1643/AB XXI.GP

Eingelangt am: 5.2.2001

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am

6. Dezember 2000 unter der Nr. 1648/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend weitere Entwicklung der Förderung zeitgenössischer Kunst in

Österreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Schon von ihrem gesetzlichen Auftrag her werden alle Mittel der Kunstförderung für

zeitgenössische Kunst verwendet. Auch regionale Kulturinitiativen werden seit In -

stallierung einer eigenen Fachabteilung im Jahr 1991 mit Bundesmitteln gefördert,

wobei die Mittel, die hiefür eingesetzt wurden, im Jahr 1998 rund 58,5 Mio. ATS (in -

klusive Kunstförderungsbeitragsmitteln und EU - Ziel 1 - Fördermitteln), im Jahr 1999

knapp 59 Mio. ATS (ebenfalls inklusive Kunstförderungsbeitragsmitteln) und im Jahr

2000 rund 51,6 Mio. ATS (inklusive Kunstförderungsbeitragsmitteln) betrugen. Wenn

es in Einzelfällen budgetbedingt moderate Kürzungen gegeben hat, mußte dennoch

keine der betroffenen Institutionen oder Vereine den Betrieb schließen. Neben Kür -

zungen gab es im Vergleich zum Vorjahr auch eine Anzahl von Erhöhungen von

Förderungszusagen, sowie positive Reaktionen auf Erstanträge.

 

Ich kann Ihnen versichern, daß die Erhaltung einer vitalen Kulturszene mit aktiven

Vereinen, auch fernab der Landeshauptstädte, weiterhin zu den vorrangigen Zielen

der Kulturpolitik dieser Bundesregierung zählen wird.

 

Zu Frage 2:

Durch die für das Geschäftsjahr 2001 erreichte Erhöhung des Kunstförderungsbud -

gets, sowie durch gesetzliche Maßnahmen und gezielte Schwerpunktsetzungen ist es

möglich geworden, die Rahmenbedingungen und Entfaltungsmöglichkeiten für Künst -

lerinnen und Künstler wesentlich zu verbessern.

 

Schon mit beginnendem Budgetjahr 2001 wurden die Ansätze für Kunststipendien

wesentlich erhöht, namentlich Staatsstipendien und Auslandsstipendien für bildende

Künstler, Stipendien für Tanz, Komposition und Architektur. Im konkreten Förde -

rungsbereich Literatur wurden die Staatsstipendien, Projektstipendien und die Robert -

Musil - Stipendien für Schriftsteller angehoben. Weiters konnte ein mit 200.000. -  ATS

dotierter Ernst - Jandl - Preis für Lyrik geschaffen werden und für eine Reihe von Prä -

mien für besonders talentierte junge österreichische Autoren vorgesorgt werden.

 

Im sozialen Bereich, dessen Berücksichtigung dem Kunstressort durch das Bundes -

kunstförderungsgesetz aufgetragen ist, stellt sowohl die namhafte Erhöhung der Mit -

tel zur Absicherung der Pensionsversicherung freiberuflicher Künstler auch für wei -

tere Künstlergruppen (über die bisher schon erfaßten bildenden Künstler hinaus), als

auch die Verdoppelung der Mittel für den neuen Künstlersozialversicherungs - Fonds

(von bisher 35 Millionen ATS auf etwa 70 Millionen ATS) mit einer wesentlich verbes -

serten Einkommensbreite einen bedeutenden Erfolg der Arbeit des Jahres 2000 dar.

 

Mit einer Novelle zum Einkommensteuergesetz wird Künstlern und Schriftstellern die

Möglichkeit gegeben, über Antrag die Einkünfte des laufenden Jahres mit den Ein -

künften der beiden vergangenen Jahre auf drei Jahre zu verteilen, womit einer lang -

jährigen Forderung der Künstlerschaft entsprochen wurde.

 

Zu Frage 3:

Seitens der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes sind im Jahr 2001 offizielle öster -

reichische Beiträge zur Biennale Venedig, zur Biennale Kairo, zur Triennale New

Delhi, zur Biennale Istanbul, zu „Mailand - Europa 2000“, „Design now“ in China und

Japan, ,,Connecting worlds“ in Washington, eine Ausstellung in Shanghai, und ein

Beitrag zur Südosteuropabiennale vorgesehen. Darüber hinaus sind in Kooperation

mit Dienststellen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten Präsenta -

tionen von Ausstellungen aus den Beständen der Artothek des Bundes in einer Reihe

von österreichischen Kulturinstituten und Botschaften im europäischen Raum geplant.

 

Zu Frage 4

Die Frage zu Kulturvermittlung im Schulbereich fällt in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

Zu Frage 5

Die gesetzlichen Voraussetzungen für privaten Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk;

Regionalradiogesetz, Kabel -  und Satellitenrundfunk - Gesetz) unterscheiden nicht

zwischen kommerziellen und nicht - kommerziellen Veranstaltern, sondern überlassen

die Organisations -  und Finanzierungsformen den jeweiligen Betreibern.

Im Rahmen der Auswahlentscheidung nach dem Regionalradiogesetz (§ 20; vgl.

auch § 6 der RV zum Privatradiogesetz, BlgNR 401, XXI GP) ist unter anderem maß -

geblich, daß der Antragsteller um eine Zulassung eigenständige Programminhalte an -

bietet und die Interessen im Verbreitungsgebiet entsprechend berücksichtigt. Gerade

kleinere lokale Anbieter erscheinen für derartige Anforderungen geeignet und wurden

demnach auch schon bisher von der Privatrundfunkbehörde lizenziert. Auch die Neu -

ausschreibung der Lizenzen, die soeben seitens der Privatrundfunkbehörde erfolgte,

umfaßt neben den großen bundeslandweiten Sendelizenzen die zahlreichen kleinen

lokalen Versorgungsgebiete, in welchen durch eine Vielfalt kleinerer Veranstalter wie -

terhin privater Hörfunk betrieben werden wird. Eine spezielle Förderung ist im An -

schluß an die ausschließlich als Impulsförderung zu verstehende Unterstützung der

letzten Jahre aus Kunstförderungsmitteln nicht vorgesehen; es kann davon ausge-

gangen werden, daß ein attraktives, beim Publikum akzeptiertes Programmangebot,

wenn schon nich4L durch kommerzielle Werbung, so durch privates Sponsoring, lokale

Initiativen oder Gemeindeunterstützung Mittel lukrieren können wird.

 

Die nicht - kommerziellen Kulturprovider werden wie bisher von der Kunstsektion über

Ansatz 1/13046 gefördert und unter anderem auch durch eine kostengünstigere An -

bindung an das ACO - Net („Akademisches“ Netz der Universitäten Österreichs) durch

Abgeltung dieser Aconet - Kosten im Rahmen der Jahresförderung unterstützt.

 

Zu Frage 6

Seitens der zuständigen Abteilungen der Kunstsektion wird eine Reihe von Literatur -

und Kunst - Zeitschriften gefördert, die den Förderkriterien des Kunstförderungsgeset -

zes, nicht jedoch speziellen Minderheiten und Frauenrechten entsprechen müssen.

Die Abhandlung von Minderheiten -  und Frauenfragen in künstlerischem Zusammen -

hang ist in diesen Zeitschriften jedoch keineswegs ausgeschlossen.

 

Seitens des Bundespressedienstes wird die Erhaltung der Medienvielfalt durch För -

derungen gemäß Presseförderungsgesetz 1985 und gemäß Abschnitt II des Publizis -

tikförderungsgesetzes 1984 gewährleistet. Das Presseförderungsgesetz 1985 regelt

die Förderung der Tages -  und Wochenzeitungen, der Presseclubs und der Journalis -

tenausbildung. Im Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 ist die Förde -

rung der Publizistik geregelt, die der staatsbürgerlichen Bildung dient. Im Jahr 2000

wurden für diese Förderungen insgesamt mehr als 225 Millionen ATS aufgewendet.

 

Soferne die gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden, können gemäß

den genannten Bestimmungen periodische Druckschriften, die sich mit Minderheiten -

oder Frauenrechten befassen, gefördert werden.

 

Im Presseförderungsgesetz von 1985 wird der Begriff der Minderheiten auf Volks -

gruppen angewandt; konkrete Bestimmungen zur Förderung von Zeitungen anderer

Minderheiten sind nicht enthalten.

 

Es ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, daß aus den Mitteln der

Volksgruppenförderung mehrere Printprodukte von Volksgruppenorganisationen un -

terstützt werden.

 

Insgesamt wurden im Jahr 2000 im Rahmen der sogenannten Publizistikförderung

108 Zeitschriften gefördert. Eine vollständige Auflistung samt Förderungsbeträgen

wird der gemäß §11 des Publizistikförderungsgesetzes 1984 vorgesehene, ausführ -

liche Bericht der Bundesregierung über die Förderung im Finanzjahr 2000 enthalten,

der bis spätestens 31. März 2001 dem Hauptausschuß des Nationalrates übermittelt

werden wird.