1595/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26-01-2001
BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Pirklhuber betreffend "Kos -
ten und Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Rinderseuche BSE", Nr. 1696/J, wie folgt:
Frage 1:
Die Kontrolle obliegt den Veterinärbehörden der Länder in mittelbarer Bundesverwaltung; diese
Behörden sorgen mit Nachdruck und Effizienz für die Kontrolle der Einhaltung der von meinem
Ressort umgesetzten einschlägigen EU-Vorschriften.
Frage 2:
Ab 2001 sind voraussichtlich jährlich ca. 200.000 Untersuchungen auf BSE durchzuführen.
Diese Untersuchungen werden an den nachstehenden Untcrsuchungsstellen mit voraussichtlich der
folgenden Kapazität durchgeführt werden:
|
Bundesanstalt tür vet. med. Untersuchungen Mödling: Bundesanstalt für vet. med. Untersuchungen Linz: Bundesanstalt für vet. med. Untersuchungen Innsbruck: Bundesanstalt für vet. med. Untersuchungen Graz: Landesanstalt Ehrental (Klagenfürt): |
ca. 280 Proben pro Tag ca. 320 Proben pro Tag ca. 300 Proben pro Tag ca. 120 Proben pro Tag ca. 75 Proben pro Tag |
Österreich können demnach pro Tag
ca. 1000 Proben untersucht werden.
Die genauen Kosten hängen auch von der Entwicklung der im Bereich der EU zugelassenen
Schnelltests (derzeit 5 neue Tests in Validierung) ab und sind deshalb kaum abzuschätzen. Aus der -
zeitiger Sicht gehen wir von Kosten von S 900,- je Prionics - Test aus. Wesentlich erscheint, dass
Kosten bei Untersuchungen, welche dem Schutz der Gesundheit des Menschen dienen, kein aus -
schlaggebender Faktor sein können.
Frage 3:
Diese Frage ist gemäß den Marktordnungsbestimmungen durch den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu beantworten.
Frage 4:
Die Entsorgungskosten für Tiermehl werden auf ca. S 2,50 bis S 3,-- pro kg geschätzt. In Österreich
fallen ca. 100.000 Tonnen jährlich an. Die Entsorgung ist derzeit in Form der Verbrennung in dafür
zugelassenen Anlagen angelaufen.
Frage 5:
Auch diese Tiere werden der Tierkörperbeseitigung zugeführt und dann als Tiermehl verbrannt.
Frage 6:
Das BSE - Risikomaterial wird gesondert gesammelt und durch Verbrennen schadlos beseitigt. Über die Kostentragung wird noch auf politischer Ebene verhandelt; für die Monate Jänner und Februar 2001 wird vom Finanzministerium im Sinne des dafür gefündenen politischen Konsenses eine Regelung ausgearbeitet.
Frage 7:
Die derzeitige Regelung ist eine Umsetzung der entsprechenden EU - Bestimmung. Österreich tritt
weiterhin für ein EU - weites unbefristetes Tiermehlverbot ein.
Frage 8:
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln (d.h. auch von Lebensmitteln tierischer Herkunft) ist EU -
weit harmonisiert, einzelstaatliche
Alleingänge sind daher nicht möglich.
Allgemein sind alle verpackten Lebensmittel, entsprechend der Lebensmittelkennzeichnungsver -
ordnung 1993 - LMKV, BGBI. Nr.72/1993 i.d.g.F zu deklarieren. Diese schreibt unter anderem die
Angabe des Ursprungslandes bei Lebensmitteln aus Drittstaaten und die Angabe sämtlicher Zutaten
(z.B. Schweinefleisch, Rindfleisch...) vor.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Rates und des Parlaments wird eine verpflichtende
Ursprungskennzeichnung von rohem, frischem und rohem, gefrorenen Rindfleisch eingeführt. In
Form eines Zwei - Stufen - Planes wird die Herkunftskennzeichnung für die genannten Erzeugnisse
(Land der Geburt, Land oder Länder der Aufzucht und Land der Schlachtung) ab 1. Jänner 2002
obligatorisch. Derzeit ist das Land der Schlachtung und das Land der Zerlegung, sowie eine Refe -
renznummer, mit der die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein muss, anzugeben.
Frage 9:
Entsprechende Forschungsprojekte werden vom österreichischen Referenzzentrum zur Erfassung
und Dokumentation menschlicher Prionenerkrankungen (ÖRPE) durchgeführt. Derzeit wird ein
dreijähriges Forschungsprogramm des ÖRPE von meinem Ressort mit 2,4 Millionen Schilling un -
terstützt.
Frage 10:
Alle angesprochenen Angaben hinsichtlich der durchgeführten BSE - Tests liegen in meinem Ressort
auf Diese Daten müssen vierteljährlich an die EU - Kommission übermittelt werden und sind unter
anderem für die Einstufung Österreichs als "BSE - frei" ausschlaggebend.
Frage 11:
Es ist eine EU - konforme, mit dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abgestimmte Vorgangsweise geplant.