1615/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30-01-2001

 

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1679/J - NR/2000, betreffend in der

Vergangenheit geplante hochrangige Straßenbauten im Ennstal, die die

Abgeordneten Lichtenberger und FreundInnen am 14. Dezember 2000 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Auf Grund der Rechtslage und der bisher abgewickelten Verfahren erscheint die

Ennstrasse rechtlich durchsetzbar, wobei nicht abschätzbar ist, wie lange die

Verfahren, insbesondere die nach europäischem Recht, dauern werden.

 

Zu Frage 2:

In Österreich wird schon seit mehreren Jahren versucht, eine umweltgerechte

Verkehrsplanung zu gewährleisten und diese wird selbstverständlich auch für das

Ennstal angewandt.

 

Zu Frage 3:

Auf der Grundlage der GSD - Studie wäre es sinnvoll, die in dieser Studie

angesprochene verkehrsübergreifende Korridoruntersuchung im gesamten Abschnitt

zwischen Radstadt und Liezen in Abstimmung mit den Ländern Salzburg und

Steiermark einzuleiten.

 

Zu Frage 4:

Erfahrungsgemäß ist ein LKW - Fahrverbot wegen des geltenden EU - Rechtes nicht

umsetzbar.

 

Zu Frage 5:

Die Finanzierung der Ennstrasse ist im Bundesstraßenbudget verankert. Falls eine

Alternative in diesem Bereich verordnet werden sollte, wird diese ebenfalls aus dem

Bundesstraßenbudget zu finanzieren sein.

Zu Frage 6:

Ein Gespräch mit Herrn Landeshauptmann - Stellvertreter Schöggl, in dem unter

anderem auch dieses Thema erörtert wird, wird in Kürze stattfinden.

 

Zu Frage 7:

Diese Vergleiche werden sich aus der oben angesprochenen Untersuchung ergeben.

 

Zu Frage 8:

Entsprechend des Verkehrsprotokolls zur Alpenkonvention werden die notwendigen

Randbedingungen und Auflagen aus dieser Konvention einzuhalten sein.