1632/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.02.2001
Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kräuter und Kollegen vom 6. Dezember
2000, Nr. 1636/J, betreffend tier - und naturzerstörerischen „Jetbootebetrieb“ auf österreichi -
schen Flüssen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zunächst möchte ich festhalten, dass mir in dieser Angelegenheit keine Zuständigkeit zu -
kommt, da einerseits die Genehmigung des Betriebes von Wasserfahrzeugen in den Res -
sortbereich der Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fällt und in
mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen wird und andererseits Fragen der Fischerei in die
Zuständigkeit der Länder fallen.
Zu den Fragen 1 und 2:
Hiezu können keine generellen Aussagen getroffen werden.
Die Bewertung der angesprochenen Problematik hat unter Berücksichtigung der jeweiligen
Gewässersituation zu erfolgen.
Um mögliche Auswirkungen auf Nase und Äsche konkret abschätzen zu können müssten
detaillierte Gutachten erstellt werden.
Zu Frage 3:
Ja
Zu den Fragen 4 bis 6:
Das Vorliegen oder Fehlen von ausreichenden Unterlagen bzw. Daten für die Beurteilung der
konkreten Situation ist im jeweiligen Verfahren zu klären.
Zusätzliche Unterlagen und Daten sind immer hilfreich, die Notwendigkeit für umfangreiche
wissenschaftliche, gewässerökologische Untersuchungen im Stadtgebiet von Salzburg an
der Salzach wird aber nicht als unumgänglich betrachtet, da die gewässerökologische und
fischereiliche Situation an der Salzach im angesprochenen Gebiet im Wesentlichen bekannt
ist.
Über eine Genehmigung oder ein Verbot des Betriebes von Jetbooten auf bestimmten Ge -
wässerabschnitten, so auch auf dem fraglichen Abschnitt der Salzach, hat die Landesschiff -
fahrtspolizei zu befinden.
Zu Frage 7:
Dies ist keine Frage der Vollziehung, die in meine Ressortzuständigkeit fällt.
Zu Frage 8:
Schadenersatzansprüche sind im konkreten Verfahren zu klären.
Zu Frage 9:
Zwischen der Frage einer Genehmigung des Jetbootbetriebes einerseits und den periodi -
schen Uferreinigungen, sowie Tier - und Artenschutzprojekten andererseits, sehe ich keinen
Zusammenhang.