164/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schender, Haller und Kollegen haben am
15.12.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 173/J betreffend "Verwen -
dung der unter dem Titel "Kindergartenmilliarde" bereitgestellten Bundeszuschüsse"
gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
Der Bund gewährte den Ländern in den Budgetjahren 1997/98 sowie 1999/2000
Zweckzuschüsse in der Höhe von jeweils ATS 600 Mio (€ 43,6 Mio) für den Ausbau
und die Förderung von Kinderbetreuungsangeboten, sofern diese Eigenleistungen in
zumindest derselben Höhe erbrachten.
Für die Beurteilung der einzelnen Projekte wurden detaillierte Vergaberichtlinien er -
arbeitet. Diese sehen vor, dass die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für
Kinder aller Altersgruppen, insbesondere auch in betrieblichen Angeboten, die Aus -
und Fortbildung von Tagesmüttern/ - vätern und KindergruppenbetreuerIinnen sowie
Maßnahmen zu Verlängerung der Öffnungszeiten und der Integration behinderter
Kinder gefördert werden.
ad 2
Den Bundesländern wurden gemäß § 22 Abs, 1 Z 3 Finanzausgleichsgesetz
1997/98 und 1999/2000 jeweils nachstehende Beträge zur Verfügung gestellt:
Burgenland ATS 17,22 Mio (€ 1,26 Mio)
Kärnten ATS 38,82 Mio (€ 2,82 Mio)
Niederösterreich ATS 98,76 Mio (€ 7,18 Mio)
Oberösterreich ATS 96,60 Mio (€ 7 Mio)
Salzburg ATS 36,90 Mio (€ 2,69 Mio)
Steiermark ATS 82,62 Mio (€ 6 Mio)
Tirol ATS 45,60 Mio (€ 3,32 Mio)
Vorarlberg ATS 24,84 Mio (€ 1,8 Mio)
Wien ATS 158,64 Mio (€ 11,53 Mio)
ad 3
Von diesen insgesamt ATS 1,2 Mrd gewährten Zweckzuschüssen wurden den
Bundesländern bislang ATS 1.066.695.534,- (€ 77.519.787,67) von der
Bundeskommission zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen zuerkannt,
wobei auf die einzelnen Länder folgende Beträge entfallen:
Burgenland ATS 29.050.000,- (€ 2.111.145,83)
Kärnten ATS 64.478.600,- (€ 4.685.842,60)
Niederösterreich ATS 166.072.646,- (€ 12.068.969,86)
Oberösterreich ATS 157.799.300,- (€ 11.467.722,36)
Salzburg ATS 70.939.583,- (€ 5.155.380,55)
Steiermark ATS 164.687.210,- (€ 11.968.286,30)
Tirol ATS 82.320.941,- (€ 5.982.496,10)
Vorarlberg ATS 35.064.600,- (€ 2.548.243,86)
Wien ATS 296.282.654,- (€ 21.531.700,18)
Für die Vergabe der verbleibenden Zuschüsse können die Länder entsprechende
Anträge bis längstens 30. Juni 2000 an die Bundeskommission stellen.
ad 4
Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten bis Ende 1999 insgesamt 29.016
zusätzliche Kinderbetreuungsplätze
geschaffen werden, davon entfallen auf
Burgenland 721
Kärnten 1.723
Niederösterreich 9.230
Oberösterreich 3.114
Salzburg 1.153
Steiermark 4.043
Tirol 2.878
Vorarlberg 806
Wien 5.348
ad 5
Die durch die "Kindergartenmilliarde" geschaffenen Plätze tragen jedenfalls nachhal -
tig zur Verbesserung des Betreuungsangebots bei, zumal die Förderungsempfänger
verpflichtet wurden, das Angebot zumindest 10 Jahre lang aufrechtzuerhalten.
ad 6
Die Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten fällt in die Kompetenz der
Bundesländer und Gemeinden, welche durch lokale und regionale Planung ein
bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicherstellen sollen. Mir liegen daher keine
aktuellen Informationen über allfällige regionale Versorgungsdefizite vor.
ad 7
Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung und die mangelnde
Treffsicherheit zentraler Planungsaktivitäten beabsichtige ich - abgesehen von der
Fortführung der Kostenbeteiligung des Bundes an den Ausbauaktivitäten - keine
weiteren Maßnahmen.
ad 8, 9 und 10
Als 1998 die Fortführung der Kostenbeteiligung des Bundes am Ausbau von Kinder -
betreuungseinrichtungen beschlossen wurde,
wurden die Vergaberichtlinien auf
Grund der Erfahrungen der Bundeskommission zur Förderung von Kinderbetreu -
ungseinrichtungen sowie der Bundesländer überarbeitet. Insbesondere wurde die
Förderung auf Angebote der SchülerInnenbetreuung erweitert und Förderschwer -
punkte festgelegt, für die zumindest 50% der Zuschüsse zu verwenden sind. Zu den
Förderschwerpunkten zählen Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren und für
schulpflichtige Kinder, betriebliche Betreuungsangebote sowie gemeindeübergrei -
fende Projekte.
ad 11
Abgesehen von der - von den Richtlinien vorgegebenen - vermehrten Förderung von
Schwerpunktprojekten lässt sich kein einheitlicher Trend ablesen.
ad 12
Ob die Kostenbeteiligung des Bundes am Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtun -
gen nach dem Jahr 2000 fortgesetzt wird, wird im Rahmen der Finanzausgleichsver -
handlungen im heurigen Jahr entschieden. Ich werde eine Fortführung jedenfalls
unterstützen.
ad 13
Da die Mittel für die Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen als Zweckzu -
schüsse im Rahmen des Finanzausgleichs gewährt werden, sind sie nicht Bestand -
teil des Budgets meines Ressorts.