1632/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.02.2001

 

Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kräuter und Kollegen vom 6. Dezember

2000, Nr. 1636/J, betreffend tier - und naturzerstörerischen „Jetbootebetrieb“ auf österreichi -

schen Flüssen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zunächst möchte ich festhalten, dass mir in dieser Angelegenheit keine Zuständigkeit zu -

kommt, da einerseits die Genehmigung des Betriebes von Wasserfahrzeugen in den Res -

sortbereich der Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fällt und in

mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen wird und andererseits Fragen der Fischerei in die

Zuständigkeit der Länder fallen.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Hiezu können keine generellen Aussagen getroffen werden.

Die Bewertung der angesprochenen Problematik hat unter Berücksichtigung der jeweiligen

Gewässersituation zu erfolgen.

 

Um mögliche Auswirkungen auf Nase und Äsche konkret abschätzen zu können müssten

detaillierte Gutachten erstellt werden.

Zu Frage 3:

 

Ja

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Das Vorliegen oder Fehlen von ausreichenden Unterlagen bzw. Daten für die Beurteilung der

konkreten Situation ist im jeweiligen Verfahren zu klären.

 

Zusätzliche Unterlagen und Daten sind immer hilfreich, die Notwendigkeit für umfangreiche

wissenschaftliche, gewässerökologische Untersuchungen im Stadtgebiet von Salzburg an

der Salzach wird aber nicht als unumgänglich betrachtet, da die gewässerökologische und

fischereiliche Situation an der Salzach im angesprochenen Gebiet im Wesentlichen bekannt

ist.

 

Über eine Genehmigung oder ein Verbot des Betriebes von Jetbooten auf bestimmten Ge -

wässerabschnitten, so auch auf dem fraglichen Abschnitt der Salzach, hat die Landesschiff -

fahrtspolizei zu befinden.

 

Zu Frage 7:

 

Dies ist keine Frage der Vollziehung, die in meine Ressortzuständigkeit fällt.

 

Zu Frage 8:

 

Schadenersatzansprüche sind im konkreten Verfahren zu klären.

 

Zu Frage 9:

 

Zwischen der Frage einer Genehmigung des Jetbootbetriebes einerseits und den periodi -

schen Uferreinigungen, sowie Tier - und Artenschutzprojekten andererseits, sehe ich keinen

Zusammenhang.