1624/AB XXI.GP
Eingelangt am: 31-01-2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Silhavy
und GenossInnen, betreffend die Finanzierung der sozialen Krankenversicherung
(Nr.1647/J), wie folgt:
Zur Frage 1:
Eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass die endgültigen Gebarungsergebnisse für das
Geschäftsjahr 2000 erst mit der Vorlage der Rechnungsabschlüsse für das Jahr 2000 per
31 .Mai 2001 bekannt sind. Auch die Zahlen der vorläufigen Erfolgsrechnungen für den
Zeitraum 1.1.2000 bis 31.12.2000, die noch Schätzelemente beinhalten, sind erst per
15.2.2001 verfügbar.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Beantwortung der Frage nach dem finanziellen
Abgang der einzelnen Träger der Krankenversicherung im Jahr 2000 daher nur auf Basis
der für den Zeitraum 1.1.2000 bis 30.9.2000 erstellten vorläufigen Erfolgsrechnung er -
folgen, die neben Buchwerten auch noch Schätzelemente enthält. Die Hochrechnung der
drei Quartale dieser vorläufigen Erfolgsrechnung auf Jahresbasis ergibt fir den Bereich der
Krankenversicherung einen kumulierten vorläufigen Abgang in der Höhe von rd. 4,9
Mrd. S, dessen Verteilung auf die einzelnen Krankenversicherungsträger in der Beilage zu
Frage 1 dargestellt ist.
Zur Frage 2:
Bei der Bedeckung des Abganges 2000 ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen
Krankenversicherungsträgern, die am Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger
beteiligt sind und den Trägern, die in diesem Fonds nicht einbezogen sind.
Von den elf am Fonds beteiligten Krankenversicherungsträgern sind die Niederöster -
reichische, die Oberösterreichische, die Salzburger und die Vorarlberger Gebietskranken -
kasse sowie die Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues noch in der Lage, die
Abgänge aus eigener Kraft abzudecken. Die am Fonds beteiligten liquiditätsschwachen,
über keine Allgemeine Rücklage mehr verfügenden Träger benötigen zur zumindest teil -
weisen Abdeckung ihrer negativen Gebarungsergebnisse Zuwendungen von mehr als 1
Milliarde S aus dem Ausgleichsfonds. Zu dieser Gruppe zählen die Wiener, die Burgen -
ländische, die Steiermärkische, die Kärntner und die Tiroler Gebietskrankenkasse.
Zu den Versicherungsträgern, die nicht dem Ausgleichsfonds der Krankenversicherungs -
träger zugehörig sind, ist folgendes anzumerken:
Die Gruppe der Betriebskrankenkassen wird im Jahr 2000 in Summe positiv gebaren.
Die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten und die Versicherungsanstalt der
österreichischen Eisenbahnen verfügen noch über die Mittel, um den voraussichtlichen
Gebarungsabgang 2000 aus eigener Kraft zu finanzieren.
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, die bereits ein negatives Reinvermögen im
Zweig Krankenversicherung auszuweisen hat, kann den für das Jahr 2000 zu erwartenden
finanziellen Abgang nicht mehr aus eigenen Reserven abdecken. Der Gesetzgeber hat
allerdings bereits Maßnahmen zur Sanierung der finanziellen Situation der bäuerlichen
Krankenversicherung ergriffen wie z.B. die Aufnahme der Anstalt in den Kreis der dem
Ausgleichs fonds zugehörigen Krankenversicherungsträger ab dem Jahr 2001, die neben
den (in Frage 4 angeführten) generellen Maßnahmen eine positiven Beitrag zur finanziellen
Stabilisierung leisten sollen.
Zur Frage 3:
Eine nach Krankenversicherungsträgern aufgeschlüsselte Prognose der finanziellen Ge -
barung der Jahre 2001, 2002 und 2003 ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da
die wesentlichen Parameter für die Aufwandsentwicklung im Bereich der Krankenver -
sicherung noch nicht ausreichend determiniert sind. So liegen z.B. die im Rahmen der
Vertragspartnerverhandlungen festzulegenden Tarife noch nicht für alle Bereiche vor und
stehen auch die Prognosen über die Auswirkungen der Vielzahl an getroffenen Maß -
nahmen auf die Frequenzentwicklung in den einzelnen Leistungsbereichen noch aus.
Eine erste fundierte Vorschau über die Entwicklung der finanziellen Gebarung der
einzelnen Krankenversicherungsträger im Jahr 2001 wird frühestens ab 15 Februar 2001
vorliegen. Zu diesem Termin sind die Voranschläge gemäß § 19 der Rechnungsvor -
schriften für das Jahr 2001 vorzulegen, die eine nach Einzelpositionen aufgegliederte
Ergebnisvorschau samt detaillierten Erläuterungen zu den Ursachen der Gebarungsent -
wicklung beinhalten.
Zur Frage 4:
Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Bundesregierung bereits am
14. April 2000 den Krankenkassen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung einen Sanierungs -
auftrag mit folgenden Grundsätzen erteilt:
- keine Einschränkung medizinischer Leistungen,
- keine Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge,
- kein Selbstbehalt bei niedergelassenen Ärzten.
Stattdessen:
- Kürzungen im Verwaltungsaufwand,
- Dämpfung der Arzneimittelkosten,
- Lenkungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Patienten in verstärktem Ausmaß bei nieder -
gelassenen Ärzten zu versorgen und damit die Frequenz in Spitalsambulanzen zu redu -
zieren.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens enthält das am 5. Juli 2000 vom Nationalrat beschlossene
Sozialrechts - Änderungsgesetz 2000 folgende Einzelmaßnahmen:
- Anhebung der Rezeptgebühr auf 55 S,
- Einsparungen bei den über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehenden
satzungsmäßigen
Mehrleistungen,
- Einführung eines 20%igen Selbstbehaltes bei Vertragsabschluss Psychotherapie,
- Aufhebung des Sonderwochengeldes im B - KUVG,
- Einrichtung eines versicherungsträgerübergreifenden Controllings,
- Stärkung des Kostenbewusstseins der Versicherten (Pflicht der Krankenversicherungs -
träger, die Versicherten jährlich über die für sie und ihre Angehörigen erbrachten
Sachleistungen zu informieren),
- Behandlungsbeiträge für ambulante Spitalsbehandlung,
- Einfrieren des Verwaltungsaufwandes, wobei jedoch die zukunftsorientierten Projekte
der flächendeckenden Einführung der Sozialversicherungs - Chipkarten und der Fort -
entwicklung der EDV samt Implementierung der Standardprodukte nicht gefährdet
werden dürfen.
Daruber hinaus stehe ich ständig in Kontakt mit den führenden Funktionären der gesetz -
lichen Sozialversicherung, um mit ihnen gemeinsam Lösungsvorschläge für die künftige
Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung zu erarbeiten.
Zur Frage 5:
Die Pflichtversicherung war immer ein grundsätzliches Wesensmerkmal der gesetzlichen
Sozialversicherung. Sollte in diesem Bereich eine Änderung befürwortet werden, so wären
deren Vorzüge gegenüber dem bisherigen System klar zu umschreiben. Gerade um in
dieser Beziehung Klarheit zu schaffen, wird zu Beginn dieses Jahres eine Arbeitsgruppe in
meinem Ressort zusammentreten, welche die Vor - und Nachteile der Pflichtversicherung
gegenüber einem anderen System, insbesondere jenem der Versicherungspflicht, darstellen
soll. Die weitere Vorgangsweise hängt von den Ergebnissen der Beratungen dieser
Arbeitsgruppe ab. Änderungen werden dann angestrebt werden, wenn dadurch Ver -
besserungen im Vergleich zur derzeitigen sozialversicherungsrechtlichen Situation herbei -
geführt werden können.
Zur Frage 1 Beilage zu 1647/J - NRI2000
Gebarungsergebnisse der sozialen Krankenversicherung 2000
Ergebnisse der vorläufigen Erfolgsrechnung
für den Zeitraum 1.1 - 30.9.2000
hochgerechnet auf Jahresbasis
Krankenversicherungs- träger |
Hochgerechnete jahresergebnisse in Mio. S |
GKK Wien GKK Niederösterreich GKK Burgenland GKK Oberösterreich GKK Steiermark GKK Kärnten GKK Salzburg GKK Tirol GKK Vorarlberg |
-1.228,3 -737,6 -76,9 -35,3 -721,3 -249,5 -101,9 -299,5 -82,7 |
Alle GKK |
-3.533,0 |
Alle BKK VA d.ö.Bergbaues VA d.ö.Eisenbahnen VA öff.Bediensteter SVA d.gew.Wirtschaft SVA d.Bauern |
+2,5 -27,5 -178,7 -395,1 +196,3 -920,8 |
KV - insgesamt |
-4,856,3 |