1641/AB XXI.GP
Eingelangt am: 5.2.2001
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend „anonyme Anzeige wegen illegaler Weitergabe eines
sichergestellten Dokuments durch Beamte“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die bezughabende anonyme Anzeige langte am 6. Dezember 2000 bei der Staats -
anwaltschaft Wien ein.
Zu 2 und 3:
Die Staatsanwaltschaft Wien hat zur Klärung der Weitergabe der in der Ausgabe Nr.
48/00 der Zeitschrift "FORMAT" veröffentlichten Erhebungsergebnisse den Leiter
der Wirtschaftspolizei zu einer Stellungnahme aufgefordert. Danach bezieht sich der
veröffentlichte Artikel auf einen internen Zwischenbericht der Wirtschaftspolizei vom
20. November 2000. Diesbezüglich hat die Staatsanwaltschaft Wien bereits auf
Grund von Anzeigen von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider und Landesrat Mag.
Ewald Stadler am 30. November 2000 Erhebungen gegen unbekannte Täter wegen
des Verdachtes des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach dem
§ 310 Abs. 1 StGB veranlasst. Die daraufhin von der Wirtschaftspolizei gepflogenen
Erhebungen (Abgabe einer Stellungnahme und Einholung von Stellungnahmen der
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und des Präsidiums der Bundespoli -
zeidirektion Wien) führten zu keinem konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte
Person. Im Hinblick auf den großen im Gelegenheitsverhältnis stehenden Personen -
kreis konnten keine Anhaltspunkte zur zielführenden Ausforschung konkreter Tatver -
dächtiger, die den internen
Zwischenbericht der Wirtschaftspolizei vom
20. November 2000 weitergegeben haben könnten, festgestellt werden. Das Straf -
verfahren gegen unbekannte Täter wurde daher von der Staatsanwaltschaft Wien
am 18. Dezember 2000 gemäß § 412 StPO vorläufig abgebrochen.
Im Übrigen weise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage zur Zl.
1619/J - NR/2000 hin.