1617/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30-01-2001

 

BUNDESMINISTERIUM FOR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen haben am 30.

November 2000 unter der Nr. 1610/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Werkverträge" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3

 

Einleitend weise ich - wie schon in der Beantwortung der teilweise zum gleichen Thema

ergangenen Anfrage Nr. 1392/J - darauf hin, dass Werkverträge für Studien, die auf einem

gesetzlichen Auftrag beruhen (wie zum Beispiel die Expertise des Wirtschaftsforschungs -

institutes zur Niederlassungsverordnung), Übersetzungen oder Werkverträge, die die laufende

Routinetätigkeit des Ministeriums betreffen, wohl nicht unter die in Frage 1 angeführten

Begriffsbestimmungen fallen und daher in der Beantwortung auch nicht aufscheinen.

 

Hinsichtlich der Werkverträge, die Teil von Informations - , Werbe - oder Imagekampagnen

sind, verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 1392/J.

 

Darüber hinaus wurden im Bereich meiner Zentralstelle folgende Werkverträge, die

Reformaßnahmen betreffen und gutachterlichen oder beratenden Charakter haben,

abgeschlossen:

Vier Werkverträge mit Universitätsprofessoren aus dem Bereich der Rechtswissenschaften im

Zuge des Projektes "Kriminaldienstreform". Die Gesamtkosten hiefür betrugen 161.500

Schilling.

 

Davon betreffen zwei Verträge die Beratung betreffend "Legistische Maßnahmen für die

Einrichtung eines Bundeskriminalamtes" wobei die Beratungstätigkeit für die Monate August

und September 2000 im Ausmaß von höchstens 20 Stunden je Monat vereinbart wurde.

 

Mit zwei weiteren Universitätsprofessoren wurden Werkverträge mit einer fixen

Stundenvergütung im Ausmaß von jeweils höchstens 40 Stunden zur Erstellung schriftlicher

Stellungnahmen zu verfassungsrechtlichen Fragen im Hinblick auf die Errichtung eines

Bundeskriminalamtes abgeschlossen.

 

Es wurden keine Inserate in elektronischen oder Printmedien geschaltet.

 

Zu Frage 4

 

Derzeit befindet sich eine Ausschreibung für das Funkprojekt "ADONIS -

Projektunterstützung" in Vorbereitung. Gegenstand des Vertrages wird die umfassende

begleitende Projektbetreuung sein.

 

Zu Frage 5

 

Im Bereich der Zentralleitung erfolgt für Ausgaben, die aus dem Abschluss der angeführten

Werkverträge entstehen, keine spezifische Dotierung bei eigenen Verrechnungspositionen.

 

Die Kosten werden im Sinne der Bestimmungen des Ansatz - und Kontenplanes des Bundes

bei den sachlich vorgegebenen VA - Posten des VA - Ansatzes 1/11008 verrechnet.