1640/AB XXI.GP

Eingelangt am: 5.2.2001

Herbert SCHEIBNFR

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wurm und Genossen haben am 6. Dezember 2000 unter

der Nr. 1637/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,‚Musterungs -

alkoholiker‘ rund um die Conrad - Kaserne in Innsbruck“ gerichtet. Diese Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Der gegenständliche Sachverhalt war bisher lediglich im Bereich des Militärkommandos

Tirol anhängig und ist mir erst durch die vorliegende Anfrage bekannt geworden.

 

Zu 3 bis 5:

 

Um derartige Vorfälle künftig zu vermeiden, wurde an das Militärkommando Tirol die

Weisung erteilt, den Stellungspflichtigen jederzeit zum Zwecke der Nächtigung Einlass in

die Kaserne zu gewähren. Verstoßen Stellungspflichtige in der Folge gegen die Haus -

ordnung, so sind sie zunächst unter Androhung einer Verwaltungsstrafanzeige zu ermahnen.

Bei Erfolglosigkeit der Ermahnung ist eine Verwaltungsstrafanzeige gem. § 59 Abs. 2 des

Wehrgesetzes 1990 zu erstatten.