1610/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30-01-2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1623/J - NR/2000 betreffend die Bestellung von Herrn
Alexander Rieder als designierten Direktor der Tourismusschule Bischofshofen, die die
Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 30. November 2000 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Tourismusschule Bischofshofen ist eine Privatschule, daher sind die Bestimmungen des
Privatschulgesetzes anzuwenden. Gemäß Privatschulgesetz ist der Schulleiter ausschließlich durch
den Schulerhalter zu bestellen, diese Bestellung ist dem Landesschulrat lediglich mitzuteilen. Der
Modus des Auswahlverfahrens und die Bestellung des Schulleiters fallen sohin in die Kompetenz
des Schulerhalters. Als Voraussetzungen für den pädagogischen und schuladministrativen Leiter
einer Privatschule nennt § 5 Privatschulgesetz folgende Kriterien:
1. Österreichische Staatsbürgerschaft
2. Eignung zum Lehrer in sittlicher und gesundheitlicher Hinsicht
3. Nachweis über die Lehrbefähigung für die betreffende oder eine verwandte Schulart oder eine
sonstige geeignete Befähigung
4. Nichtvorliegen von Umständen in der Person, die nachteilige Auswirkungen auf das
österreichische
Schulwesen erwarten lassen.
Sohin ist auch die Bestellung von Nichtakademikern mit einer Lehrbefähigung eines Faches, das an
dieser Schule unterrichtet wird, möglich.