1621/AB XXI.GP

Eingelangt am: 31-01-2001

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1591/J betreffend

Verteilungswirkung der Maßnahmen der Bundesregierung, welche die Abgeordneten

Silhavy und Genossen am 29. November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1, 2a, 4 bis 6 der Anfrage:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 1589/J durch den

Herrn Bundesminister für Finanzen.

 

Antwort zu Punkt 2b der Anfrage:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 1590/J durch den

Herrn Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen.

 

Antwort zu Punkt 2c der Anfrage:

 

Diese Maßnahme trifft in stärkerem Maße Personen, die oft Job wechseln; davon

sind vor allem jüngere, flexiblere Arbeitnehmer, die meist noch wenig verdienen,

betroffen.

Die Urlaubsaliquotierung sollte keine Belastung darstellen, da Urlaub Leistung für

erbrachte Arbeitsleistung darstellt und bei vorzeitigem Ausscheiden noch keine

Leistung des Arbeitnehmers erbracht wurde.

Bezüglich Entfall des Postensuchtages bei Selbstkündigung: Arbeitnehmer kündigen

ihren Arbeitsplatz grundsätzlich erst in jenem Zeitpunkt, in dem sie bereits eine

andere Stelle gefunden haben, sodass der Entfall des Postensuchtages bei

Selbstkündigung in keinem der Einkommensdrittel zu einer Belastung führen wird.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Verteilungspolitisch wird die Einführung eines Sockelbetrages, orientiert an der

Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, höhere Unterstützungsleistungen beim

Arbeitslosengeld in Niedriglohngruppen nach sich ziehen. Dies bedeutet eine

Verschiebung der Einkommensverteilung zugunsten des unteren

Einkommensdrittels der ALG - Bezieher und damit die Erreichung eines von der

Bundesregierung angestrebten sozialpolitischen Ziels.

 

Die konkrete Einführung des seit Jahren geforderten neuen Arbeitzeitmodells in der

Tourismuswirtschaft, die Vereinheitlichung der Nettoersatzquote und der damit

verbundenen Abschaffung der komplizierten Lohnklassensystematik, die

Vereinheitlichung der Familienzuschläge, und nicht zuletzt die schon

angesprochene Einführung eines Sockelbetrages, orientiert an der Höhe des

Ausgleichszulagenrichtsatzes, hat jedenfalls einen Fortschritt an

Verteilungsgerechtigkeit, Transparenz und eine wesentliche

Verwaltungsvereinfachung zur Folge; sie bedeutet darüber hinaus auch, dass

zustehende Transfers rascher und präzise angewiesen werden können.

 

Flankiert werden diese Maßnahmen durch die unveränderte Aufrechterhaltung des

Rekordbudgets 2000 für aktive Arbeitsmarktpolitik auch im Jahr 2001, i.b. auch

durch aktivierende Initiativen der Arbeitsmarktpolitik, indem passive

Unterstützungsleistungen für Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik herangezogen

werden. Dies bedeutet - trotz der notwendigen Budgetkonsolidierung des

Bundeshaushalts - vor dem Hintergrund stetig sinkender Arbeitslosenzahlen einen

wichtigen Beitrag zur Rückkehr zur Vollbeschäftigung in Österreich.