1642/AB XXI.GP

Eingelangt am: 5.2.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1639/J - NR/2000, betreffend Sperre der

Tauernschleuse, die die Abgeordneten Schwemlein und Genossinnen am 6.

Dezember 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil:

Auf Grund der Brandkatastrophe bei der Standseilbahn in Kaprun wurde von der

Obersten Eisenbahnbehörde eine Überprüfung aller öffentlichen Eisenbahn -

unternehmen eingeleitet. Diese Überprüfung bezog sich dabei auf die Frage,

inwieweit die Eisenbahnunternehmen den Verpflichtungen gemäß § 19 Abs. 1 des

Eisenbahngesetzes 1957 nachgekommen sind, wonach die Eisenbahn einschließlich

der Betriebsmittel und des sonstigen Zubehörs unter Berücksichtigung der

Sicherheit, der Ordnung und der Erfordernisse des Eisenbahnbetriebes und des

Eisenbahnverkehrs zu bauen, zu erhalten, zu ergänzen und nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften und der Konzession zu betreiben ist.

 

Die Oberste Eisenbahnbehörde hat in Ergänzung zu dieser allgemeinen Überprüfung

mit Schreiben vom 17. November 2000 für den 29. November 2000 eine

Verhandlung anberaumt, in deren Rahmen die Sicherheitssituation und die

Maßnahmen der Österreichischen Bundesbahnen für die Autoschleuse Tauerntunnel

beleuchtet werden sollten.

 

Im Zuge dieser Verhandlung haben die Österreichischen Bundesbahnen festgelegt,

dass wegen der hervorgekommenen Sicherheitsbedenken der Betrieb der Auto -

schleuse Tauerntunnel vorläufig eingestellt wird. Auf Grund dieser Festlegung

bedurfte es seitens der Obersten Eisenbahnbehörde keiner weiteren Prüfung, ob und

gegebenenfalls in welchem Umfang die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3

Eisenbahngesetz 1957 zur Einstellung des Betriebes vorliegen.

 

Die Oberste Eisenbahnbehörde hat hiezu in einem Schreiben vom 7. Dezember

2000 festgehalten, dass bei entsprechender Vorbereitung der Verhandlung vom 29.

November 2000 sich die für die Bevölkerung nachteiligen Folgen der sofortigen

Betriebseinstellung der Autoschleuse Tauerntunnel durch die Österreichischen

Bundesbahnen unter Umständen zumindest hätten mindern lassen. Gleichzeitig

wurde mitgeteilt, dass sich die Oberste Eisenbahnbehörde auf Grund der

insbesondere für den Regionalverkehr bestehenden Bedeutung der Autoschleuse

Tauerntunnel laufende Informationen über den wesentlichen Stand der Ausarbeitung

eines neuen Betriebskonzeptes für die Autoschleuse Tauerntunnel erwartet.

 

Die Österreichischen Bundesbahnen haben mit Schreiben vom 13. Dezember 2000

bzw. vom 14. Dezember 2000 die für eine Aufnahme eines eingeschränkten

Betriebes der Autoschleuse Tauerntunnel ab 15. Dezember 2000 gesetzten und mit

den beteiligten Feuerwehren abgestimmten Maßnahmen mitgeteilt.

 

Die Wiederinbetriebnahme der Autoschleuse Tauerntunnel wurde von der Obersten

Eisenbahnbehörde zur Kenntnis genommen, jedoch gleichzeitig erneut festgestellt,

dass die Ausarbeitung eines neuen Betriebskonzeptes zwingend erforderlich ist und

das übermittelte Maßnahmenprogramm lediglich als Übergangslösung angesehen

werden kann.

 

Zu Frage 1:

Grundsätzlich darf ich anmerken, dass nicht der Tauerntunnel sondern

ausschließlich der Betrieb der Autoschleuse Tauerntunnel eingestellt wurde.

Grundlage für die vorübergehende Einstellung der Autoschleuse Tauerntunnel durch

die Österreichischen Bundesbahnen waren aktuelle Sicherheitsanalysen, die im

Lichte der Brandkatastrophe von Kaprun verschiedene Mängel aufgezeigt haben,

deren Beseitigung für eine Weiterführung des Betriebes zwingend erforderlich waren.

 

Zu Frage 2:

Die Frage des Sicherheitsrisikos beim gemeinsamen Transport von Personen und

Kraftfahrzeugen kann nicht losgelöst von den übrigen Sicherheitsvorkehrungen

beantwortet werden. Die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes bzw. des Eisenbahn -

verkehrs setzt sich aus zahlreichen Detailfragen (die Eintrittswahrscheinlichkeit von

Ereignissen, die Möglichkeiten der Selbstrettung bzw. der Fremdrettung) zusammen.

 

Zu Frage 3:

Seitens des Landes Kärnten wurde insbesondere die überraschende Einstellung des

Betriebes der Autoschleuse Tauerntunnel kritisiert, nicht jedoch die Tatsache, dass

von den Österreichischen Bundesbahnen zwingend erforderliche Sicherheitsmaß -

nahmen gesetzt wurden.

 

Zu Fragen 4, 6, 7 und 8:

Die Österreichischen Bundesbahnen haben am 15. Dezember 2000 den Betrieb der

Autoschleuse Tauerntunnel wieder aufgenommen, wobei die Reisenden nicht mehr

in den Kraftfahrzeugen verbleiben, sondern in gesonderten Personenwagen

befördert werden. Dieser Betrieb weist für die regionalen Erfordernisse ausreichende

Kapazitäten auf. Von den Österreichischen Bundesbahnen wird derzeit ein neues

Betriebs -  und Sicherheitskonzept ausgearbeitet.

Zu Frage 5:

Die Österreichischen Bundesbahnen haben bereits vor der vorübergehend verfügten

Sperre der Autoschleuse Tauerntunnel unter anderem in Erwägung gezogen, die

Autotransportwagen mit Feuerlöschern, Lautsprechern und Abstiegshilfen zum

raschen Verlassen der Wagen auszurüsten. Dieses Konzept hätte im Ereignisfall

zwar eine rasche Evakuierung des Zuges ermöglicht, jedoch weder zur Verkürzung

der relativ langen Fluchtwege oder zur Verbesserung der Situation beim so

genannten „Freifahren“ des Tunnels (Zug fährt bei Brand aus dem Tunnel heraus)

beigetragen.

 

Zu Frage 9:

Die Österreichischen Bundesbahnen haben bereits die Unfälle im Mont Blanc -

Straßentunnel und im Tauern - Straßentunnel zum Anlass genommen, die Sicherheit

in Eisenbahntunnels mit einer Länge von mehr als 1000 Meter zu überprüfen. Nach

der Brandkatastrophe von Kaprun hat mein Ressort die Österreichischen

Bundesbahnen beauftragt, die Überprüfung auch für Tunnel mit einer Länge von 500

bis 1000 Meter durchzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden auf Grundlage

der zum Teil bereits vorliegenden Ergebnisse dieser Überprüfung die Möglichkeiten

einer Realisierung der jeweiligen Maßnahmen ausgearbeitet, wobei jedoch

insbesondere die Frage der Finanzierung zu klären sein wird.

 

Zu Frage 10:

In Anbetracht der nur vorübergehenden Sperre des Betriebes der Autoschleuse

Tauerntunnel konnten keine Konzepte zur Verringerung allfälliger stärkerer

Belastungen der Landstraßen entwickelt werden, da solche Konzepte höchstens

mittelfristig entsprechende Wirkung zeigen können.