1602/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26-01-2001
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
zur Zahl 1580/J - NR/2000
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend "Interventionen des Abg. Pilz bei der StA" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Pilz hat bei der Staatsanwaltschaft Wien
Sachverhaltsdarstellungen betreffend den Landeshauptmann Dr. Jörg Haider und
meine frühere Tätigkeit als Rechtsanwalt eingebracht. Einige Zeit nach Einlangen
dieser Eingaben hat sich Dr. Pilz beim Leiter der Staatsanwaltschaft Wien
fernmündlich über den Verfahrensstand zu seinen Schriftsätzen erkundigt. Dabei
wurde ihm mitgeteilt, dass sich die Anzeige gegen die Person des Justizministers
bei der Staatsanwaltschaft Wien in Bearbeitung befindet und jene gegen Landes -
hauptmann Dr. Haider gemäß § 197 FinStrG an die zuständige Finanzbehörde
weitergeleitet wurde.
In weiterer Folge kontaktierte Dr. Pilz telefonisch den Ersten Stellvertreter des
Leiters der Staatsanwaltschaft Wien und erkundigte sich nach dem Verfahrensstand
zu seinen Eingaben. Dieser wies darauf hin, dass ihm der aktuelle Verfahrensstand
konkret nicht bekannt sei.
Bei einer weiteren telefonischen Nachfrage des Abgeordneten Dr. Pilz direkt beim
Leiter der Staatsanwaltschaft Wien wurde ihm mitgeteilt, dass die staatsanwalt -
schaftlichen Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Staatsanwaltschaft Wien
hat die zu 1 St 49.821/00 behandelte Strafanzeige des Abgeordneten Dr. Pilz
zwischenzeitig gemäß § 90 StPO
zurückgelegt.
Zu 3:
Es kommt immer wieder vor, dass (private) Anzeiger nach Erstattung einer Anzeige
mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen, um den Verfahrensstand zu erfra -
gen oder ihre schriftliche Eingabe mündlich zu ergänzen.