1621/AB XXI.GP
Eingelangt am: 31-01-2001
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1591/J betreffend
Verteilungswirkung der Maßnahmen der Bundesregierung, welche die Abgeordneten
Silhavy und Genossen am 29. November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2a, 4 bis 6 der Anfrage:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 1589/J durch den
Herrn Bundesminister für Finanzen.
Antwort zu Punkt 2b der Anfrage:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 1590/J durch den
Herrn Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen.
Antwort zu Punkt 2c der Anfrage:
Diese Maßnahme trifft in stärkerem Maße Personen, die oft Job wechseln; davon
sind vor allem jüngere, flexiblere Arbeitnehmer, die meist noch wenig verdienen,
betroffen.
Die Urlaubsaliquotierung sollte keine Belastung darstellen, da Urlaub Leistung für
erbrachte Arbeitsleistung darstellt und bei vorzeitigem Ausscheiden noch keine
Leistung des Arbeitnehmers erbracht wurde.
Bezüglich Entfall des Postensuchtages bei Selbstkündigung: Arbeitnehmer kündigen
ihren Arbeitsplatz grundsätzlich erst in jenem Zeitpunkt, in dem sie bereits eine
andere Stelle gefunden haben, sodass der Entfall des Postensuchtages bei
Selbstkündigung in keinem der Einkommensdrittel zu einer Belastung führen wird.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Verteilungspolitisch wird die Einführung eines Sockelbetrages, orientiert an der
Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, höhere Unterstützungsleistungen beim
Arbeitslosengeld in Niedriglohngruppen nach sich ziehen. Dies bedeutet eine
Verschiebung der Einkommensverteilung zugunsten des unteren
Einkommensdrittels der ALG - Bezieher und damit die Erreichung eines von der
Bundesregierung angestrebten sozialpolitischen Ziels.
Die konkrete Einführung des seit Jahren geforderten neuen Arbeitzeitmodells in der
Tourismuswirtschaft, die Vereinheitlichung der Nettoersatzquote und der damit
verbundenen Abschaffung der komplizierten Lohnklassensystematik, die
Vereinheitlichung der Familienzuschläge, und nicht zuletzt die schon
angesprochene Einführung eines Sockelbetrages, orientiert an der Höhe des
Ausgleichszulagenrichtsatzes, hat jedenfalls einen Fortschritt an
Verteilungsgerechtigkeit, Transparenz und eine wesentliche
Verwaltungsvereinfachung zur Folge; sie bedeutet darüber hinaus auch, dass
zustehende Transfers rascher und präzise angewiesen werden können.
Flankiert werden diese Maßnahmen durch die unveränderte Aufrechterhaltung des
Rekordbudgets 2000 für aktive Arbeitsmarktpolitik auch im Jahr 2001, i.b. auch
durch aktivierende Initiativen der Arbeitsmarktpolitik, indem passive
Unterstützungsleistungen für
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik herangezogen
werden. Dies bedeutet - trotz der notwendigen Budgetkonsolidierung des
Bundeshaushalts - vor dem Hintergrund stetig sinkender Arbeitslosenzahlen einen
wichtigen Beitrag zur Rückkehr zur Vollbeschäftigung in Österreich.