1624/AB XXI.GP

Eingelangt am: 31-01-2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Silhavy

und GenossInnen, betreffend die Finanzierung der sozialen Krankenversicherung

(Nr.1647/J), wie folgt:

 

Zur Frage 1:

 

Eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass die endgültigen Gebarungsergebnisse für das

Geschäftsjahr 2000 erst mit der Vorlage der Rechnungsabschlüsse für das Jahr 2000 per

31 .Mai 2001 bekannt sind. Auch die Zahlen der vorläufigen Erfolgsrechnungen für den

Zeitraum 1.1.2000 bis 31.12.2000, die noch Schätzelemente beinhalten, sind erst per

15.2.2001 verfügbar.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Beantwortung der Frage nach dem finanziellen

Abgang der einzelnen Träger der Krankenversicherung im Jahr 2000 daher nur auf Basis

der für den Zeitraum 1.1.2000 bis 30.9.2000 erstellten vorläufigen Erfolgsrechnung er -

folgen, die neben Buchwerten auch noch Schätzelemente enthält. Die Hochrechnung der

drei Quartale dieser vorläufigen Erfolgsrechnung auf Jahresbasis ergibt fir den Bereich der

Krankenversicherung einen kumulierten vorläufigen Abgang in der Höhe von rd. 4,9

Mrd. S, dessen Verteilung auf die einzelnen Krankenversicherungsträger in der Beilage zu

Frage 1 dargestellt ist.

Zur Frage 2:

 

Bei der Bedeckung des Abganges 2000 ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen

Krankenversicherungsträgern, die am Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger

beteiligt sind und den Trägern, die in diesem Fonds nicht einbezogen sind.

Von den elf am Fonds beteiligten Krankenversicherungsträgern sind die Niederöster -

reichische, die Oberösterreichische, die Salzburger und die Vorarlberger Gebietskranken -

kasse sowie die Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues noch in der Lage, die

Abgänge aus eigener Kraft abzudecken. Die am Fonds beteiligten liquiditätsschwachen,

über keine Allgemeine Rücklage mehr verfügenden Träger benötigen zur zumindest teil -

weisen Abdeckung ihrer negativen Gebarungsergebnisse Zuwendungen von mehr als 1

Milliarde S aus dem Ausgleichsfonds. Zu dieser Gruppe zählen die Wiener, die Burgen -

ländische, die Steiermärkische, die Kärntner und die Tiroler Gebietskrankenkasse.

Zu den Versicherungsträgern, die nicht dem Ausgleichsfonds der Krankenversicherungs -

träger zugehörig sind, ist folgendes anzumerken:

Die Gruppe der Betriebskrankenkassen wird im Jahr 2000 in Summe positiv gebaren.

Die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten und die Versicherungsanstalt der

österreichischen Eisenbahnen verfügen noch über die Mittel, um den voraussichtlichen

Gebarungsabgang 2000 aus eigener Kraft zu finanzieren.

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, die bereits ein negatives Reinvermögen im

Zweig Krankenversicherung auszuweisen hat, kann den für das Jahr 2000 zu erwartenden

finanziellen Abgang nicht mehr aus eigenen Reserven abdecken. Der Gesetzgeber hat

allerdings bereits Maßnahmen zur Sanierung der finanziellen Situation der bäuerlichen

Krankenversicherung ergriffen wie z.B. die Aufnahme der Anstalt in den Kreis der dem

Ausgleichs fonds zugehörigen Krankenversicherungsträger ab dem Jahr 2001, die neben

den (in Frage 4 angeführten) generellen Maßnahmen eine positiven Beitrag zur finanziellen

Stabilisierung leisten sollen.

 

Zur Frage 3:

 

Eine nach Krankenversicherungsträgern aufgeschlüsselte Prognose der finanziellen Ge -

barung der Jahre 2001, 2002 und 2003 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da

die wesentlichen Parameter für die Aufwandsentwicklung im Bereich der Krankenver -

sicherung noch nicht ausreichend determiniert sind. So liegen z.B. die im Rahmen der

Vertragspartnerverhandlungen festzulegenden Tarife noch nicht für alle Bereiche vor und

stehen auch die Prognosen über die Auswirkungen der Vielzahl an getroffenen Maß -

nahmen auf die Frequenzentwicklung in den einzelnen Leistungsbereichen noch aus.

Eine erste fundierte Vorschau über die Entwicklung der finanziellen Gebarung der

einzelnen Krankenversicherungsträger im Jahr 2001 wird frühestens ab 15 Februar 2001

vorliegen. Zu diesem Termin sind die Voranschläge gemäß § 19 der Rechnungsvor -

schriften für das Jahr 2001 vorzulegen, die eine nach Einzelpositionen aufgegliederte

Ergebnisvorschau samt detaillierten Erläuterungen zu den Ursachen der Gebarungsent -

wicklung beinhalten.

 

Zur Frage 4:

 

Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Bundesregierung bereits am

14. April 2000 den Krankenkassen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung einen Sanierungs -

auftrag mit folgenden Grundsätzen erteilt:

- keine Einschränkung medizinischer Leistungen,

- keine Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge,

- kein Selbstbehalt bei niedergelassenen Ärzten.

Stattdessen:

- Kürzungen im Verwaltungsaufwand,

- Dämpfung der Arzneimittelkosten,

- Lenkungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Patienten in verstärktem Ausmaß bei nieder -

  gelassenen Ärzten zu versorgen und damit die Frequenz in Spitalsambulanzen zu redu -

  zieren.

 

Zur Umsetzung dieses Vorhabens enthält das am 5. Juli 2000 vom Nationalrat beschlossene

Sozialrechts - Änderungsgesetz 2000 folgende Einzelmaßnahmen:

- Anhebung der Rezeptgebühr auf 55 S,

- Einsparungen bei den über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehenden

   satzungsmäßigen Mehrleistungen,

- Einführung eines 20%igen Selbstbehaltes bei Vertragsabschluss Psychotherapie,

- Aufhebung des Sonderwochengeldes im B - KUVG,

- Einrichtung eines versicherungsträgerübergreifenden Controllings,

- Stärkung des Kostenbewusstseins der Versicherten (Pflicht der Krankenversicherungs -

  träger, die Versicherten jährlich über die für sie und ihre Angehörigen erbrachten

  Sachleistungen zu informieren),

- Behandlungsbeiträge für ambulante Spitalsbehandlung,

- Einfrieren des Verwaltungsaufwandes, wobei jedoch die zukunftsorientierten Projekte

  der flächendeckenden Einführung der Sozialversicherungs - Chipkarten und der Fort -

  entwicklung der EDV samt Implementierung der Standardprodukte nicht gefährdet

  werden dürfen.

Daruber hinaus stehe ich ständig in Kontakt mit den führenden Funktionären der gesetz -

lichen Sozialversicherung, um mit ihnen gemeinsam Lösungsvorschläge für die künftige

Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung zu erarbeiten.

 

Zur Frage 5:

 

Die Pflichtversicherung war immer ein grundsätzliches Wesensmerkmal der gesetzlichen

Sozialversicherung. Sollte in diesem Bereich eine Änderung befürwortet werden, so wären

deren Vorzüge gegenüber dem bisherigen System klar zu umschreiben. Gerade um in

dieser Beziehung Klarheit zu schaffen, wird zu Beginn dieses Jahres eine Arbeitsgruppe in

meinem Ressort zusammentreten, welche die Vor - und Nachteile der Pflichtversicherung

gegenüber einem anderen System, insbesondere jenem der Versicherungspflicht, darstellen

soll. Die weitere Vorgangsweise hängt von den Ergebnissen der Beratungen dieser

Arbeitsgruppe ab. Änderungen werden dann angestrebt werden, wenn dadurch Ver -

besserungen im Vergleich zur derzeitigen sozialversicherungsrechtlichen Situation herbei -

geführt werden können.

Zur Frage 1                                                                        Beilage zu 1647/J - NRI2000

 

 

 

Gebarungsergebnisse der sozialen Krankenversicherung 2000

Ergebnisse der vorläufigen Erfolgsrechnung

für den Zeitraum 1.1 - 30.9.2000

hochgerechnet auf Jahresbasis

 

Krankenversicherungs-

träger

Hochgerechnete

jahresergebnisse

in Mio. S

GKK Wien

GKK Niederösterreich

GKK Burgenland

GKK Oberösterreich

GKK Steiermark

GKK Kärnten

GKK Salzburg

GKK Tirol

GKK Vorarlberg

-1.228,3

-737,6

-76,9

-35,3

-721,3

-249,5

-101,9

-299,5

-82,7

Alle GKK

-3.533,0

Alle BKK

VA d.ö.Bergbaues

VA d.ö.Eisenbahnen

VA öff.Bediensteter

SVA d.gew.Wirtschaft

SVA d.Bauern

+2,5

-27,5

-178,7

-395,1

+196,3

-920,8

KV - insgesamt

-4,856,3