des jeweili -

   gen Arbeitsprogrammes vorgegebenen laufenden familienpolitischen Maßnah -

   men und Projekte des Ressorts nach dessen Zielvorgaben zu evaluieren. Derar -

   tige Maßnahmen sind beispielsweise die Herausgabe der Elternbriefe, die Förde -

   rung der Familienberatung, Elternbildung, Mediation, Mutter - Kind - Pass und Pro -

   jekte der Sexualerziehung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

  etc.

 

   4. Familienwissenschaftliches Informationsnetzwerk:

   Aufbau und Weiterführung einer

   - Metadatenbank zu bestehenden Datenbanken

   - Personen - , Einrichtungen - und Modelldatenbank

   - Literaturdatenbank

   - Führung einer familienwissenschaftlichen Bibliothek und Nutzung elektronischer

   Kommunikationsmittel

 

   5. Familienwissenschaftliche Publikationen und Informationsdienst:

   Die Leistung besteht in der Herausgabe und Verbreitung von zwei unterschiedli -

   chen Produktschienen, von denen die eine in kurzen Abständen eine breitere

   Öffentlichkeit mit kurzen und gestrafften Informationen über aktuelle Themen der

   Familienforschung erreichen und die andere wissenschaftlich bzw. praxisorien -

   tiert tiefer gehende Information für einschlägig Interessierte anbieten soll. Auf der

   mit der Homepage des Auftraggebers vernetzten Homepage des Auftragnehmers

   sind alle Produkte des ÖIF anzubieten bzw. bekannt zu geben.

 

   a) Zielgruppe breitere Öffentlichkeit:

   Der Informationsdienst bzw. Ziel des Informationsdienstes ist die lautende aktu -

   elle Information von Journalisten, Multiplikatoren sowie Persönlichkeiten aus Poli -

   tik, Verwaltung, Wissenschaft, der praktischen Familienarbeit und Interessenver -

   tretungen über Themen aus der Familienforschung. Zur Erreichung dieses Zieles

   werden Ergebnisse von Studien, von Projekten der praktischen Familienarbeit

   sowie von Veranstaltungen journalistisch aufbereitet und publiziert. Kommentare

   von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, die deren persönliche Meinun -

   gen wiedergeben, sind als solche zu kennzeichnen. Umfang: jedenfalls fünf Sei -

   ten (bei Doppelnummern: neun Seiten; maximal 4 Doppelnummern). Der Infor -

   mationsdienst erscheint 26 Mal im Jahr. Auflage: mindestens 2800 Exemplare.

 

   b) Zielgruppe einschlägig Interessierte:

   b.1. Working paper: Ziel des "working paper" ist die Darstellung von Teilergebnis -

   sen wissenschaftlicher Arbeit. Umfang: 12 bis 30 Seiten; Auflage jedenfalls

   100 Exemplare.

   b.2. Materialiensammlung: Ziel der Materialiensammlung ist eine Zusammen -

   stellung von Daten, Berichten von Praktikern aus Familienarbeit, Diskussions -

   ergebnissen, um sie interessierten Personen zugänglich zu machen. Umfang:

   60 bis 80 Seiten; Auflage: jedenfalls 300 Exemplare.

   b.3. Schriftenreihe: Ziel der Schriftenreihe ist die Veröffentlichung einer wissen -

   schaftlichen Publikation, die sich an einschlägige Forscher und Persönlichkeiten

   in Journalistik und Politik wendet. Umfang: 60 bis 80 Seiten; Auflage: jedenfalls

   300 Exemplare.

   Von den für einschlägig Interessierte konzipierten Publikationen hat es pro Jahr

   mindestens drei Erscheinungen zu geben, wobei der Gesamtpublikationsumfang

   mindestens 250 Seiten umfassen muss.

   Kosten der Rahmenverträge und Basisförderung an das ÖIF (inkl. USt):

   S 6.591.170,--

 

• Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer, Institut für Finanzrecht, Wien, erstellte eine Ex -

   pertise zur Feststellung der Gebührenfreiheit von Heimverträgen. Da auf Grund

   des hohen Spezialisierungsgrades dieser Fragestellung kein Beamter herange -

   zogen werden konnte, musste ein Experte beauftragt werden.

   Honorar: S 12.000,--

 

• Gutachterlicher Vertrag mit Debitte & Touche GmbH,

   Leistungsumfang ist die Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Beurteilung der

   verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Festlegung einer Zuverdienstgrenze beim

   "Kinderbetreuungsgeld/Karenzgeld für alle", wobei konkretisiert wurde, dass zu

   untersuchen ist, ob und in welcher Form in verfassungskonformer Weise eine

   Zuverdienstgrenze für die Inanspruchnahme des im Regierungsübereinkommen

   vorgesehenen Kinderbetreuungsgeldes/Karenzgeldes für alle vorgenommen

   werden kann. Zu prüfen ist die Frage, inwieweit sich die Anknüpfung an einen

   einkommenssteuerlichen Einkommensbegriff eignet, wobei insbesondere auch

   die Einkommensbegriffe des § 40 KGG und des § 8 Abs. 7 KGG zu untersuchen

   sind und Zusammenfassung der Untersuchung in ein Gutachten.

   Werkvertragssumme: S 84.000,--

 

• Mit der Firma QUANTUM, Institut für betriebswirtschaftliche Beratung GmbH

   wurde ein Werkvertrag betreffend "Unterstützung des Bundesministeriums für so -

   ziale Sicherheit und Generationen bei der Ermittlung von Ausgliederungspoten -

   zialen" geschlossen, deren Zielsetzung die Ermittlung von Ausgliederungspoten -

   zialen und gegebenenfalls die konkrete Umsetzung ist.

   Leistungsumfang:

   Schritt1: Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen zur Ermittlung von Ausglie -

   derungspotenzialen. Anhand der vorliegenden Datengrundlage werden erste gro -

   be Lösungsansätze sowie die weitere Vorgangsweise mit dem Bundesministeri -

   um für soziale Sicherheit und Generationen diskutiert. Die Kosten belaufen sich

   auf S 80.614,80,--.

   Schritt2: Mitbegleitung und Unterstützung des BMSG bei der Umsetzung und

   Weiterführung der Vorschläge entsprechend dem Strategiepapier aus dem ersten

   Schritt (Dies umfasst vor allem die Koordinierung und Verhandlungsführung).

   Der Aufwand für den Projektschritt 2 hängt von den tatsächlich zu realisierenden

   Ausgliederungen ab und wird nach Einigung auf politischer Ebene kalkuliert und

   angeboten.

 

.) Mit der Firma Power Play Business and Investment Consulting GmbH wurde ein

   Vertrag betreffend die "Gestionierung der Förderungsangelegenheiten" abge -

   schlossen, deren Zielsetzung eine IST - Analyse des Jahres 1999 war.

   Leistungsumfang: Eine IST - Analyse der im Jahr 1999 in der Zentralstelle und den

   nachgeordneten Dienststellen abgewickelten Förderungen durch: Stichproben -

   weise Durchsicht der Anträge von Förderungswerbern, Großanalyse der Auf - und

   Ablauforganisation der Abwicklung dieser Vorgänge innerhalb der Dienststellen

   sowie Systematisierung der 1999 gewährten Förderungen nach Sachgebieten,

   Förderungswerbern und Größenklassen.

   Kosten: S 130.000,-- exkl. USt.

 

.) Mit der Bietergemeinschaft Quantum/Power Play/Schönherr Barfuß Torggler &

   Partner wurde ein Werkvertrag zum Thema "Neugestaltung des Förderwesens im

   Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen" abgeschlossen.

   Zielsetzung: Neugestaltung des Förderwesens im Bundesministerium für soziale

   Sicherheit und Generationen. Leistungsumfang: Erstellung eines Grobkonzeptes

   mit Darstellung eines Lösungsansatzes auf Grund der IST - Analyse aus dem Jahr

   1999. Kosten: S 72.000,-- (exkl. USt) zuzüglich anfallender Barauslagen

 

Frage 4:

 

Auch bei dieser Frage verweise ich hinsichtlich der Werkverträge, die "Teil von In -

formations - , Werbe - oder Imagekampagnen" sind, auf meine Anfragebeantwortung

zur Anfrage der Abgeordneten Kostelka und Genossen betreffend "Ausgaben der

Mitglieder der Bundesregierung für Werbekampagnen, Inseratenschaltungen und

sonstige Selbstdarstellungen", Nr. 1397/J. Unter den Einschränkungen wie zur Frage

1 bis 3 beschrieben wird, sind folgende Werkverträge geplant:

 

.) Vergabe einer Studie zum Thema "Finanzierung des österreichischen Gesund -

    heitswesens: Gesamtanalyse, Tendenzen und Spielräume für die Gesundheits -

   politik". Die Studienvergabe befindet sich derzeit in der Ausschreibungsphase.

 

   Inhalt der Studie soll einerseits die Analyse der Finanzierungsströme des öster -

   reichischen Gesundheitswesens sowie andererseits das Aufzeigen von Ineffizi -

   enzen und Empfehlungen für die Gesundheitspolitik sein.

 

   Als Datengrundlage werden die Ausgaben/Einnahmenübersichten der unter -

   suchten Institutionen (Teilhefte des Bundes, Rechnungsabschlüsse der Länder

   und Großgemeinden, Gebarungsberichte der Gemeinden, Abschlüsse der Kas -

   sen und Krankenanstalten) herangezogen.

 

   Geplantes Ergebnis: Eine Gesamtanalyse der Finanzierungsströme des österrei -

   chischen Gesundheitswesens soll eine diesbezügliche Politikempfehlung enthal -

   ten.

 

•  Des Weiteren wurde die Durchführung einer österreichweiten Bewusstseins -

   Bildungskampagne zur Elternbildung mit der Zielsetzung, dass alle Mütter und

   Väter wissen, was Elternbildung ist und wie sie diese nützen können, bzw. moti -

   viert werden, die bestehenden Angebote in Anspruch zu nehmen, im Herbst 2000

   entsprechend den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes ausgeschrieben.

   Der Abschluss eines Werkvertrages mit dem Bestbieter erfolgt voraussichtlich

   Anfang 2001.

 

• Hinsichtlich der drei zu Frage 1 bis 3 beschriebenen Rahmenverträge mit dem ÖIF

   ist anzumerken, dass es sich dabei um laufende Vorhaben handelt.

 

• 2000 wurden auch drei Studien zu folgenden Themen ausgeschrieben, die 2001

   in Auftrag gegeben werden:

 

   - Ursachen und Folgen von Scheidung/Trennung für Kinder, Frauen und Männer

   - Kinderkosten

   - Familie und Verschuldung

 

Frage 5:

 

Folgende Budgetansätze konnten bzw. können nach dem BFG 2000 und dem BVAE

2001 herangezogen werden, wobei jedoch zu betonen ist, dass unter diesen Ansät -

zen auch andere Leistungen verbucht werden und der Gesamtbetrag, der für Aktivi -

täten gemäß den Spezifikationen der Fragen 1 bis 3 herangezogen werden kann,

nicht abgrenzbar ist, da kein eigener Budgetansatz weder für Werkverträge, die gut -

achterlichen oder beratenden Charakter haben, noch die Teil von Informations - ,

Werbe - oder Imagekampagnen sind, besteht.

 

Jahr 2000 (BFG 2000):

1/15008 7270: S   6,241.000,--

1/15008 7276: S      340.000,--

1/15008 7277: S   3,271.000,--

1/15008 7280: S 48,607.000,--

1/15008 7286: S   7,016.000,--

1/15008 7287: S   8,577.000,--

1/19116 7661: S   3,000.000,--

1/19118:          S 24,882.000,--

1/19388 7280: S   8,000.000,--

1/19388 7270: S   2,000.000,--

1/19388 4035: S   3,000.000,--

1/19418:           S 13.549.000,--

 

Jahr 2001 (BVAE 2001):

1/15008 7270: S   9,914.000,--

1/15008 7272: S  17500.000,--

1/15008 7276: S      100.000,--

1/15008 7277: S   4,452.000,--

1/15008 7280: S 50,737.000,--

1/15008 7286: S   7,717.000,--

1/15008 7287: S   9,763.000,--

1/17228 7270: S      900.000,--

1/17228 7280: S 24,488.000,--

1/191167661:  S   3,000.000,--

1/191187280:  S 23,708.000,--

1/193867660:  S 10,000.000,--

1/193867661:  S   5,000.000,--

1/19386 7662: S   5,000.000,--

1/19386 7663: S   3,000.000,--

1/193867664:  S   7,000.000,--

1/193887280: s 28,000,000,--

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