1642/AB XXI.GP
Eingelangt am: 5.2.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1639/J - NR/2000, betreffend Sperre der
Tauernschleuse, die die Abgeordneten Schwemlein und Genossinnen am 6.
Dezember 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
Auf Grund der Brandkatastrophe bei der Standseilbahn in Kaprun wurde von der
Obersten Eisenbahnbehörde eine Überprüfung aller öffentlichen Eisenbahn -
unternehmen eingeleitet. Diese Überprüfung bezog sich dabei auf die Frage,
inwieweit die Eisenbahnunternehmen den Verpflichtungen gemäß § 19 Abs. 1 des
Eisenbahngesetzes 1957 nachgekommen sind, wonach die Eisenbahn einschließlich
der Betriebsmittel und des sonstigen Zubehörs unter Berücksichtigung der
Sicherheit, der Ordnung und der Erfordernisse des Eisenbahnbetriebes und des
Eisenbahnverkehrs zu bauen, zu erhalten, zu ergänzen und nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften und der Konzession zu betreiben ist.
Die Oberste Eisenbahnbehörde hat in Ergänzung zu dieser allgemeinen Überprüfung
mit Schreiben vom 17. November 2000 für den 29. November 2000 eine
Verhandlung anberaumt, in deren Rahmen die Sicherheitssituation und die
Maßnahmen der Österreichischen Bundesbahnen für die Autoschleuse Tauerntunnel
beleuchtet werden sollten.
Im Zuge dieser Verhandlung haben die Österreichischen Bundesbahnen festgelegt,
dass wegen der hervorgekommenen Sicherheitsbedenken der Betrieb der Auto -
schleuse Tauerntunnel vorläufig eingestellt wird. Auf Grund dieser Festlegung
bedurfte es seitens der Obersten Eisenbahnbehörde keiner weiteren Prüfung, ob und
gegebenenfalls in welchem Umfang die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3
Eisenbahngesetz 1957 zur Einstellung des Betriebes vorliegen.
Die Oberste Eisenbahnbehörde hat hiezu in einem Schreiben vom 7. Dezember
2000 festgehalten, dass bei entsprechender Vorbereitung der Verhandlung vom 29.
November 2000 sich die für die
Bevölkerung nachteiligen Folgen der sofortigen
Betriebseinstellung der Autoschleuse Tauerntunnel durch die Österreichischen
Bundesbahnen unter Umständen zumindest hätten mindern lassen. Gleichzeitig
wurde mitgeteilt, dass sich die Oberste Eisenbahnbehörde auf Grund der
insbesondere für den Regionalverkehr bestehenden Bedeutung der Autoschleuse
Tauerntunnel laufende Informationen über den wesentlichen Stand der Ausarbeitung
eines neuen Betriebskonzeptes für die Autoschleuse Tauerntunnel erwartet.
Die Österreichischen Bundesbahnen haben mit Schreiben vom 13. Dezember 2000
bzw. vom 14. Dezember 2000 die für eine Aufnahme eines eingeschränkten
Betriebes der Autoschleuse Tauerntunnel ab 15. Dezember 2000 gesetzten und mit
den beteiligten Feuerwehren abgestimmten Maßnahmen mitgeteilt.
Die Wiederinbetriebnahme der Autoschleuse Tauerntunnel wurde von der Obersten
Eisenbahnbehörde zur Kenntnis genommen, jedoch gleichzeitig erneut festgestellt,
dass die Ausarbeitung eines neuen Betriebskonzeptes zwingend erforderlich ist und
das übermittelte Maßnahmenprogramm lediglich als Übergangslösung angesehen
werden kann.
Zu Frage 1:
Grundsätzlich darf ich anmerken, dass nicht der Tauerntunnel sondern
ausschließlich der Betrieb der Autoschleuse Tauerntunnel eingestellt wurde.
Grundlage für die vorübergehende Einstellung der Autoschleuse Tauerntunnel durch
die Österreichischen Bundesbahnen waren aktuelle Sicherheitsanalysen, die im
Lichte der Brandkatastrophe von Kaprun verschiedene Mängel aufgezeigt haben,
deren Beseitigung für eine Weiterführung des Betriebes zwingend erforderlich waren.
Zu Frage 2:
Die Frage des Sicherheitsrisikos beim gemeinsamen Transport von Personen und
Kraftfahrzeugen kann nicht losgelöst von den übrigen Sicherheitsvorkehrungen
beantwortet werden. Die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes bzw. des Eisenbahn -
verkehrs setzt sich aus zahlreichen Detailfragen (die Eintrittswahrscheinlichkeit von
Ereignissen, die Möglichkeiten der Selbstrettung bzw. der Fremdrettung) zusammen.
Zu Frage 3:
Seitens des Landes Kärnten wurde insbesondere die überraschende Einstellung des
Betriebes der Autoschleuse Tauerntunnel kritisiert, nicht jedoch die Tatsache, dass
von den Österreichischen Bundesbahnen zwingend erforderliche Sicherheitsmaß -
nahmen gesetzt wurden.
Zu Fragen 4, 6, 7 und 8:
Die Österreichischen Bundesbahnen haben am 15. Dezember 2000 den Betrieb der
Autoschleuse Tauerntunnel wieder aufgenommen, wobei die Reisenden nicht mehr
in den Kraftfahrzeugen verbleiben, sondern in gesonderten Personenwagen
befördert werden. Dieser Betrieb weist für die regionalen Erfordernisse ausreichende
Kapazitäten auf. Von den Österreichischen Bundesbahnen wird derzeit ein neues
Betriebs - und Sicherheitskonzept
ausgearbeitet.
Zu Frage 5:
Die Österreichischen Bundesbahnen haben bereits vor der vorübergehend verfügten
Sperre der Autoschleuse Tauerntunnel unter anderem in Erwägung gezogen, die
Autotransportwagen mit Feuerlöschern, Lautsprechern und Abstiegshilfen zum
raschen Verlassen der Wagen auszurüsten. Dieses Konzept hätte im Ereignisfall
zwar eine rasche Evakuierung des Zuges ermöglicht, jedoch weder zur Verkürzung
der relativ langen Fluchtwege oder zur Verbesserung der Situation beim so
genannten „Freifahren“ des Tunnels (Zug fährt bei Brand aus dem Tunnel heraus)
beigetragen.
Zu Frage 9:
Die Österreichischen Bundesbahnen haben bereits die Unfälle im Mont Blanc -
Straßentunnel und im Tauern - Straßentunnel zum Anlass genommen, die Sicherheit
in Eisenbahntunnels mit einer Länge von mehr als 1000 Meter zu überprüfen. Nach
der Brandkatastrophe von Kaprun hat mein Ressort die Österreichischen
Bundesbahnen beauftragt, die Überprüfung auch für Tunnel mit einer Länge von 500
bis 1000 Meter durchzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden auf Grundlage
der zum Teil bereits vorliegenden Ergebnisse dieser Überprüfung die Möglichkeiten
einer Realisierung der jeweiligen Maßnahmen ausgearbeitet, wobei jedoch
insbesondere die Frage der Finanzierung zu klären sein wird.
Zu Frage 10:
In Anbetracht der nur vorübergehenden Sperre des Betriebes der Autoschleuse
Tauerntunnel konnten keine Konzepte zur Verringerung allfälliger stärkerer
Belastungen der Landstraßen entwickelt werden, da solche Konzepte höchstens
mittelfristig entsprechende Wirkung zeigen können.