1602/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26-01-2001

 

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

 

 

zur Zahl 1580/J - NR/2000

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben an mich eine

schriftliche Anfrage betreffend "Interventionen des Abg. Pilz bei der StA" gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Pilz hat bei der Staatsanwaltschaft Wien

Sachverhaltsdarstellungen betreffend den Landeshauptmann Dr. Jörg Haider und

meine frühere Tätigkeit als Rechtsanwalt eingebracht. Einige Zeit nach Einlangen

dieser Eingaben hat sich Dr. Pilz beim Leiter der Staatsanwaltschaft Wien

fernmündlich über den Verfahrensstand zu seinen Schriftsätzen erkundigt. Dabei

wurde ihm mitgeteilt, dass sich die Anzeige gegen die Person des Justizministers

bei der Staatsanwaltschaft Wien in Bearbeitung befindet und jene gegen Landes -

hauptmann Dr. Haider gemäß § 197 FinStrG an die zuständige Finanzbehörde

weitergeleitet wurde.

 

In weiterer Folge kontaktierte Dr. Pilz telefonisch den Ersten Stellvertreter des

Leiters der Staatsanwaltschaft Wien und erkundigte sich nach dem Verfahrensstand

zu seinen Eingaben. Dieser wies darauf hin, dass ihm der aktuelle Verfahrensstand

konkret nicht bekannt sei.

 

Bei einer weiteren telefonischen Nachfrage des Abgeordneten Dr. Pilz direkt beim

Leiter der Staatsanwaltschaft Wien wurde ihm mitgeteilt, dass die staatsanwalt -

schaftlichen Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Staatsanwaltschaft Wien

hat die zu 1 St 49.821/00 behandelte Strafanzeige des Abgeordneten Dr. Pilz

zwischenzeitig gemäß § 90 StPO zurückgelegt.

Zu 3:

Es kommt immer wieder vor, dass (private) Anzeiger nach Erstattung einer Anzeige

mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen, um den Verfahrensstand zu erfra -

gen oder ihre schriftliche Eingabe mündlich zu ergänzen.