1648/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.02.2001
Bundesministerium Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1643/J - NR/2000, betreffend Auflassung
der Bahnhöfe Gröbming, Rottenmann, Trieben und St. Michael als IC - Bahnhöfe, die
die Abgeordneten Mag. Plank, Genossinnen und Genossen am 6. Dezember 2000 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Generell darf zum Gegenstand der parlamentarischen Anfrage folgendes festgestellt
werden:
Das Unternehmen ÖBB wurde mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993
hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen - und Güterverkehres, in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen - und
Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen
Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich). Einflußnahmen
durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das Weisungsrecht des
Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt.
Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien
Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die
Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte
Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig
machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im
Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch
den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an
die ÖBB zu bezahlen.
Zu Frage 1:
Offiziell wurde der Fahrplanentwurf 2001 der ÖBB dem Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) am 19. Jänner 2001 übermittelt.
Zu Frage 2:
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung plant für alle steirischen Regionen
Verkehrskonzepte auszuarbeiten, in denen alle Verkehrsträger und Verkehrsmittel
berücksichtigt werden, ein solches Konzept ist derzeit für die Region
Deutschlandsberg schon in Bearbeitung. Im Rahmen dieser Konzepte werden auch
die Fahrgastpotentiale der Bahn in der Region
näher untersucht.
Zu den Fragen 3 bis 7 sowie 10 und 11:
Der Streckenabschnitt St. Michael - Selzthal (Schoberachse) wird zu einer
Hochleistungsstrecke (HL - Strecke) ausgebaut, wobei bereits rd. 90 % fertiggestellt
sind und der Vollausbau vsl. im Jahr 2004 finalisiert ist. Sämtliche Verkehrsstellen
dieser HL - Strecke weisen daher HL - Standard auf, unabhängig von der im
Reiseverkehr aktuellen Haltepolitik.
Im Hinblick auf eine vom Reisepublikum gewünschte und für eine Attraktivierung des
IC - Verkehrs notwendige Reduktion der Gesamtreisezeiten primär in den Relationen
Graz - Linz - Graz sowie Graz - Salzburg bzw. Innsbruck - Graz planen die ÖBB
zukünftig weniger Systemhalte (u.a. Entfall der IC - Aufenthalte in den Bahnhöfen
Gröbming, Stadt Rottenmann, Trieben und St. Michael mit Beginn des Fahrplans
2001/2002 am 10.06.2001).
Die dem Standard einer HL - Strecke entsprechenden Infrastruktur der
Verkehrsstellen (der Umbau der Bahnhöfe Stadt Rottenmann, Trieben und St.
Michael ist bereits seit Jahren fertiggestellt) kommt den Kunden der dort Aufenthalt
nehmenden Zügen zugute.
Nach Zählungen der ÖBB steigen bei den IC - Halten Gröbming, Rottenmann und
Trieben im Durchschnitt durchschnittlich nur wenige Reisende ein - und aus, nur
einzelne Verbindungen (in der Früh Richtung Leoben und Graz, nachmittags in der
Gegenrichtung) werden stärker nachgefragt. Für diese Verbindungen sollen letzten
Informationen des ÖBB - Personenverkehrs Steiermark nach zusätzlich zum
Fahrplanentwurf vom 19.1.2001 Lösungen auf der Schiene angeboten werden.
Es wird zu keiner Verkehrsverlagerung auf die Straße kommen, da es von Graz nach
Trieben und Rottenmann zu keinen Fahrzeitverlängerungen kommen wird, da den
Reisenden Anschluß - Regionalzüge mit kurzen Fahrzeiten angeboten werden.
Zu Frage 8:
Aus den unter Frage 7 genannten Gründen nein.
Zu Frage 9:
Insbesondere sind die folgenden Maßnahmen zu nennen:
Zweigleisiger Ausbau der Schoberpaßstrecke.
Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für das Jahr 2004 vorgesehen. Ab diesem
Zeitpunkt ist die Schoberachse durchgehend zweigleisig befahrbar.
Umbau des Bahnhofs Selzthal; Fertigstellung vsl. 2002.
Umbau des Bahnhofs Stainach - Irdning; Fertigstellung vsl. 2002.
Verlegung der Bahntrasse zwischen den Bahnhöfen Stainach - Irdning und
Wörschach Schwefelbad im Zusammenhang mit dem Umbau der Bundesstraße;
Fertigstellung vsl. 2004.
Ersatz zahlreicher schienengleicher Eisenbahnkreuzungen (EK) durch Straßenunter -
bzw. - überführungen sowie Automatisierung technisch gesicherter EK bzw.
Ausrüstung nicht technisch gesicherter EK mit einem technischen Kreuzungsschutz;
Fertigstellung vsl. 2001/2002.
Für den Straßenverkehr ist nach Vollausbau des Knotens Selzthal (Zubringer und
zweite Tunnelröhre) in der Region Schoberpaß
- Ennstal die Umfahrung von
Stainach in Bau (Abschluß voraussichtlich Ende 2001). Der Ausbau der
Bundesstraße 114 bei Trieben (Entschärfung des Steilanstiegs) soll 2002 begonnen
werden. Der Weiterbau der Pyhrnautobahn in Oberösterreich verbessert die
Erreichbarkeit der Region im Straßenverkehr.
Zu Frage 12:
Wie in dem Präambel erläutert wurde, sind die rechtlichen Möglichkeiten auf die ÖBB
im Absatzbereich, dem der Personenfernverkehr zugeordnet wird, einzuwirken,
durch das Bundesbahngesetz 1992 beschränkt. Meiner Meinung nach werden aber
für die Bürger/innen gute und innovative Lösungen nicht unbedingt durch rechtliche
Zwänge, sondern vielmehr durch persönliches Engagement und sachlich -
professionelle Zusammenarbeit aller Beteiligten geschaffen. So setze ich auf den
Erfolg des Konzeptes für den öffentlichen Verkehr, das derzeit vom Verkehrsverbund
Steiermark, dem Amt der Landesregierung und den ÖBB erarbeitet wird.
Zu Frage 13:
Ich vertraue darauf, daß die Fachleute ein Konzept für den öffentlichen Verkehr
erarbeiten, das durch Einbeziehung der Busse und eventuell auch von Rufbussen
und Anrufsammeltaxis eine Bedienungsqualität im öffentlichen Verkehr ermöglicht,
die weit über jener liegt, die durch Realisierung des derzeit vorliegenden Bahn -
Fahrplanentwurfs ohne Begleitmaßnahmen möglich wäre. Selbstverständlich bin ich
gern bereit, die betroffene Bevölkerung dazu zu informieren.