1610/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30-01-2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1623/J - NR/2000 betreffend die Bestellung von Herrn

Alexander Rieder als designierten Direktor der Tourismusschule Bischofshofen, die die

Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 30. November 2000 an mich richteten,

wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Ad 1.:

Die Tourismusschule Bischofshofen ist eine Privatschule, daher sind die Bestimmungen des

Privatschulgesetzes anzuwenden. Gemäß Privatschulgesetz ist der Schulleiter ausschließlich durch

den Schulerhalter zu bestellen, diese Bestellung ist dem Landesschulrat lediglich mitzuteilen. Der

Modus des Auswahlverfahrens und die Bestellung des Schulleiters fallen sohin in die Kompetenz

des Schulerhalters. Als Voraussetzungen für den pädagogischen und schuladministrativen Leiter

einer Privatschule nennt § 5 Privatschulgesetz folgende Kriterien:

 

1. Österreichische Staatsbürgerschaft

2. Eignung zum Lehrer in sittlicher und gesundheitlicher Hinsicht

3. Nachweis über die Lehrbefähigung für die betreffende oder eine verwandte Schulart oder eine

    sonstige geeignete Befähigung

4. Nichtvorliegen von Umständen in der Person, die nachteilige Auswirkungen auf das

    österreichische Schulwesen erwarten lassen.

Sohin ist auch die Bestellung von Nichtakademikern mit einer Lehrbefähigung eines Faches, das an

dieser Schule unterrichtet wird, möglich.