1603/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26-01-2001
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
zur Zahl 1611/J - NR/2000
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzel und Genossinnen und
Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Werkverträge"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Einleitend möchte ich hinsichtlich der in der Anfrage angesprochenen Werkverträge
aus dem Bereich der "Informations - , Werbe - oder Imagekampagnen" auf meine
Beantwortung der Anfrage 1393/J - NR/2000 vom 15. Dezember 2000 verweisen.
Ich gehe davon aus, dass sich die Anfrage auf den Zeitraum nach dem 4. Februar
2000 bis zum Tag der Anfrage bezieht.
Zu 1 bis 4:
- Nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens hat das Bundesministerium für
Justiz die Firma WIBERA Wirtschaftsberatung AG im Sinne ihres Angebots vom
28. September 2000 mit der Durchführung von Beratungsleistungen zur Optimie -
rung der Dienstzeiteinteilung in den Justizanstalten beauftragt. Ziel dieses
Auftrags ist es, zur Absicherung der Erreichung der Budgetziele die für die
Justizanstalten bestehenden Regelungen der Dienstzeiteinteilung auf mögliche
Effizienzsteigerungen am Beispiel der Justizanstalt Linz zu untersuchen. Dabei
sind folgende Leistungen zu erbringen:
• Untersuchung der bestehenden Regelungen der Dienstzeiteinteilung (Dienstpläne,
Überstunden, Bereitschaft, Journaldienst) auf mögliche Effizienzsteigerungen an Hand der
Justizanstalt Linz
. Analyse und vergleichende Auswertung der Monats - und Tagesdienstpläne der Justizanstalt
Linz sowie der
Abweichungen davon im tatsächlichen Dienstbetrieb
• Untersuchung der finanziellen Auswirkungen und sonstigen Folgen (etwa bei
Betriebsöffnungszeiten und Betreuungsleistungen) der allgemeinen und justizinternen
dienstzeitrechtlichen Regelungen
• Ausarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Gestaltung der Dienstzeiteinteilung im
Rahmen der generellen rechtlichen Vorgaben mit den Zielrichtungen
. gleichbleibende Qualität und Quantität der Vollzugsleistungen
. Vereinfachung der Abläufe
. Verringerung von Überstunden und sonstigen Mehrleistungen sowie des
Freizeitausgleichs
• Erarbeitung von Optimierungs - bzw. Flexibilisierungsmodellen für eine effizientere und
kostengünstigere Gestaltung der Dienstzeiteinteilung mit den Auswirkungen und
(quantifizierten) Einsparungspotenzialen
• Darstellung der Umsetzung (und der damit verbundenen Kosten)
Die Beratungsleistungen sind zu einem fixen Gesamthonorarsatz von 33.000 EURO
zu erbringen. Da Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung derzeit einen Arbeits -
schwerpunkt der Verwaltungsinnovation bilden, beteiligt sich das Bundesministerium
für öffentliche Leistung und Sport im Rahmen einer Co - Finanzierung mit 400.000 öS
an diesem Dienstzeitprojekt.
- Weiters wurde nach Durchführung eines Vergabeverfahrens die Firma ROI
Management Consulting AG, CH - 7304 Meienfeld mit Beratungsleistungen im
Rahmen eines Vorhabens zur Erzielung von Effizienzsteigerungen im Bereich des
gerichtlichen Fahrnisexekutionswesens beauftragt. Gegenstand der Untersuchung
und Beratungsleistung sind die Tätigkeiten nach Vorliegen einer rechtskräftigen
Exekutionsbewilligung, mithin die Pfändung, das Verkaufsverfahren und die
Verteilung des Erlöses. Die Beratungsleistung umfasst
• Analyse
. der Ablauforganisation und der Abläufe
. des Personaleinsatzes und der Auslastung im Hinblick auf einen möglichst
wirtschaftlichen und effizienten Personaleinsatz
. des Honorierungssystems der Gerichtsvollzieher
. des Einsatzes von Informationstechnik und anderer Hilfsmiftel unter Berücksichtigung der
IT - Applikation Verfahrensautomation Justiz
• Ausarbeitung von Vorschlägen zur Steigerung der Effizienz samt Quantifizierung möglicher
Einsparungspotenziale
• Erstellung zeitlich gegliederter Projektpläne zur Umsetzung
• Darstellung der Umsetzungskosten
Für die Beratungsleistungen ist ein Honorarvolumen von maximal 120.725 CHF
vereinbart. Zu diesem Honorarsatz können
noch einzeln abgerechnete Spesen,
jedoch limitiert mit maximal 20% des Honorarvolumens ohne gesetzliche Mehrwert -
steuer verrechnet werden.
- Im Bereich Konsumentenschutz wurden Werkverträge geschlossen, die teils
gutachterlichen oder beratenden Charakter haben, teils Informationszwecken
dienen:
a) Ein Auftrag zur Erstellung eines juristischen Gutachtens zum Entwurf der allge -
meinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute, Fassung Juni 2000, wurde mit
Werkvertrag an Universitätsprofessor Dr. Georg Graf, Universität Salzburg verge -
ben. Der Auftrag umfasst die Erstellung eines Gutachtens zu den von der Sektion
Konsumentenschutz beanstandeten Klauseln aus dem Entwurf der Bundessek -
tion Banken und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich vom Juni 2000
sowie die Prozessbegleitung in einem allfälligen Verbandsklageverfahren des
Vereins für Konsumenteninformation; das Gutachten diente der Vorbereitung
mittlerweile eingebrachter Verbandsklagen und damit dazu, das Prozesskosten -
risiko möglichst gering zu halten. Im Hinblick darauf, dass der Auftrag an eine
Einzelperson vergeben wurde, kann aus datenschutzrechtlichen Gründen der
Honorarbetrag nicht angeführt werden.
b) Die Studie "Kinderunfälle mit Produkten" wurde an das österreichische Komitee
für Unfallverhütung im Kindesalter "Große schützen Kleine", Graz, in Auftrag
gegeben. Sie umfasste die Untersuchung von Unfallursachen bei Wickeltischen,
Hochstühlen, Kinderwagen, etc. und dient der Entwicklung von Präven -
tionsmaßnamen. Das Honorar beträgt 107.800 S.
c) Dem Verein zur Sicherstellung der Wirksamkeit ortsfester Brandmelde - und
Löschanlagen, Linz, wurde der Auftrag zur Erstellung einer Studie über Brandver -
halten von Kerzen erteilt. Dabei sind Brandversuche von mindestens 50 Proben
durchzuführen, um eine Grundlage für eine bessere Konsumenteninformation
durch Warnungen, möglicherweise aber auch einen Anstoß für legislative Konse -
quenzen im Rahmen des Lebensmittelrechts zu schaffen sowie Parameter zu
erarbeiten, die als Grundlage für eine sicherheitstechnische Grobbeurteilung von
zukünftig auf dem Markt befindlichen Kerzen dienen.
- Schließlich werden von der Zivillegislativsektion nicht dem Justizressort
angehörende Experten zur Vertretung des Bundesministeriums für Justiz in
Sitzungen von EU - Ratsarbeitsgruppen oder Sitzungen im Rahmen der Kommis -
sion sowie zur Vertretung bei
internationalen Konferenzen herangezogen. Derzeit
sind zwei Universitätsprofessoren sowie ein Wirtschaftstreuhänder in diesem Sinn
tätig.
Vor Betrauung der im Bundesdienst stehenden Universitätsprofessoren wurde
das Einvernehmen mit der zuständigen Dienstbehörde hergestellt, über die auch
die Rückvergütung von Reisekosten erfolgt. Der im Bereich der Rechnungslegung
tätige Wirtschaftsprüfer ist selbständig, mit ihm hat das Bundesministerium für
Justiz eine Vereinbarung geschlossen, wonach seine Tätigkeit unentgeltlich
erfolgt und lediglich die Aufwendungen in sinngemäßer Anwendung der Reise -
gebührenvorschrift zu ersetzen sind. Durch den Einsatz dieser ressortfremden
Experten entstehen dem Bund keine Mehraufwendungen, weil eine - über den
Ersatz von Barauslagen und die Auszahlung von Gebühren entsprechend der
Reisegebührenvorschrift hinausgehende - Bezahlung nicht erfolgt.
- Letztendlich wurden Werkverträge mit einem Personalberater geschlossen, der
als externer Experte in der Begutachtungskommission nach dem Ausschreibungs -
gesetz 1989 mit der Begutachtung von Bewerbern um die Funktion einer
Sektionsleitung in der Zentralstelle sowie um die Funktion eines Leiters einer
Justizanstalt beauftragt wurde.
Als Honorar wurde in einem Fall ein Betrag von 50.000 S und im anderen Fall
60.000 S zuzüglich einer pauschalierten Spesenvergütung von 10 % der genann -
ten Beträge vereinbart.
Zu 5:
Entgelte für Verträge im Sinne dieser Anfrage werden unter VA - Ansatz 1/30008,
VA - Posten 727 und 728 verrechnet, wobei unter diesen VA - Posten auch andere
Werkverträge zur Verrechnung gelangen. Für die oben genannten Werkverträge
stehen in BVA 2001 finanzielle Mittel in ungefähr gleicher Höhe wie im BVA 2000
zur Verfügung.