1596/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26-01-2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
vom 5. Dezember 2000, Nr. 1634/J, betreffend Ausgliederung der veterinärmedizinischen
Untersuchungsanstalten des Bundes, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 12:
Gerade die Vorkommnisse der letzten Zeit und nicht zuletzt die BSE - Krise haben gezeigt,
dass vielen Problemen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung nur durch
konzentriertes Zusammenarbeiten der zuständigen Stellen wirksam und auf Dauer begegnet
werden kann. So plant die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Offensive für einen
weiteren Ausbau der Sicherheit von Lebensmitteln die rasche Gründung einer
Lebensmittelagentur. In Entsprechung dieses Vorhabens ist auch in Österreich umgehend
eine solche Institution aufzubauen.
Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und ich haben in der
43. Sitzung des Ministerrates am 16. Jänner 2001 einen gemeinsamen Bericht vorgelegt, in
dem grundsätzliche Überlegungen für eine "Agentur für Ernährungssicherheit - Österreich"
enthalten sind.
Ziel ist, durch die Bündelung und Konzentration der Zuständigkeiten im Bereich der
gesamten Ernährungsproduktion und Qualitätssicherung ein Maximum an Sicherheit für die
Konsumenten zu erreichen und auch den Wünschen der Konsumenten nach steigenden
Kennzeichnungs - und Kontrollstandards am besten Rechnung zu tragen. Sinnvoll erscheint
es daher, Vollzugskompetenzen aus den Bereichen Betriebsmittel (z.B. Futtermittel) sowie
Lebensmittelkontrolle, Veterinärwesen und Tiergesundheit in diese Agentur einzubringen.
Als Rechtsform denkbar wäre eine Gesellschaft öffentlichen Rechts. Die Finanzierung soll
durch die Ressorts im Ausmaß der bisherigen Mittelaufbringung erfolgen; die dadurch
möglichen Synergien könnten die Kosten eines steigenden Kontrollaufwandes abfangen.
Österreich hat in der Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung eine international gute
Position. Die Neuorganisation dieses Bereiches sollte möglichst rasch erfolgen, um den
neuen Herausforderungen optimal begegnen zu können.
Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1633/J verweisen.