1640/AB XXI.GP
Eingelangt am: 5.2.2001
Herbert SCHEIBNFR
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wurm und Genossen haben am 6. Dezember 2000 unter
der Nr. 1637/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,‚Musterungs -
alkoholiker‘ rund um die Conrad - Kaserne in Innsbruck“ gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Der gegenständliche Sachverhalt war bisher lediglich im Bereich des Militärkommandos
Tirol anhängig und ist mir erst durch die vorliegende Anfrage bekannt geworden.
Zu 3 bis 5:
Um derartige Vorfälle künftig zu vermeiden, wurde an das Militärkommando Tirol die
Weisung erteilt, den Stellungspflichtigen jederzeit zum Zwecke der Nächtigung Einlass in
die Kaserne zu gewähren. Verstoßen Stellungspflichtige in der Folge gegen die Haus -
ordnung, so sind sie zunächst unter Androhung einer Verwaltungsstrafanzeige zu ermahnen.
Bei Erfolglosigkeit der Ermahnung ist eine Verwaltungsstrafanzeige gem. § 59 Abs. 2 des
Wehrgesetzes 1990 zu erstatten.