1615/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30-01-2001
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1679/J - NR/2000, betreffend in der
Vergangenheit geplante hochrangige Straßenbauten im Ennstal, die die
Abgeordneten Lichtenberger und FreundInnen am 14. Dezember 2000 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Auf Grund der Rechtslage und der bisher abgewickelten Verfahren erscheint die
Ennstrasse rechtlich durchsetzbar, wobei nicht abschätzbar ist, wie lange die
Verfahren, insbesondere die nach europäischem Recht, dauern werden.
Zu Frage 2:
In Österreich wird schon seit mehreren Jahren versucht, eine umweltgerechte
Verkehrsplanung zu gewährleisten und diese wird selbstverständlich auch für das
Ennstal angewandt.
Zu Frage 3:
Auf der Grundlage der GSD - Studie wäre es sinnvoll, die in dieser Studie
angesprochene verkehrsübergreifende Korridoruntersuchung im gesamten Abschnitt
zwischen Radstadt und Liezen in Abstimmung mit den Ländern Salzburg und
Steiermark einzuleiten.
Zu Frage 4:
Erfahrungsgemäß ist ein LKW - Fahrverbot wegen des geltenden EU - Rechtes nicht
umsetzbar.
Zu Frage 5:
Die Finanzierung der Ennstrasse ist im Bundesstraßenbudget verankert. Falls eine
Alternative in diesem Bereich verordnet werden sollte, wird diese ebenfalls aus dem
Bundesstraßenbudget zu finanzieren sein.
Zu Frage 6:
Ein Gespräch mit Herrn Landeshauptmann - Stellvertreter Schöggl, in dem unter
anderem auch dieses Thema erörtert wird, wird in Kürze stattfinden.
Zu Frage 7:
Diese Vergleiche werden sich aus der oben angesprochenen Untersuchung ergeben.
Zu Frage 8:
Entsprechend des Verkehrsprotokolls zur Alpenkonvention werden die notwendigen
Randbedingungen und Auflagen aus dieser Konvention einzuhalten sein.