1611/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30-01-2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT ,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

30. November 2000, Nr. 1625/J, betreffend Tiermehl in Futtermischungen für Rinder, beehre

ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

 

Einleitend ist klarzustellen, dass die in der Einleitung der Anfrage zitierten Zahlen des Bun -

desamtes für Agrarbiologie teilweise falsch interpretiert wurden. So betrafen die im Jahres -

bericht 1999 des Bundesamtes für Agrarbiologie genannten 76 Fälle die Gesamtzahl der

Anzeigen in diesem Jahr, nicht jedoch die bei der Kennzeichnung von proteinhaltigem Ge -

webe von Landsäugetieren festgestellten Mängel. Gründe für die Anzeigen waren in erster

Linie Abweichungen bei den durch chemische Analyse überprüften Parametern.

Zu Frage 1:

 

Seit dem Jahre 1997 ist neben der Zuständigkeit im Rahmen des Veterinärrechtes (wech -

selnde Zuständigkeiten zwischen Gesundheitsressort, BKA und nunmehr Bundesministerium

für soziale Sicherheit und Generationen) auch die Zuständigkeit des Bundesministeriums für

Land - und Forstwirtschaft zur Kontrolle des Tiermehlverbotes nach dem Futtermittelgesetz

gegeben. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Futtermittelkontrolle mit Kontrollprogrammen be -

traut (Bundesamt für Agrarbiologie und Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirt -

schaft). Die Kontrolle der Verfütterung in den landwirtschaftlichen Betrieben nach dem Fut -

termittelgesetz erfolgt durch den Landeshauptmann und wird von den Veterinärbehörden

ausgeübt.

 

Sämtliche der von 1997 bis 1999 vom Bundesamt für Agrarbiologie und Bundesamt und For -

schungszentrum für Landwirtschaft auf Grund der mikroskopischen Analyse beanstandeten

Proben wiesen nur Gehalte im Spurenbereich (< 0,5 %) auf, in der Mehrzahl der Fälle laut

Auskunft der zuständigen Analytiker sogar deutlich darunter (< 0,1 %).

 

Ergebnisse der mikroskopisch auf tierische Bestandteile untersuchten Proben:

 

 

1997

1998

1999

Probenanzahl (nur mikroskopische Analyse)

41

121

111

Beanstandungen

1

3

6

Anzeigen

0

0

0

 

Zu Frage 2:

 

Neben der Prüfung der Rezeptur werden nahezu alle beprobten Futtermittel für Wiederkäuer

sowohl vom Bundesamt für Agrarbiologie (zuständig für Oberösterreich, Kärnten, Salzburg,

Tirol und Vorarlberg) als auch vom Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft

(zuständig für Wien, Niederösterreich und Burgenland) mikroskopisch auf tierische Bestand -

teile untersucht.

Die mikroskopische Untersuchung von Futtermitteln erfolgt gemäß der in der Internationalen

Arbeitsgemeinschaft für Futtermitteluntersuchung, Sektion Futtermittelmikroskopie, erarbeite -

ten Methodenvorschrift. Diese war Grundlage der im Sachverständigenausschuss der Euro -

päischen Kommission ("Analysenmethoden für Futtermittel") erstellten "Leitlinie für den mikro -

skopischen Nachweis und die Schätzung von Bestandteilen tierischen Ursprungs bei der

amtlichen Untersuchung von Futtermittel", welche als Richtlinie 98/88/EG der Kommission

vom 13.11 1998 für die Untersuchung von Futtermitteln verabschiedet wurde.

 

Die genannte Methodenvorschrift wurde sowohl innerhalb der Internationalen Arbeitsgemein -

schaft für Futtermitteluntersuchung als auch in einer kooperativen Studie der Europäischen

Gemeinschaft ("Control by microscopical examination of meat and bone meal present in com -

pound feedingstuffs") getestet. Auf Grund dieser Erfahrungen über den Leistungsstandard der

mikroskopischen Untersuchung wird in Absprache mit dem oben genannten Sachverständi -

genausschuss der Europäischen Kommission bei festgestellten Gehaltswerten unter 0,5 %

tierischer Bestandteile im Futter von Spuren gesprochen. Nach einer Stellungnahme des

Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss der Generaldirektion SANCO sind kreuzkontaminati -

onen von bis zu 0,5 % mit Tiermehl akzeptabel.

 

Zu Frage 3:

 

1994:   911,2 t

1995: 1833,0 t

1996: 1433,3 t

1997: 1314,8 t

1998: 1659,1 t

1999: 1045,1 t

 

Seit 1995 wurden aus nachfolgenden Ländern folgende Mengen an Tiermehl importiert:

Deutschland, Italien, Niederlande, Ungarn, Dänemark, Trinidad und Tobago.

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die Änderung der RL 79/373/EWG über Mischfuttermittel wurde vom EU - Agrarministerrat am

19./20. Dezember 2000 beschlossen. Die Angabe der Erzeugniskategorien wird durch diese

Änderungsrichtlinie ersatzlos entfallen. In Hinkunft sind daher alle im Mischfuttermittel ver -

wendeten Futtermittel - Ausgangserzeugnisse bei der Kennzeichnung anzugeben. (Da das

Inverkehrbringen von Futtermitteln ein in der EU harmonisierter Bereich ist, kann ein einzel -

ner Mitgliedstaat nicht von z.B. Kennzeichnungsvorschriften abweichen.) Diese Änderung

wird in der nächsten Novelle der Futtermittelverordnung 2000 umgesetzt werden.

 

 

Zu Frage 6:

 

Ja. Im nationalen Futtermittelrecht sind diese Vorgaben bereits seit Jahrzehnten verwirklicht.

Gemäß § 18 Futtermittelgesetz 1999 haben die Betriebsinhaber, die Futtermittel, Vormi -

schungen und Zusatzstoffe in Verkehr bringen oder herstellen,

- den Aufsichtsorganen über deren Aufforderung alle Orte und Beförderungsmittel bekannt

  zu geben, die der Herstellung oder dem Inverkehrbringen dienen, sowie den Zutritt zu

  diesen und die kostenlose Probenahme zu gestatten,

- die zur Kontrolle notwendigen Auskünfte, insbesondere über die bei der Herstellung ver -

  wendeten Stoffe und deren Herkunft sowie über die Abnehmer der Waren zu erteilen,

- alle für die Kontrolle maßgeblichen Urkunden und schriftlichen Aufzeichnungen, insbe -

  sondere Geschäftsaufzeichnungen, Herstellungsrezepturen und Lieferscheine zur Ein -

  sichtnahme vorzulegen sowie Abschriften oder Kopien auf Verlangen zur Verfügung zu

  stellen oder binnen angemessener Frist nachzureichen sowie

- bei der Besichtigung und Probenahme Personen, die mit den Betriebsverhältnissen ver -

   traut sind, sowie die enforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen.

Diese schriftlichen Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen sind für eine Dauer von drei

Jahren aufzubewahren. Die Betriebsinhaber haben weiters dafür zu sorgen, dass diese

Pflichten auch während ihrer Abwesenheit zu den üblichen Betriebszeiten erfüllt werden.

Zu Frage 7:

 

Es wird jährlich vom Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft sowie vom Bun -

desamt für Agrarbiologie ein Bericht über die Futtermittelkontrolle vorgelegt. Die Mängel be -

ziehen sich in der Mehrzahl der Fälle auf Abweichungen der durch chemische Analyse über -

prüften Deklaration von Inhalts - und Zusatzstoffen, aber auch auf den Gehalt an uner -

wünschten Stoffen (z.B. Schwermetalle). Sonstige Beanstandungen wurden aufgrund von

Kennzeichnungsmängeln unterschiedlicher Art vorgenommen. Überprüft wurden alle Arten

von Futtermittelerzeugnissen (Zusatzstoffe, Vormischungen, Ergänzungsfuttermittel, Allein -

futtermittel, etc.) sowohl bei Herstellern als auch im Handel im gesamten Bundesgebiet, wo -

bei sich die Frequenz der Kontrollen weitgehend an der Firmengröße orientiert. Auffallende

Häufungen von Verstößen gegen futtermittelrechtliche Bestimmungen bei bestimmten Her -

stellern oder Händlern wurden nicht beobachtet.

 

Zu Frage 8:

 

Die erforderlichen personellen Ressourcen werden durch interne Umschichtungen zur Ver -

fügung gestellt; die Umstrukturierungsmaßnahmen werden darauf Bedacht nehmen.

 

Zu Frage 9:

 

Zusätzliches Personal im Bereich Futtermittelkontrolle:

                Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft            3 Personen

                Bundesamt für Agrarbiologie, Linz                                 3 Personen

 

Ansonsten sollte mit den vorhandenen Ressourcen das Auslangen gefunden werden.

Zu Frage 10:

 

Spezielle Einzelanalysen, wie z.B. Dioxin, werden bereits an private Labors (Forschungs -

zentrum Seibersdorf, Umweltbundesamt, Forschungsgesellschaft für technischen Umwelt -

schutz, LUFA's in Deutschland, etc.) vergeben, wobei streng darauf geachtet wird, dass die -

se Institutionen über die entsprechende, in Ringversuchen nachgewiesene, Qualifikation

verfügen. Da die Vergabe von Analysen an private Labors von den eigenen technischen

Möglichkeiten abhängt und daher keine kontinuierliche Vergabe erfolgt, kann zu den genau -

en kosten keine Aussage getroffen werden. Die Kosten der durchgeführten Dioxinuntersu -

chungen im Rahmen der Untersuchungen von 1999 betrugen ATS 2,226.698,--.