164/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schender, Haller und Kollegen haben am

15.12.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 173/J betreffend "Verwen -

dung der unter dem Titel "Kindergartenmilliarde" bereitgestellten Bundeszuschüsse"

gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

 

ad 1

 

Der Bund gewährte den Ländern in den Budgetjahren 1997/98 sowie 1999/2000

Zweckzuschüsse in der Höhe von jeweils ATS 600 Mio (€ 43,6 Mio) für den Ausbau

und die Förderung von Kinderbetreuungsangeboten, sofern diese Eigenleistungen in

zumindest derselben Höhe erbrachten.

 

Für die Beurteilung der einzelnen Projekte wurden detaillierte Vergaberichtlinien er -

arbeitet. Diese sehen vor, dass die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für

Kinder aller Altersgruppen, insbesondere auch in betrieblichen Angeboten, die Aus -

und Fortbildung von Tagesmüttern/ - vätern und KindergruppenbetreuerIinnen sowie

Maßnahmen zu Verlängerung der Öffnungszeiten und der Integration behinderter

Kinder gefördert werden.

ad 2

 

Den Bundesländern wurden gemäß § 22 Abs, 1 Z 3 Finanzausgleichsgesetz

1997/98 und 1999/2000 jeweils nachstehende Beträge zur Verfügung gestellt:

 

Burgenland           ATS   17,22 Mio (€ 1,26 Mio)

Kärnten                                 ATS   38,82 Mio (€ 2,82 Mio)

Niederösterreich  ATS   98,76 Mio (€ 7,18 Mio)

Oberösterreich     ATS   96,60 Mio (€ 7 Mio)

Salzburg                ATS   36,90 Mio (€ 2,69 Mio)

Steiermark             ATS   82,62 Mio (€ 6 Mio)

Tirol                       ATS   45,60 Mio (€ 3,32 Mio)

Vorarlberg             ATS   24,84 Mio (€ 1,8 Mio)

Wien                      ATS 158,64 Mio (€ 11,53 Mio)

 

ad 3

 

Von diesen insgesamt ATS 1,2 Mrd gewährten Zweckzuschüssen wurden den

Bundesländern bislang ATS 1.066.695.534,- (€ 77.519.787,67) von der

Bundeskommission zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen zuerkannt,

wobei auf die einzelnen Länder folgende Beträge entfallen:

 

Burgenland           ATS   29.050.000,- (€   2.111.145,83)

Kärnten                                 ATS   64.478.600,- (€   4.685.842,60)

Niederösterreich ATS 166.072.646,- (€ 12.068.969,86)

Oberösterreich     ATS 157.799.300,- (€ 11.467.722,36)

Salzburg                ATS   70.939.583,- (€   5.155.380,55)

Steiermark             ATS 164.687.210,- (€ 11.968.286,30)

Tirol                       ATS   82.320.941,- (€   5.982.496,10)

Vorarlberg             ATS   35.064.600,- (€   2.548.243,86)

Wien                      ATS 296.282.654,- (€ 21.531.700,18)

 

Für die Vergabe der verbleibenden Zuschüsse können die Länder entsprechende

Anträge bis längstens 30. Juni 2000 an die Bundeskommission stellen.

 

ad 4

 

Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten bis Ende 1999 insgesamt 29.016

zusätzliche Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden, davon entfallen auf

Burgenland              721

Kärnten                                 1.723

Niederösterreich 9.230

Oberösterreich     3.114

Salzburg                1.153

Steiermark             4.043

Tirol                       2.878

Vorarlberg                806

Wien                      5.348

 

ad 5

 

Die durch die "Kindergartenmilliarde" geschaffenen Plätze tragen jedenfalls nachhal -

tig zur Verbesserung des Betreuungsangebots bei, zumal die Förderungsempfänger

verpflichtet wurden, das Angebot zumindest 10 Jahre lang aufrechtzuerhalten.

 

ad 6

 

Die Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten fällt in die Kompetenz der

Bundesländer und Gemeinden, welche durch lokale und regionale Planung ein

bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicherstellen sollen. Mir liegen daher keine

aktuellen Informationen über allfällige regionale Versorgungsdefizite vor.

 

ad 7

 

Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung und die mangelnde

Treffsicherheit zentraler Planungsaktivitäten beabsichtige ich - abgesehen von der

Fortführung der Kostenbeteiligung des Bundes an den Ausbauaktivitäten - keine

weiteren Maßnahmen.

ad 8, 9 und 10

 

Als 1998 die Fortführung der Kostenbeteiligung des Bundes am Ausbau von Kinder -

betreuungseinrichtungen beschlossen wurde, wurden die Vergaberichtlinien auf

Grund der Erfahrungen der Bundeskommission zur Förderung von Kinderbetreu -

ungseinrichtungen sowie der Bundesländer überarbeitet. Insbesondere wurde die

Förderung auf Angebote der SchülerInnenbetreuung erweitert und Förderschwer -

punkte festgelegt, für die zumindest 50% der Zuschüsse zu verwenden sind. Zu den

Förderschwerpunkten zählen Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren und für

schulpflichtige Kinder, betriebliche Betreuungsangebote sowie gemeindeübergrei -

fende Projekte.

 

ad 11

 

Abgesehen von der - von den Richtlinien vorgegebenen - vermehrten Förderung von

Schwerpunktprojekten lässt sich kein einheitlicher Trend ablesen.

 

ad 12

 

Ob die Kostenbeteiligung des Bundes am Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtun -

gen nach dem Jahr 2000 fortgesetzt wird, wird im Rahmen der Finanzausgleichsver -

handlungen im heurigen Jahr entschieden. Ich werde eine Fortführung jedenfalls

unterstützen.

 

ad 13

 

Da die Mittel für die Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen als Zweckzu -

schüsse im Rahmen des Finanzausgleichs gewährt werden, sind sie nicht Bestand -

teil des Budgets meines Ressorts.