160/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Schreiber und Kollegen haben

am 9. Dezember 1999 unter der Nr. 114/J - NR/1999 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Auslandsdienstreisen im Jahre 1999 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3, 8, 9, 10:

Auslandsdienstreisen, die ich in meiner Funktion als Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten tätige, dienen in erster Linie der Durchsetzung der außen - und

sicherheitspolitischen Ziele Österreichs. Im übrigen verweise ich auf die Beilage A.

 

Zu Frage 4:

Auf Grund von Dienstreisen verbrachte ich im Jahre 1999 31 Tage, 21 Stunden und

35 Minuten im Ausland (Stand 31.12.1999).

 

Zu Frage 5:

Ich bin immer bestrebt, bei der Planung meiner Auslandsdienstreisen, die in der Regel

langfristig erfolgt, Terminkollisionen nach Möglichkeit zu vermeiden. Allerdings kann es im

Einzelfall zutreffen, daß mir vor allem im Falle einer sich kurzfristig ergebenden

Auslandsdienstreise die Wahrnehmung eines Termins nicht möglich ist.

 

Zu Frage 6:

Ja.

 

Zu Frage 7 und 12:

Auslandsreisen aus privaten oder parteipolitischen Gründen stellen keine Dienstreisen im

Sinne der gültigen Rechtsnormen dar. Die Finanzierung dieser Reisen erfolgt daher auch

nicht aus öffentlichen Mitteln.

Zu Frage 11:

                                                                                       ATS

    - zu meiner Person:                                             936.244,84

    - Beamte des BMfaA:                                     3.879.555,34

    - sonstige Begleitpersonen:                        2.891.664,92

 

Dazu halte ich fest, daß die Kosten der in der Beilage A angeführten Mitreisenden von

den Betreffenden entweder zur Gänze oder anteilsmäßig refundiert wurden. Soweit es

sich um Mitglieder der Bundesregierung bzw. Beamte anderer Ressorts handelt, wurden

deren Kosten vom zuständigen Ressort getragen.

 

Zu Frage 13:

Ich habe bei Auslandsdienstreisen, wenn eine An - und Rückreise mit Linienflug nicht

möglich bzw. sehr zeitaufwendig war, auch Charterflugzeuge benützt.

Bei den in Anspruch genommenen Bedarfsflugunternehmen handelt es sich um die

Firmen Lauda Air und City Jet (Frau Staatssekretärin).

 

Zu Frage 14:

Da die Bekanntgabe der im Einzelfall bezahlten Entgelte das Geschäftsgeheimnis der

betroffenen Unternehmen verletzen würde, ersuche ich um Verständnis, daß ich nur die

Gesamtsumme der geleisteten Entgelte; nämlich

für den Bundesminister ATS 7.097.321,--,

für die Staatssekretärin ATS 1.782.340,--,

anführe.

 

Zu Frage 15:

Es wurden von allen in Frage kommenden österreichischen Bedarfsflugunternehmen

Angebote eingeholt und die jeweils günstigste Möglichkeit in Anspruch genommen.

Nachlässe wurden keine gewährt.

Seit Oktober 1998 wurden Leistungen auf Grund des zwischen dem Bund und der Firma

Lauda Air abgeschlossenen Rahmenvertrages in Anspruch genommen.

 

Zu Frage 16:

Bezüglich der Fragen 1 bis 15 verweise ich auf die vorstehenden Antworten sowie auf

Beilage B.

 

Die Frau Staatssekretärin verbrachte auf Grund von Dienstreisen im Jahre 1999 73 Tage,

1 Stunde und 10 Minuten im Ausland (Stand 31.12.1999).

 

Kosten der Auslandsdienstreisen:

                                                                                      ATS

    - Frau Staatssekretärin:                                  1.134.188,03

    - Beamte des BMfaA:                                    2.328.645,95

    - sonstige Begleitpersonen:                             332.980,10